Zwölf Dollar fünfzig für fünf Wörter und bloß nichts Negatives

Associated Press und Monopolrechte auf Tatsachen. Neue Monopolrechte, Teil 3

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Im April gab die 1846 gegründete amerikanische Agentur Associated Press (AP) bekannt, dass sie aus einer "Zweckentfremdung" ihrer Meldungen Zahlungsansprüche ableitet und diese verstärkt geltend machen will. Dazu kündigte sie unter anderem an, Projekte wie Intellectual Property Governance Team voranzutreiben, das Inhalte der Agentur weitgehend automatisiert aufspüren und rechtliche Schritte einleiten soll.

Mit der Ankündigung reagierte die Agentur darauf, dass kleinere US-Zeitungen zunehmend die Verträge mit ihr kündigen. Derzeit beliefert AP etwa 6.500 US-Medien, darunter 1.500 Zeitungen. Etwa 180 von ihnen sollen bereits damit gedroht haben, sich von der Agentur zu verabschieden. Gründe sind eine zunehmende Konzentration von Regionalzeitungen auf Lokalnachrichten, die sie vor Ort recherchieren, die Konkurrenz durch das Internet und die Wirtschaftskrise. Auch in Deutschland gibt es diesen Trend, wenn auch in noch weit geringerem Maßstab: Hier beschloss bisher die WAZ-Mediengruppe, auf dpa-Meldungen zu verzichten, die Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA) testet derzeit, ob und wie sie ohne dpa-Material zurechtkommt.

Von den Mitgliedszeitungen erwartet AP im nächsten Jahr aufgrund solcher Kündigungen und Änderungen in der Preisstruktur Einnahmen in Höhe von 135 Millionen Dollar - ein Drittel weniger, als 2008 aus diesem Bereich kam, der ein Fünftel bis ein Viertel der Gesamteinkünfte ausmacht. Die stiegen der Nachrichtenagentur 2008 um 5,3 Prozent auf 747,7 Millionen Dollar, was AP zum Teil auf den US-Wahlkampf und die Olympiade zurückführt, zum Teil aber auch auf Wachstum bei neuen Medien und bei den Einnahmen aus Video- und Fotoarchiven.

Der New York Times nannten AP-Angestellte Google, Yahoo und den Drudge Report als konkrete Angriffsziele der Agentur. Google und Yahoo haben bereits Lizenzabkommen mit AP geschlossen, allerdings nur für ihre direkten News-Angebote und nicht für die Anzeige in Suchanfragen. Auf die Frage, ob Suchmaschinen zukünftig Lizenzen erwerben sollen, bevor sie Meldungen anzeigen dürfen, meinte die AP-Sprecherin Susan Cross, dass dies eine Möglichkeit wäre.

Die Nennung des Drudge Report zeigt, dass die AP-Strategie auch Blogger treffen könnte. Unbeliebt gemacht hatte sich die Agentur bei großen Teilen dieser Gruppe bereits im Juni letzten Jahres, als sie Rogers Cadenhead, dem Macher des Drudge Retort (einer Art linksliberalen Antwort auf den konservativen Erfolgsblog), ein DMCA-bewehrtes Entfernungsultimatum schickte, weil er aus AP-Meldungen zitiert hatte. Das längste der fraglichen Zitate war knappe 80 Wörter lang, die meisten zwischen 30 und 40. Alle verlinkten auf die AP-Nachricht.

Die Drohungen gegen den Blogger stützten sich auf eine Preisliste, die nicht nur zwischen 12,50 und 100 Dollar für jedes Zitat fordert, das länger als vier Wörter ist, sondern auch den sofortigen Widerruf der damit vergebenen "Lizenz" vorbehält, falls AP ein Artikel in irgendeiner Weise schaden könnte oder aus anderen Gründen dort Unwillen erregt.

Allerdings dürfte eine konsequente Durchsetzung dieser Ansprüche nicht unbedingt mit der Fair-Use-Doktrin konform gehen, die in Amerika das Zitatrecht regelt. Zwar könnte AP argumentieren, dass Blogger die nicht scharf umrissenen Grenzen von "fair use" überschritten, allerdings müssen bei solchen Entscheidungen von den Gerichten auch Kriterien wie der Zitatzweck und das Verhältnis von zitiertem zu eigenem Text gewürdigt werden, so dass die Agentur in vielen Fällen eher schlechte Karten haben dürfte.

"news" und "hot news"

Eine zweite, meist übersehene (aber wesentlich umfassendere) Anspruchsgrundlage erschloss sich nur, wenn man auf die Feinheiten in der Wortwahl achtete und über die juristische Bedeutung des selten gebrauchten Begriffs "misappropriation" ("Zweckentfremdung") wusste. Als der AP-Vorsitzende William Dean Singleton nämlich davon sprach, dass sein Unternehmen "alles unternehmen werde, was notwendig ist", um Inhalte zu schützen, benutzte er dabei nicht den Begriff "copyright infringement", sondern eben dieses "misappropration". Damit bezog er sich auf ein Urteil aus dem Jahr 1918, in dem der Supreme Court einen Streit zwischen AP und der Konkurrenzagentur International News Service (INS) schlichtete.

