Wie die Windkraft-Blockade überwunden werden kann
Seite 4: Vorbelastete Pufferzonen um Hauptverkehrswege herum
- Wie die Windkraft-Blockade überwunden werden kann
- Tausend und ein Grund, weshalb Windenergie nicht genutzt werden darf
- Abhilfe für die Ausbaublockade
- Vorbelastete Pufferzonen um Hauptverkehrswege herum
- Auf einer Seite lesen
Drehen wir also einmal an der Stellschraube der Schutzkategorien und schauen, was passiert. Immerhin werden "vorbelastete Gebiete" bei der Windkraftplanung etwa in Mecklenburg-Vorpommern bevorzugt behandelt:
Flächen, die z.B. durch Hochspannungsleitungen, Autobahnen, Bundesstraßen, Bahnanlagen, Industrie- oder Gewerbegebiete, Ver- und Entsorgungsanlagen, vorhandene WEA, Funkmasten oder Richtfunkstrecken vorbelastet sind, werden gegenüber unbelasteten Flächen höher gewichtet.
Regionaler Planungsverband Westmecklenburg
Aus einer "höheren Gewichtung" ergeben sich aber eben keine zusätzlichen Eignungsflächen. Im Gegenteil widerspricht man sich selbst, wenn man bereits vorhandene Windkraftanlagen im Umfeld als zu bevorzugende, vorbelastete Gebiete definiert, dann aber Regeln schafft, die genau das verbieten (Mindestabstand von 2,5 km zwischen Eignungsgebieten).
Wie so ein vorbelasteter Raum – in diesem Fall durch Lärm – in einer kartographischen Darstellung aussieht, zeigt die folgende Abbildung:
In diesem Fall ist es ein Vorbelastungsraum neben einer Autobahn von ca. 0,5-1 km Breite. Auf der ökologischen Seite kommen zu dieser Vorbelastung ebenfalls Feinstaub, Ozon, Stickoxide und andere Schadstoffe dazu. Und für die Menschen eine starke visuelle Beeinträchtigung der Landschaft.
Die Überlegung lautet nun: Welche Arten von Schutzkategorien werden quasi überflüssig durch die Anwesenheit einer Autobahn oder viel befahrenen Eisenbahnstrecke – also durch die vorhandene Vorbelastung? Alle Kategorien, die sich auf visuelle Beeinträchtigung und den Schutz der Landschaft beziehen, kann man dazu zählen, aber auch schwache Schutzgebiete wie Landschaftsschutzgebiete. Die auf der folgenden Karte dargestellten Puffer durchschneiden nun viele starke Restriktionsflächen, auf der keine Windkraftanlagen aus ökologischen Gründen errichtet werden dürfen, diese erkennt man an den vielen Aussparungen innerhalb der roten Puffer. Dabei sind rot die Flächen innerhalb der Korridore, die durch veränderte Restriktionen neu entstehen würden.
In der Grafik kann man also sehen, wie die "Vorbelastungskorridore" von 500 oder 1000 Metern um die Verkehrswege in Form neuer Windenergie-Eignungsgebiete aussehen würden (hier rot dargestellt, zusätzlich rosa dargestellt durch andere Kriterien vorbelasteten Gebiete). Abgezogen sind hier von den Puffern wichtige Schutzgebietskategorien, in diesem Fall abzüglich von Biotopen, Biosphärenreservaten, Vogelschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Nistplätzen, Naturschutzgebieten, Kompensationsflächen, Vogelzuggebieten und Forsten (über letztere Kategorie sowie die Landschaftsschutzgebiete wäre aber noch zu diskutieren).
In der folgenden Abbildung sieht man, wie ein solches Vorgehen in einer vereinfachten Darstellung aussieht:
Die Ziffern jeweils an den roten neuen Vorbelastungs-Eignungsgebieten stellen die durchschnittliche Windgeschwindigkeit in m/s in 100 m Höhe dar, in diesem Fall für den Ausschnitt in Mecklenburg-Vorpommern (sehr gute Werte für Windenergie). Diese Flächen wären nach aktueller Gesetzeslage an dieser Stelle nicht nutzbar. Und zwar wegen Verhinderungsregeln wie "Mindestgröße" (35 ha) und "Kein Windpark unter 2,5 km zu anderen Windparks", die dringend abgeschafft werden müssen.
Was ebenfalls für die Nutzung solcher Korridore spricht, ist, dass sie effizient genutzt werden können für das Bauen, den Rückbau und die Wartung ist, wenn Windkraftanlagen dann also in unmittelbarer Nähe zu Autobahnen und anderen Verkehrswegen liegen. Dadurch kann der Eingriff in die Natur miniert werden. Zudem sind Windkraftanlagen zu Solarparks auf der selben Fläche "kompatibel". Solarparks befinden sich bereits heute häufig in unmittelbarer Nähe zu großen Verkehrswegen.
Zum Schluss ...
Wenn wir uns demokratisch darauf einigen wollen, mit unserer Gesellschaft und unserem Lebensstandard auf vorindustrielles Niveau zurückzugehen, dann können wir auf den Ausbau der Windenergie – auch an Land – verzichten. Solange das nicht der Fall ist, müssen wir wohl Kompromisse im Bereich der Ästhetik und dem landschaftlichen Erscheinungsbild machen. Und da die ländlichen und peripheren Räume eine erheblich geringere Bevölkerungs- und Nutzungsdichte aufweisen, muss gerade in ihnen die Windenergie in besonderem Maße ausgebaut werden. Etwa durch die systematische Nutzung der dargestellten Infrastrukturkorridore, die noch einmal einen deutlichen Schwung jenseits der 2-Prozent-Marke bringen könnte.
Wir sollten nicht vergessen, dass wir auf dem Weg zur Energiewende – abgesehen von der Stromproduktion mit knapp 50 Prozent – noch nicht sonderlich weit gekommen sind; beträgt der aus erneuerbaren Energien hergestellte Anteil des Primärenergieverbrauchs (Strom, Heizen, Verkehr, Industrie) in Deutschland doch nur magere 16 Prozent.