Washington will Todesstrafe für Folteropfer
US-Regierung plant 9/11-Schauprozesse vor Zivilgericht in New York
Nach dem Willen der Obama-Regierung soll zehn Guantánamo-Häftlingen u.a. wegen ihrer angeblichen Rolle bei den Terroranschlägen vom 11. September 2001 auf dem Territorium der Vereinigten Staaten der Prozess gemacht werden. Fünf Gefangene sollen nach New York City geflogen und dort vor einem US-Bundesgericht der Verschwörung und des Mordes im Hinblick auf die Anschläge vom 11. September angeklagt werden. Die anderen fünf will die US-Regierung wegen verschiedener Anklagepunkte individuell von Militärtribunalen aburteilen lassen. Nach wie vor gibt es im US-Kongress – vor allem bei den Republikanern – Widerstand gegen eine (auch nur zeitweilige) Verlegung von Guantánamo-Häftlingen auf US-Territorium.
Zu den Angeklagten in dem New Yorker Verfahren gehören der angebliche Drahtzieher der Anschläge, Khalid Sheich Mohammed sowie vier weitere Männer, die beschuldigt werden, zentrale Rollen bei der logistischen und finanziellen Planung der Anschläge gespielt zu haben: Ramzi Binalshibh, Tawfiq Bin Attash, Ali Abdal-Aziz Ali, and Mustafa Ahmad al-Hawsawi. Der 1964 oder 1965 in Kuwait geborene Khalid Scheich Mohammed studierte in den 1980er Jahren er in den USA, wo er einen Abschluss als Ingenieur erworben haben soll. 2003 wurde er in Pakistan verhaftet und später in das US-Sonderlager Guantànamo auf Kuba überstellt; 2008 begann dort der Prozess gegen ihn und andere Angeklagte vor einem Militärtribunal.
Bereits bei der Ankündigung des Prozesses vor einem New Yorker Gericht hatte US-Justizminister Eric Holder gesagt, dass er die Vertreter der Anklage anweisen werden, für alle fünf Beschuldigten die Todesstrafe zu fordern. „Dies waren außerordentliche Verfahren, und daher werden wir Maximalstrafen verlangen”, erklärte Holder. Von den Republikanern vorgebrachte Befürchtungen, Khalid Scheich Mohammed könne den Prozess als weltweite Bühne nutzen, konterte Holder mit der verqueren Bemerkung, „dass die Nation und die Welt ihn als den Feigling sehen werden, der er ist. Ich habe keine Angst vor dem, was Khalid Scheich Mohammed beim Prozess sagen wird, und niemand anders muss sie haben.“
Dass die Angeklagten in US-Gewahrsam nachweislich brutalst misshandelt und gefoltert wurden – Khalid Scheich Mohammed z.B. hatten die Schergen von CIA und US-Militär 183 Mal dem berüchtigten Waterboarding unterzogen –, vermag die Obama-Regierung nicht davon abzuhalten, ihre Hinrichtung zu betreiben. Scheich Mohammed, der sich seit über sechs Jahren in US-Haft befindet, bezeichnet sich selbst einem internen Papier des Pentagon vom März 2007 zufolge als Drahtzieher der Anschläge vom 11. September ("Der Islam hat kein grünes Licht zum Töten gegeben"). Auch andere terroristische Verbrechen soll der heute 44-Jährige gestanden haben. Die Aussagekraft dieser angeblichen Geständnisse ist nach Ansicht von Kritikern allerdings gering bis gleich null – sind sie doch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unter Folter zustande gekommen.
Obama gab seinem Justizminister Rückendeckung. In einem Interview mit dem Sender CNN verteidigte er geplanten Prozess in New York: „Ich glaube, diese Auffassung, dass die Terroristen über eine besondere Macht verfügen, die uns davon abhält, Beweise gegen sie vorzulegen, sie einzusperren und der Gerechtigkeit rasch Genüge zu tun, ich glaube, das ist ein fundamentaler Irrtum“, schwadronierte der Friedennobelpreisträger.
Deutschland will Beobachter schicken
Mit dem Prozess verfolgt die Obama-Regierung offenkundig den Zweck, die von der Bush-Regierung aufgestellte und nun von Obama erneuerte Behauptung zu untermauern, dass die militärischen Aggressionen im Irak, Afghanistan und Pakistan Teil eines „Kriegs gegen den Terror“ sei, den die Anschläge vom 11. September 2001 ausgelöst hätten.
Zu dem Verfahren, das der größte „Terror“-Prozess in der Geschichte der USA werden dürfte, will die deutsche Bundesregierung nach Informationen des Spiegel Beobachter schicken. Diese sollen sicherstellen, dass mögliche Todesurteile nicht auf deutschen Beweismitteln beruhen. Nur unter dieser Voraussetzung habe die deutsche Regierung den USA im Rahmen der Rechtshilfe umfangreiche Ermittlungsergebnisse zur Verfügung gestellt. Bereits in dem Verfahren gegen den angeblichen verhinderten Terrorpiloten Zacarias Moussaoui 2002 war es in dieser Frage zu monatelangen diplomatischen Unstimmigkeiten zwischen den USA und Deutschland gekommen, die in einer juristisch unhaltbaren Konstruktion endeten. Danach durften deutsche Beweismittel zwar als Grundlage für einen Schuldspruch, nicht aber zur Verhängung der Todesstrafe benutzt werden.
