Welche Straftatbestände haben IS-Terroristenehefrauen erfüllt?
Generalbundesanwalt Peter Frank orientiert sich an der Nürnberger Rechtsprechung gegen deutsche Industriebarone und in Sozialen Medien sieht man das Urteil gegen Beate Zschäpe als Präzedenzfall
Wenn die Terrororganisation IS ein Gebiet eroberte, dann teilte sie die Weiber und Töchter der Besiegten einfach unter den siegreichen Kämpfern auf (vgl. Kalifat erlaubt Sex mit Kindern vor der Pubertät). Die Sieger über den IS machen es sich mit deren Frauen nicht so einfach. Bei denjenigen, die über eine deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, ermittelt Generalbundesanwalt Peter Frank, ob sie wegen Plünderung nach Paragraf 9 des Völkerstrafgesetzbuches angeklagt werden können. In dessen Absatz 1 heißt es unter der Überschrift "Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte":
Wer im Zusammenhang mit einem internationalen oder nichtinternationalen bewaffneten Konflikt plündert oder, ohne dass dies durch die Erfordernisse des bewaffneten Konflikts geboten ist, sonst in erheblichem Umfang völkerrechtswidrig Sachen der gegnerischen Partei, die der Gewalt der eigenen Partei unterliegen, zerstört, sich aneignet oder beschlagnahmt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
Amerikanische Militärgerichte entschieden nach dem Zweiten Weltkrieg in Verfahren gegen Alfred Krupp von Bohlen und Halbach und andere Industriebarone, dass der Tatbestand der Plünderung auch dann erfüllt ist, wenn jemand Eigentum von Personen nutzt, die ermordet, versklavt oder in die Flucht getrieben wurden. Das kann man Franks Ansicht nach auch IS-Frauen vorwerfen, die teilweise voll ausgestattete Wohnungen bezogen, von denen sie wussten oder zumindest ahnen mussten, dass ihre eigentlichen Besitzer ermordet, versklavt oder in die Flucht getrieben wurden.
Geschichte Russlands zeigt, wie gefährlich "Schwarze Witwen" sein können
Anwälte der Verdächtigen, gegen die Frank wegen Plünderung ermittelt, sehen das allerdings anders und haben beim Bundesgerichtshofs Beschwerde eingelegt. Der entschied in der Vergangenheit bereits gegen eine Anwendbarkeit der Terrormitgliedschaftsparagrafen 129a und 129b StGB bei IS-Frauen, denen man keine "organisationsbezogene Tätigkeit zur Förderung der kriminellen Ziele der Vereinigung" vorwerfen konnte (Az. StB 32/17). Eine Entscheidung, die viele Nutzer Sozialer Medien in einem gewissen Widerspruch zum Urteil gegen Beate Zschäpe sehen.
Auch dann, wenn IS-Frauen nicht angeklagt oder verurteilt werden, kann von ihnen eine Gefahr ausgehen - ebenso wie von islamistischen Männern. Das zeigt unter anderem die jüngere Geschichte Russlands, wo so genannte "Schwarze Witwen" mehrere schwere Terroranschläge verübten. Sogar dann, wenn Islamisten im Gefängnis sitzen, können sie noch viel Schaden anrichten, indem sie andere Häftlinge terrorisieren oder für ihre Ideologie missionieren (vgl. Berlin: Großer Waffenfund mit Verbindung zur Islamistenszene).
Österreich entzieht konsularischen Schutz
Versuche, die Gefahr in Deutschland durch die Rückführung islamistischer Gefährder in ihre Heimatländer zu verringern, waren bislang eher bedingt erfolgreich: Den neu herausgegeben Zahlen des Bundesinnenministeriums nach gelang das im letzten Jahr bei weniger als 52 von insgesamt etwa 500 Gefährdern. Die genaue Zahl ist nicht feststellbar, weil das Bundesinnenministerium bei den gemeldeten 52 Personen zu den Gefährdern auch andere islamische Extremisten hinzuaddiert hat.
Stattdessen besteht die Gefahr, dass die Zahl der Gefährder steigt - unter anderem durch die Aufnahme von IS-Mitgliedern mit deutscher Staatsangehörigkeit, die von den kurdisch dominierten und amerikanisch unterstützten SDF-Streitkräften in Ostsyrien und von kurdischen und arabischen Truppen im Irak gefangen genommen wurden. Dort gibt es jedoch auch Stimmen wie die des irakisch-kurdischen PUK-Funktionär Rawand Mulla Mahmoud, der sich für Prozesse und Strafen in den Tatregionen ausspricht, da in Deutschland seiner Ansicht nach die Gefahr besteht, "dass die IS-Leute schneller wieder frei wären als bei uns".
Die österreichische Regierung hat - anders als die deutsche - bereits angekündigt, wenn möglich keine in Syrien oder im Irak gefangen genommenen IS-Terroristen mit österreichischer Staatsbürgerschaft aufzunehmen. Dem österreichischen Innenminister Herbert Kickl nach betrifft das "etwa 30 bis 60 Personen", die seiner Meinung nach vor "Tribunale in der Region" gestellt werden sollte. Durch eine "Einbindung von UNO und EU" lässt sich seiner Meinung nach "garantieren, dass es zu keinen Todesstrafen kommt". Als ersten Schritt dahin soll der österreichische Ministerrat heute eine Änderung des Konsulargesetzes beschließen, die zur Folge hat, dass "Personen keinen konsularischen Schutz mehr genießen, wenn sie die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden".
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