Von der Nach- zur Vorzensur
Deutsches Filminstitut präsentiert Zensurprojekt zur Weimarer Republik
Einen interessanten Einblick in die Kulturpolitik der Weimarer Republik und des Dritten Reichs ermöglicht das Deutsche Filminstitut (DIF). Nach Abschluss seines Projektes "Verbotene Bilder, manipulierte Filme" präsentiert es nun im Internet seine Edition der Zensurentscheidungen der Berliner Film-Oberprüfstelle aus den Jahren 1920 bis 1938.
Der Clou dabei ist: die 7.000 Seiten Originaldokumente stehen als PDF-Dateien zum Herunterladen bereit. Nach dem Inkrafttreten des Reichslichtspielgesetzes am 12. Mai 1920 mussten alle Filme vor ihrer Erstaufführungen von amtlichen Stellen zugelassen werden.
Die nun vom DIF aus eigenen und fremden Quellen zusammengetragenen Dokumente geben einen ausführlichen Eindruck von der Zensurtätigkeit, offenbaren Motive und zeigen die politischen Verschiebungen zum Ende der Weimarer Republik auf: ehedem zugelassene Filme wurden von den Nazis nachträglich verboten, später wurde dann die Nachzensur in eine Vorzensur durch das Reichspropagandaministerium umgewandelt, wie sich in dem Essay Filme vor Gericht nachlesen lässt.
Die Edition des DIF ist umfassend. Nicht nur die Zensurgeschichte des jeweiligen Filmes wurden dokumentiert, zudem stehen umfangreiche filmographische Informationen zur Verfügung. Dreißig Filme dienen gar als Einstieg in die komplexe Thematik, ihre Fälle wurden ausführlich mit Fotos, Filmausschnitten und zeitgenössischen Kritiken vorgestellt.