Zurück zur Kohle

Seite 2: Investoren dürfen weiter gegen Klimaschutz klagen

Die zweite schlechte Nachricht der vergangenen Woche betrifft den Energiecharta-Vertrag (ECT), der immer wieder als Instrument gegen Umwelt- und Klimaschutz eingesetzt wird. Die Verhandlungen zur Reform dieses 1998 in Kraft getretenen Vertrags sind in der vergangenen Woche weitgehend gescheitert, beziehungsweise es konnten nur sehr geringe Veränderungen erreicht werden.

Der Energiecharta-Vertrag in seiner jetzigen Form schützt Investitionen im Energiesektor und ermöglicht es Unternehmen, Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen. Der Energiecharta-Vertrag war die Grundlage, auf der Vattenfall Deutschland auf hohe Entschädigungszahlungen wegen des Atomausstiegs verklagte.

Aktuell verklagen RWE und Uniper die niederländische Regierung auf eine Entschädigung in Höhe von ca. 2,4 Milliarden Euro wegen des Kohleausstiegs bis 2030. Das zeigt deutlich, wie wenig zeitgemäß dieser Vertrag noch ist, da er den notwendigen und auch im Abkommen von Paris verankerten Klimaschutz behindert. Häufig werden die Klagen auch nicht eingereicht, sondern nur angedroht, um Regierungen bei Umwelt- und Klimaschutzauflagen zu bremsen.

Insbesondere Uniper hatte bereits vor der Verabschiedung des niederländischen Kohleausstiegsgesetzes ein ISDS-Schiedsverfahren auf der Grundlage des ECT angedroht und so weitreichende Maßnahmen verhindert. Dies zeigt, dass der ECT ein sehr scharfes Schwert in der Hand derer ist, die wirkungsvolle Klimaschutzgesetze verhindern wollen,

erklärt Sonja Meister von Urgewald.

Nach der Verhandlungsrunde letzter Woche wird der reformierte ECT Investitionen in fossile Brennstoffe in der EU mindestens bis zum Jahr 2033 schützen, außerhalb der EU und Großbritanniens soll der Investitionsschutz für fossile Projekte unbegrenzt weiter gelten.

Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern die Bundesregierung nun auf, aus dem ECT auszutreten. Vier von fünf Anforderungen der Ampelparteien an die Reform des Vertrags seien nicht erfüllt worden.

Der reformierte Energiecharta-Vertrag wird weiterhin fossile Investitionen schützen und Klimamaßnahmen werden nicht grundsätzlich von Investorenklagen ausgenommen. Von der Ampel geforderte Änderungen der Investitionsschutzstandards und die Verkürzung der Fortgeltungsklausel konnten nicht erreicht werden,

heißt es in der gemeinsamen Erklärung von Attac, Forum Umwelt und Entwicklung, Naturfreunde Deutschland, PowerShift, Umweltinstitut München und Urgewald. Künftig soll der ECT auch auf weitere Technologien ausgeweitet werden, etwa auf Wasserstoff, Biomasse, synthetische Kraftstoffe und CO2-Abscheidung und -Speicherung. "Das erhöht die Gefahr für Staaten unter dem reformierten Energiecharta-Vertrag verklagt zu werden", so die Befürchtung der Organisationen.

Und während der Energiecharta-Vertrag weiterhin die Möglichkeiten von Staaten für schärferen Umwelt- und Klimaschutz beschneidet, will die Bundesregierung anscheinend noch klammheimlich vor der Sommerpause das Handelsabkommen EU-Kanada (CETA) ratifizieren, das ebenfalls Investorenklagen vor Schiedsgerichten ermöglichen würde. Den Verbänden wurde eine Frist von nur einem Tag bis Mittwoch früh gesetzt, in der sie zum Ratifizierungsgesetz Stellung nehmen können.