Zensur von Internetinhalten in Australien

Für die Herausgabe der Dokumente über die inkriminierten Websites verlangt die Behörde so hohe Gebühren, dass die Electronic Frontiers Australia darin den Versuch sieht, die Zensurentscheidungen möglichst im Geheimen stattfinden zu lassen

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Filterprogramme wie Cyberpatrol machen gerne aus manchen von ihren blockierten Seiten ein Geheimnis. Angeblich aus dem Grund, dass die Öffentlichkeit und vor allem die Käufer ein Recht auf Einsicht in die "verbotene Liste" haben sollen, hatten zwei Hacker unlängst Cyberpatrol geknackt und das Umgehungsprogramm für die Verschlüsselung im Internet veröffentlicht. Weil sie das Copyright durch Reverse Engineering verletzt haben, wurden sie vom Hersteller angezeigt. Nachdem sie mit dem Hersteller ein Abkommen getroffen haben, verbot ihnen und allen anderen Betreibern von Websites das Gericht, das Umgehungsprogramm weiter zu verbreiten (Überraschende Wendung).

In Australien gibt es seit Beginn dieses Jahres ein umstrittenes Zensurgesetz für Webseiten mit verbotenen oder anstößigen Inhalten. Auf Beschwerden hin kann nach den neuen Zusätzen zum Broadcasting Services Act die Australian Broadcasting Authority (ABA) verlangen, dass Seiten mit entsprechendem Inhalten in Australien vom Netz genommen werden. Die Provider müssen zudem Filter anbieten, mit denen sich der Zugang zu ausländischen Seiten blockieren lässt.

Die seit Beginn gegen das Gesetz opponierende Electronic Frontiers Australie (EFA), die deswegen aus Protest ihre Seiten schon einmal ins Ausland gelegt hat, hatte aufgrund des Freedom of Information Act im Februar von ABA Informationen darüber verlangt, über welche Websites bei der Behörde Beschwerden eingereicht wurden und an welche mit welchen Gründen eine Aufforderung ergangen ist, bestimmte Seiten vom Netz zu nehmen.

Die ABA antwortete in einem Fax, dass der Arbeitsaufwand zur Bereitstellung der Dokumente Kosten von 2800 US-Dollar ergebe, die der EFA in Rechnung gestellt würden. Die EFA findet diese Kost viel zu hoch und hat jetzt in einem Brief moniert, dass sie als nichtkommerzielle Organisation dies nicht zahlen könne. Überdies seien die Kosten weit übertrieben.

Grundsätzlich wendet sie ein, dass die Beschwerdedokumente über Internetinhalte offen zugänglich sein sollten, zumal bei anderen Medieninhalten wie beim Fernsehen, bei Videos oder Filmen die Ergebnisse der Entscheidungen über die Klassifizierung auch der Öffentlichkeit kostenlos in der Datenbank des Office of Film and Literature Classification einsichtig gemacht werden. Obgleich die Regierung behauptet, so der Vorwurf der EFA, Online- und Offline-Inhalte gleich zu behandeln, werde dennoch das Internet strenger reguliert - und dann die Entscheidungen der ABA nicht einmal öffentlich zugänglich gemacht: "Dem öffentlichen Interesseist nicht gedient, wenn Entscheidungen über Internetinhalte im Geheimen getroffen werden, und der Vorgang löst einen noch größeren Verdacht aus, wenn unser Versuch, Einzelheiten über diese Entscheidungen zu erfahren, durch exorbitante Gebühren abgewehrt werden soll."

Angeblich soll die Liste der Internetseiten, über die Beschwerden eingegangen sind und die vom Netz genommen werden sollen, deswegen nicht veröffentlicht werden, um die Menschen nicht erst recht auf sie aufmerksam zu machen (Die Schwierigkeiten mit der Zensur). Transparent ist dies, wie man das von einem Verfahren in einer Demokratie erwarten würde, allerdings nicht.