YouTube: Werden deutsche Nutzer erneut ausgesperrt?

Seite 2: "Die Kleinen fängt man, um die Großen kümmert man sich später"

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Für Schmidt gilt die Faustregel: "Was aussieht wie Rundfunk, und sich bewegt wie Rundfunk, ist Rundfunk." Dass er und seine Kollegen mit PietSmietTV eher bei einem kleinen als bei einem großen Angebot anfangen, könnte Hanfelds Ansicht nach beabsichtigt sein - "nach dem Motto: Die Kleinen fängt man, um die Großen kümmert man sich später." Seinen Worten nach machte der neue LfM-Chef "im Gespräch Andeutungen […], dass sich auch die Presseverlage mit Blick auf ihre Online-Präsenzen besser warm anziehen sollten" und dass "ein Angebot wie Bild.de, das stark auf bewegte, auch live gesendete Bilder setzt, […] Rundfunk sein" könne (Siehe dazu auch: Überreguliert: Wie Heise einmal eine Rundfunklizenz beantragen musste).

Wenn eine Lizenz beantragt werden muss, dann kann sie auch verweigert werden - wobei die offizielle Begründung nicht unbedingt identisch mit dem sein muss, was Entscheidungsträger an einem Angebot tatsächlich am meisten stört. Wie viele Möglichkeiten es gibt, zeigt aktuell die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH), die ein medienrechtliches Verfahren mit Bußgeldmöglichkeiten bis zu 500.000 Euro eingeleitet hat, weil ein YouTube-Kanal mit der Präsentation eigener Produkte angeblich gegen die Werbebestimmungen des §58 Absatz 3 RstV verstößt.

Option Geoblocking

Internationale YouTube-Stars wie Paul Joseph Watson oder Milo Yiannopoulos werden sich davon eher nicht beeindrucken lassen. Wenden sich die deutschen Landesmedienanstalten deshalb direkt an YouTube, muss das nicht unbedingt in einer internationalen Sperre solcher Angebote münden. Sehr viel wahrscheinlicher ist, dass YouTube mit Geoblocking erneut deutsche Nutzer aussperrt - so wie man es während des Streits mit der deutschen Musikverwertungsgesellschaft GEMA sieben Jahre lang machte (und teilweise immer noch macht).

YouTube-Chefin und Reporter ohne Grenzen kritisieren Maas-Gesetz

YouTube-Managerin Susan Wojcicki äußerte sich bislang nur zum Hate-Speech-Gesetzentwurf des deutschen Justizministers Heiko Maas, von dem sie befürchtet, dass er auch "legitime Stimmen unterdrücken" wird. Das befürchtet auch die Organisation Reporter ohne Grenzen, die in einer Pressemitteilung dazu meinte, mit diesem "beschämenden" Vorstoß des SPD-Politikers werde "ein zentraler Wert unseres Rechtsstaats über Bord [geworfen]: dass die Presse- und Meinungsfreiheit nur beschnitten werden darf, wenn unabhängige Gerichte zum Entschluss kommen, dass eine Äußerung nicht mit den allgemeinen Gesetzen vereinbar ist."

Maas ging auf diese Kritik nicht ein, sondern verschärfte seinen Entwurf stattdessen heimlich um einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch, den der Heise-Justiziar Jörg Heidrich als einen "Frontalangriff auf das Vertrauen im Internet" wertet, der "zu nichts weniger als zum Ende der Anonymität im Internet führen" könnte. In Sozialen Medien befürchtet man sogar, dass Pädophile mit dem Maas-Gesetz an "die Adresse der hübschen 14jährigen [kommen könnten], die [ihre] Nachrichten nicht mehr beantwortet."

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