„Wir werden auch in diesem Fall sehr genau darauf achten, dass die gegebenen Zusicherungen eingehalten werden“, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Dies wolle ihr Ministerium zusammen mit dem Auswärtigen Amt u.a. durch die Entsendung der Beobachter sicherstellen. Dass die deutsche Bundesregierung mit diesem Vorgehen dem nachweislich auf Folter gegründeten Unrechts-Schauprozess quasirechtsstaatliche Legitimation verleiht, findet Leutheuser-Schnarrenberger offenbar unbedenklich.
Bemerkenswert ist, dass die US-Regierung entschieden hat, die angebliche frühere Nummer 3 der Al-Qaida – nach Osama bin Laden und Ayman al Zawahiri – Abu Zubaida, nicht wegen der gleichen Anklagepunkte mit in dem New Yorker Verfahren anzuklagen. Auch Abu Zubaida wurde nachweislich 83 Mal der Wasserfolter sowie anderen Foltertechniken unterzogen. Die an ihm angewandten Foltertechniken haben seine Peiniger in einem Folter-Tagebuch, einer Art modernem Inquisitionsprotokoll, minutiös vermerkt.
Zusätzlich zu dem New Yorker Top-Verfahren kündigte Holder an, fünf weitere Gefangene würden in eine noch nicht näher bestimmte Einrichtung in den USA gebracht, um sie dort vor Militärkommissionen anzuklagen. Im Gespräch sind ein Marinegefängnis in Charleston, South Carolina, sowie die Thomson Correctional Facility, ein Hochsicherheitsgefängnis 150 Meilen westlich von Chicago.
Einer der fünf hierfür ausgewählten Männer ist Abd al-Rahim al-Nashiri, der mutmaßliche Organisator der Bombenanschläge auf das Kriegsschiff USS Cole an der jemenitischen Küste im Jahr 2000. Al-Nashiri wurde mittels Waterboarding gefoltert sowie mit Elektroschocks und einer Schusswaffe bedroht. Die anderen sind Die anderen sind Ahmed Mohammed al Darbi, Ibrahim Ahmed Mahmoud al Qosi und Noor Uthman, die der Planung und Vorbereitung des Anschlags beschuldigt werden, sowie der Kindersoldat Omar Khadr, dem die Tötung eines US-Soldaten während der Invasion in Afghanistan zur Last gelegt wird.
Die Militärtribunanale der Bush-Regierung werden beibehalten
Ende Oktober hatte US-Präsident Barack Obama den mit 680 Mrd. USD größten Militärhaushalt der US-Geschichte sowie ein 44 Mrd. Dollar schweres Ausgabengesetz für das Heimatschutzministerium unterzeichnet. Mit beiden Gesetzen wird der US-Sicherheitsapparat weiter ausgebaut, werden demokratische Rechte weiter eingeengt.
Bestandteil des Pentagon-Haushaltgesetzes ist das Gesetz über Militärkommissionen von 2009, das die Militärtribunale der Bush-Regierung mit geringfügigen Änderungen weiterführt. So haben Gefangene nun ein paar bescheidene Möglichkeiten, auf ihren Militärpflichtverteidiger Einfluss zu nehmen. Durch „Hörensagen“ erlangte Erkenntnisse oder unter Folter oder Misshandlung zustande gekommene Aussagen gelten nicht mehr als Beweise. Weitergehende Einschränkungen, die in der ursprünglichen Version des Repräsentantenhauses enthalten waren, wurden von der Regierung verwässert. Auch weiterhin können Personen, die im Rahmen des „Kriegs gegen den Terror“ weltweit gefangen bzw. verschleppt wurden, auf bloßen Verdacht hin zu „illegalen feindlichen Kämpfern“ („unlawful enemy combatants“) erklärt werden. Das Gesetz verbietet auch, Guantánamo-Häftlinge in den USA frei zu lassen, selbst wenn diese nachweislich völlig unschuldig sind. Sogar für Gerichtsverfahren dürfen Guantánamo-Häftlinge nur dann in die USA gebracht werden, wenn der Kongress 45 Tage vorher darüber informiert wird.
Das Haushaltsgesetz für das Heimatschutzministerium verbietet überdies die Veröffentlichung von Fotos, die amerikanisches Militärpersonal von Folterungen auf US-Stützpunkten im Irak, Afghanistan und Guantánamo Bay gemacht hat. Die Regierung schließt diese Fotos vom Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act) aus, auf das sich die Bürgerrechtsvereinigung ACLU (American Civil Liberties Union) und verschiedene Medien bei Klagen vor Bundesgerichten gestützt hatten. Die Sonderregelung betrifft nicht nur jene Fotos, auf deren Freigabe die ACLU geklagt hatte, sondern auf alle Fotos, die in der Zeit vom 11. September 2001 bis zum 22. Januar 2009 entstanden sind und gegen deren Veröffentlichung das Pentagon Einwände erhebt.
Derzeit befinden sich noch etwa 215 Häftlinge im Sonderlager Guantánamo, von denen ungefähr 90 zur Freilassung vorgesehen sind. Für Dutzende suchen die USA Aufnahmeländer; etwa 50 bis 60 Gefangene soll vor US-Zivilgerichten oder Militärtribunalen der Prozess gemacht werden. Obama hat inzwischen erstmals offen eingeräumt, dass er das Lager nicht wie ursprünglich versprochen Ende Januar schließen wird. Eine neue Frist nannte er indes nicht, äußerte aber die Erwartung, dass es im Laufe des kommenden Jahres dichtgemacht werde. Er sei „nicht enttäuscht“, dass der ursprüngliche Termin sich verschoben habe, zitierten US-Medien aus einem Interview des Senders Fox News während Obamas Aufenthalt in China. Er habe gewusst, „dass das hart wird“.