Wie die Windkraft-Blockade überwunden werden kann
- Wie die Windkraft-Blockade überwunden werden kann
- Tausend und ein Grund, weshalb Windenergie nicht genutzt werden darf
- Abhilfe für die Ausbaublockade
- Vorbelastete Pufferzonen um Hauptverkehrswege herum
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In Deutschland wird Windkraft durch Kleinstaaterei, einseitigen Landschaftsschutz und Überregulierung abgewürgt. Habecks Zwei-Prozent-Initiative ist ein erster Schritt, die Bremse zu lösen. Doch es muss noch mehr passieren.
Der Ausbau der Windenergie auf dem Land kommt in Deutschland seit einigen Jahren nicht voran. Die Große Koalition unter Angela Merkel hat die Windkraft an Land abgewürgt, ebenso wie einige Bundesländer, beispielsweise in Bayern mit Abstandsregelungen zur systematischen Verhinderung des Ausbaus. Inzwischen ist als Konsequenz dieser Politik etwa die letzte Fabrik für Rotorblätter hierzulande geschlossen worden.
Zahllose Gesetzen, Regelungen und Restriktionen auf mehreren politischen Ebenen verhindern den Zubau der Windenergie, der seit 2018 zusätzlich einen Knick bekommen hat.
Dieser geht (nicht erst seit Kurzem) einher mit Stimmen, die ein Ende der Blockadehaltung vor allem in einigen Bundesländern fordern. Jetzt wurde von der Bundesregierung immerhin die Festlegung auf das 2-Prozent-Ziel bezüglich der auszuweisenden Eignungsflächen für Windkraftanlagen in Deutschland beschlossen; der Ukrainekrieg könnte geholfen haben. Immerhin ist das deutlich mehr als eine Verdoppelung zum aktuellen Stand. Das Gesetz kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar Landesgesetze aushebeln. Die Kritik aus der Provinz erfolgt prompt, wenn, wie in diesem Beispiel Windkraftgegner aus Südthüringen meinen, man solle doch lieber Solaranlagen auf die Hausdächer vor Ort bauen. Ob das wohl ausreicht für die Energiewende?
Romantischer ländlicher Raum und Landschaftsästhetik
Viele Mythen um Windkraftanlagen als die großen Mörder von Vögeln, insbesondere des Rotmilans, geistern – obwohl längst widerlegt – immer noch durch die Echokammern der Krakeeler gegen die Energiewende. Todesursachen für Rotmilane: Nr. 1 Straßenverkehr, Nr. 2 Stromschläge, Nr. 3. Illegale Jagd, (...) Nr. 7 Windenergie. Dass die Anlagen die "Landschaftsästhetik" stören ("nicht mehr unser Land"), wie es die laute Minderheit der Windkraftgegner häufig behauptet, sieht die Mehrheit anders.
Die industrielle Landwirtschaft, die ebenfalls die Landschaftsästhetik durch monotone Riesenfelder und fehlende Ackerrandstreifen zerstört und mit Pestiziden, Kunstdünger und einer Tierfutterproduktion selbstmörderischen Ausmaßes der Natur zu Leibe rückt, wird von dieser Seite kaum kritisiert. Ebenso wenig wie Autobahnen, die jene vermeintlich so wichtige Landschaft zerschneiden, hässlich machen sowie mit Lärm- und Luftverschmutzung beeinträchtigen.
Schutzgebiete und Windenergie in Deutschland
Je nach Bundesland sind es rund 20 bis 25 Schutzkategorien, die eine Ausweisung von Gebieten für die Nutzung der Windenergie verhindern. Viele dabei zurecht, denn es gilt auch bei erneuerbaren Energien die Natur zu schützen. Für Baden-Württemberg sind diese Schutzkategorien beispielsweise hier zusammengefasst. Und hier ist eine Übersicht für alle Bundesländer. Die Vielfalt an Abstandsempfehlungen und Restriktionskategorien zeigt die ausgeprägte Kleinstaaterei auf, mit Hunderten von unterschiedlichen Regelungen in allen 16 Bundesländern.
Einschränkend muss man sagen, dass eine gewisse Berücksichtigung regionaler Besonderheiten sicherlich Sinn ergibt. Aber in einer solchen administrativen Tiefe derartig uneinheitliche Regelungen zu pflegen, erscheint doch wenig effizient. Jedenfalls sicher nicht im Sinne eines schnellen Ausbaus der Windenergie. Mit den folgendem Diagramm wird versucht, die Restriktionskategorien grob zu ordnen:
Wenn nach Abzug aller dieser Restriktionskategorien die Planung fertig ist, also Eignungsgebiete ausgewiesen sind, bleiben meist nur kleine Fetzen von Windenergie-Eignungsgebieten übrig.
Neben sinnvollen Restriktionen für die Windenergie, die sich auf Naturschutz beziehen, sind da noch eine Reihe von umstrittenen Restriktionskategorien ohne oder mit geringer Schutzfunktion für die Natur. Wie etwa Landschaftsschutzgebiete, in denen Bauern in der Regel fröhlich Glyphosat und Neonicitoide sprühen und Monokulturen anbauen dürfen. Die Windenergie hingegen hatte es in diesen Schutzgebieten bisher schwer. Immerhin dürfen Landschaftsschutzgebiete bei der Planung von Windkraftanlagen neuerdings als Eignungsgebiete berücksichtigt werden, stellen also keinen generellen Ausschluss mehr dar.
Besonders bekannt geworden ist die seit Jahren umstrittene sogenannte 10H-Regelung in Bayern, die 2022 immerhin etwas gelockert wurde. Die Regelung war kritisiert worden, da für ein 200 m hohes Windkraftwerk der Mindestabstand zur Wohnbebauung beispielsweise satte zwei Kilometer betragen sollte (also immer die 10-fache Höhe der Höhe der Anlage als Abstandspuffer) und dadurch kaum Nutzungsflächen für die Windenergie in Bayern möglich waren. Dies ist eine Verhinderungsregelung, denn im Prinzip sind alle Landflächen in Deutschland für die Nutzung der Windenergie geeignet; auch im Binnenland, wo man die Anlagen aber entsprechend höher bauen muss (und mit größeren Rotordurchmessern ausstattet).