Wer sind hier eigentlich die Piraten?

Seite 3: Auf dem Rücken der Seeleute

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Scheingeschäfte sind nach § 117 BGB nichtig. Die Praxis der Bareboat-Charter über Briefkastenfirmen und exotische Schiffsregister ist jedoch zweifelsohne ein Scheingeschäft, dessen einziger Zweck die Umgehung von Gesetzen ist. Wenn man die Buchstaben des Gesetzes ernst nehmen würde, so wäre die Praxis der Ausflaggung eindeutig illegal.

Die Drohung deutscher Reeder mitsamt der Arbeitsplätze ins Ausland zu gehen, wenn die Behörden hierzulande die Gesetze auch anwenden, zieht jedoch immer wieder. Leidtragende dieser Rechtsbeugung sind dabei vor allem deutsche Seeleute. Wenn sie auf einem Schiff anheuern, dessen Heimathafen, Besitzer und Betreiber deutsch sind, das aber unter Billigflagge fährt, gelten für sie weder die deutschen Tariftabellen noch der deutsche Arbeitsschutz oder das deutsche Sozialversicherungssystem. Sie sind vielmehr unfreiwillige Freiberufler, die sich von der mageren Heuer auch noch selbst versichern müssen.

Paradoxerweise genießen die Seeleute allerdings nicht die Vorzüge der Ausflaggung. Rein theoretisch müsste ein deutscher Seemann, der auf einem ausgeflaggten Schiff arbeitet, nicht an den Staat Deutschland, sondern an den jeweiligen Flaggenstaat Steuern abführen. Dies führte zur absurden Situation, dass Seeleute auf liberianischen Schiffen aufgrund des bis vor kurzem nicht vorhandenen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Liberia de facto keine Steuern hätten zahlen müssen, da Liberia nicht die Mittel hat, diese Steuern überhaupt einzutreiben.

Deutsche Finanzämter sehen die Doppelbesteuerung, von der in diesem Falle die Seeleute profitieren würden, naturgemäß ganz anders (PDF). Nach ihrer Argumentation ist die Einbindung eines Drittwelt-Charterers ein offensichtliches Scheingeschäft – die Seeleute müssen daher ihr Einkommen nach deutschem Steuerrecht versteuern. Es ist schon sehr bemerkenswert, dass diese Argumentation zwar bei den Kleinen knallhart angewendet wird, die Großen mit diesen fadenscheinigen Konstrukten jedoch durchkommen.