Wozu brauchen wir eigentlich einen Bundespräsidenten?
Oder: Warum das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum großen Lauschangriff viel über das Amt des Bundespräsidenten aussagt
1998 wurde die Grundlage für das "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität" allgemein als "großer Lauschangriff" bekannt, von der Kohl-Regierung geschaffen und in den Bundestag eingebracht. Trotz des großen Gezeters mit dem um den Inhalt und das Gesetz selber gestritten wurde, passierte es letztendlich doch den CDU-FDP dominierten Bundestag und den SPD/Grüne dominierten Bundesrat und wurde schließlich amtlich (Die Diskussion um den Großen Lauschangriff - eine Farce.). Trotz aller offensichtlichen verfassungsrechtlichen Bedenken, die jetzt vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 3.3.2004 bestätigt wurden, hatte es ein Mann unterschrieben, der es eigentlich hätte besser wissen müssen - war er doch von 1983 bis 1987 Vize- und dann sogar bis 1994 Präsident des Bundesverfassungsgerichtes. Roman Herzog, der seit 1994 Bundespräsident war, unterschrieb diesen beispiellosen Eingriff in die eigentlich durch das Grundgesetz geschützte Privatsphäre. Hätte er sein Amt so ernst genommen, wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt, hätte er dies nicht tun dürfen.
Man hört zur Zeit wieder besonders oft die beliebte Phrase vom Bundespräsidentenamt, das nicht beschädigt werden dürfte. Meistens gerade von denjenigen, die dies gerade tun. Warum aber wird immer wieder vermieden, am heiligenscheinähnlichen Image des Bundespräsidenten zu kratzen? Die Antwort ist einfach: Neben seinen repräsentativen und größtenteils formalen Aufgaben ist es seine Pflicht, die verabschiedeten Gesetze gegenzuzeichnen, bevor sie rechtskräftig werden.
Die nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet (...).
Artikel 82 Grundgesetz
Damit verfügt er über eine erhebliche Macht, schließlich kann er die beschlossenen Gesetze durch Verweigerung seiner Unterschrift vor dem Inkrafttreten stoppen. Ohne ihn wird kein Gesetz rechtsgültig. Durch seinen Amtseid "Ich schwöre, dass ich (...) das Grundgesetz (...) wahren und verteidigen (...) werde", ist er gezwungen zu prüfen, ob die ihm vorgelegten Gesetze auch mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Sind sie dies "zweifelsfrei und offenkundig" nicht, so müsste er seine Unterschrift verweigern, was in bald sechs Jahrzehnten bundesdeutscher Geschichte allerdings erst 6 Mal geschehen ist.
Nicht einmal Johannes Rau hat nach der Komödienstadel reifen Vorstellung des Bundesrates zum neuen Zuwanderungsgesetz die Notbremse gezogen, sondern dieses als folgsamer Parteisoldat unterzeichnet, obwohl ein Verfassungsbruch beim Zustandekommen des Gesetzes zumindest wahrscheinlich war und später ja auch bestätigt wurde. Sein Recht und seine Pflicht bei Unklarheiten bezüglich des verfassungsgemäßen Zustandekommens des Gesetzes selbst, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, bevor er es unterschreibt - wie in Artikel 93 Absatz 1 Grundgesetz geregelt -, nahm er nicht wahr. Seine Begründung:
Nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes und nach der Staatspraxis ist der Bundespräsident nur dann berechtigt und verpflichtet, von der Ausfertigung eines Gesetzes abzusehen, wenn er die sichere Überzeugung gewonnen hat, dass zweifelsfrei und offenkundig ein Verfassungsverstoß vorliegt. Zu dieser Überzeugung bin ich im vorliegenden Fall nicht gekommen.
Damit wären wir dann auch schon wieder bei der Frage ob wir einen Bundespräsidenten wirklich brauchen. Sieht man sich einmal an, wie viele Gesetze das Bundesverfassungsgericht bisher, zumindest in Teilen, wieder kassiert hat, so muss man sich auch unweigerlich die Frage stellen, warum der jeweils amtierende Bundespräsident diese Gesetzesvorhaben nach der durch ihn obligatorischen Prüfung unterschrieben hatte, obwohl einige davon ganz offensichtlich dem Grundgesetz widersprachen.
Wie also war es möglich, dass ein ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts als Bundespräsident ein Gesetz wie das zum "großen Lauschangriff" unterschreiben konnte? Völlig unverständlich? Nein, eigentlich nur zu verständlich, wenn man bedenkt, wie das Amt des Bundespräsidenten besetzt wird.
Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt (...) Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.
Artikel 54 Grundgesetz
Damit ist klar, dass nur derjenige Bundespräsident wird, auf den sich die Parteien einigen. Und auch wenn es dabei oft drunter und drüber geht, so sind sich letztere doch darin einig, dass es jemand sein sollte, der ihrer Politik möglichst nicht im Wege steht. Er kann Empfänge geben, dem Volk ein paar nette Worte zu Weihnachten mit unter den Baum legen, ab und an ins Ausland fahren und fleißig Hände schütteln, aber er sollte sich aus der Tagespolitik, also der eigentlichen Politik heraushalten. Wer dies nicht von vornherein akzeptiert, wird nie Präsident werden.
Vielleicht sollte man jetzt anfangen die Arbeit der Bundespräsidenten einmal genau zu hinterfragen. Den Vorwurf der Beschädigung dieses Amtes kann man dabei getrost ignorieren, da dies möglicherweise durch die Nichtbeachtung dieses Amtes schon irreparabel geschehen ist. Hoffen wollen wir das nicht, denn einen Bundespräsidenten brauchen wir, allerdings einen, der die ihm durch unser Grundgesetz auferlegten Pflichten wahrnimmt, der seinem Amtseid auch gerecht wird. Wir brauchen einen vom Volk gewählten Präsidenten, der wirklich ganz unabhängig von Parteien und Organisationen, einzig und allein das Wohl des deutschen Volkes im Sinn hat. Einen Bundespräsidenten der einfach nur seinen Amtseid erfüllt.