Zunächst unbemerkt: Bundestag stellt Leugnung von Völkermord unter Strafe
- Zunächst unbemerkt: Bundestag stellt Leugnung von Völkermord unter Strafe
- Bedenken wegen Umsetzung der neuen Regelung
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Abstimmung am vergangenen Donnerstag wurde erst Tage später breiter bekannt. Kritik von Opposition, aber auch von einem ARD-Journalisten und einem Ex-Abgeordneten. Problem wegen Formulierung und Auslegung.
Mit 514 Stimmen der Regierungsfraktionen und der Union hat der Bundestag in einem kaum diskutierten Verfahren die Leugnung und "grobe Verharmlosung" von Kriegsverbrechen unter Strafe gestellt.
In einer namentlichen Abstimmung am späten Abend des vergangenen Donnerstags votierten die Koalitionsfraktionen sowie die CDU/CSU dafür; 92 Abgeordnete von AfD und Linke stimmten gegen die Gesetzesänderung, zwei Parlamentarier enthielten sich, 128 Mitglieder des Bundestags nahmen an der Abstimmung nicht teil.
Die Erweiterung von Paragraf 130 des Strafgesetzbuches (StGB) wurde dabei kurzfristig an die Änderung eines anderen Gesetzes angehängt. Die überregionale Presse hatte davon kaum etwas mitbekommen. Die Nachrichtenagentur dpa gab am Donnerstag um 22:49 Uhr lediglich das Ergebnis bekannt.
Erst ein Beitrag der Tageszeitung taz machte das Thema am Montag dieser Woche einer breiteren Öffentlichkeit bekannt.
Der Grund für die mangelnde Aufmerksamkeit: Erst einen Tag vor der Abstimmung im Bundestag hatte dessen Rechtsausschuss beschlossen, die Änderung des Bundeszentralregistergesetzes um die Erweiterung des Paragrafen 130 StGB zu ergänzen.
Die Regierung reagiert damit nach eigenen Angaben auf eine Vorgabe der EU, die im Dezember 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren angestrengt hatte, da Deutschland einen Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2008 zum Thema nur unzureichend umgesetzt habe.
In der Beschlussempfehlung der Regierungsfraktionen heißt es:
Der Änderungsantrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP steht vor dem Hintergrund eines Anfang Dezember 2021 durch die Europäische Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland. Die Kommission wirft Deutschland eine unzureichende Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vor.
Mit der Einfügung eines neuen Straftatbestandes in § 130 Abs. 5 Strafgesetzbuch (StGB) soll nunmehr klargestellt werden, dass das öffentliche Billigen, Leugnen und, wie es heißt, "gröbliche" Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen nach deutschem Recht strafbar ist, wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.
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