INS hatte von AP-Kriegsberichterstattern verfasste Meldungen umgeschrieben und unter Ausnutzung der verschiedenen Zeitzonen in den USA selbst an Zeitungen verkauft. Die Richter stellten in dem Prozess fest, dass dadurch zwar keine Urheberrechtsverletzung vorlag, AP aber auf wettbewerbsrechtlicher Grundlage einen Anspruch gegen INS und damit gewisse kurzzeitige Monopolrechte habe - nicht auf bloße "news", sondern auf "hot news". 1938 legte der Oberste Gerichtshof im Fall Erie Railroad v. Tompkins die Kompetenz über die Entscheidung in solchen Fragen in die Hände der Bundesstaaten, von denen 14 die Misappropriation-Doktrin anwenden. Die Rechtsprechung dazu ist allerdings relativ uneinheitlich.

Weitgehend unklar ist deshalb unter anderem, wann aus wettbewerbsrechtlich geschützten "hot news" nicht mehr geschützte normale "news" werden. Auch dazu, wer als Wettbewerber gilt, gibt es verschiedene Meinungen: 1951 entschied ein kalifornisches Gericht im Fall McCord v. Plotnick, dass die Doktrin auch dann anwendbar sei, wenn sich übernommene Informationen an eine andere Zielgruppe richten. Dagegen urteilte der US Court of Appeals for the Second Circuit im Fall NBA v. Motorola, dass Motorola sich mit seinem SportsTrax-Pager, den Reporter im Stadion mit Basketball-Ergebnissen belieferten, unter anderem deshalb nicht der "Zweckentfremdung" schuldig machte, weil der Elektronikkonzern kein direkter Wettbewerber der NBA war.

Relevant ist für Entscheidungen (neben der Frage, ob eine direkte Konkurrenz vorliegt), häufig, ob der Rechtebeansprucher relevante Anstrengungen unternehmen musste, um an die Information zu kommen, ob ein Anreiz für die Gewinnung dieser Information durch die Aktivität des Wettbewerbers wegfällt, ob der Wettbewerber damit Profit erzielt und ob der Rechtebeansprucher einen Schaden erleidet. Das Chicago-Board-of-Trade-v.-Dow-Jones-Urteil des Illinois Supreme Court, das die Schranken der Doktrin für Börsennews praktisch aushebelte, gilt dagegen (ähnlich wie manche Urteile des Landgerichts Hamburg in presserechtlichen Fragen) als Anomalie.

Gut möglich ist deshalb, dass AP einen Rechtsstreit nicht gegen mehrere Blogs und Aggregatoren gleichzeitig führen, sondern erst eine Präzedenzentscheidung abwarten wird. Dass sie Google als ersten Gegner wählt, ist unwahrscheinlich: Der Konzern hat deutlich mehr Mittel als die Agentur, was nicht nur in der amerikanischen Rechtsrealität ein nicht zu unterschätzender Vorteil ist. Nur sehr bedingt als Präzedenzfall gegen Blogger taugen dürfte der seit Januar 2008 laufende Prozess, den AP gegen All Headline News (AHN) führt, einem recht eindeutigen direkten Konkurrenten, der andere Medien mit Nachrichten beliefern will.

Eventuell muss die Nachrichtenagentur aber gar nicht das Risiko eines Prozesses eingehen: Immerhin kündigte William Dean Singleton im Rahmen einer Rede in San Diego bereits an, dass er auch "gesetzgeberische" Maßnahmen anstrebt, um die im April ausgegebenen Schutzziele zu verwirklichen. Allerdings ist ein zu forsches Vorgehen auch für AP selbst nicht ganz ungefährlich: Ein großer Anteil ihrer Meldungen entsteht aus dem Destillieren von Nachrichten anderer Medien, was wiederum die Agentur selbst in ein rechtliches Dilemma bringen könnte, etwa wenn asiatische oder europäische Sender und Zeitungen solche Ansprüche vor US-Gerichten einklagen würden.

Zusätzlich zum besseren Schutz von Inhalten, so die AP-Sprecherin Susan Cross, wolle man erreichen, dass Suchmaschinen die "ursprüngliche" oder die "verlässlichste" Quelle ganz oben listen. Ob dies immer eine Nachrichtenagentur sein muss, ist allerdings fraglich: In der Vergangenheit gab es zahlreiche Agenturmeldungen, die gravierende "Übersetzungsfehler" enthielten und in Blogs und anderen Medien korrigiert wurden. Das ist nichts verwerfliches, sondern ein Vorgang, aus dem potentiell Wissen entsteht und in dem alle Beteiligten eine wichtige Rolle spielen. Sowohl diejenigen, die sehr schnell sind, als auch die, welche mehr Zeit zur Recherche oder zum Nachdenken haben und Fehler verbessern, Widersprüche aufzeigen oder auch einfach nur Fragen stellen.

Wie viele Fehler bei der sehr schnellen Wiedergabe einer Nachricht entstehen können, zeigten deutsche Medien mit der AP-Meldung selbst: "In seinen Ausführungen", so hieß es dort, "beschreibt Dean Singleton zum Beispiel, dass der Nachrichtenchef Howard Beale stocksauer ist und dass die Agentur 'nicht länger zusehen wird, wie andere mit unserer Arbeit unter falschen rechtlichen Voraussetzungen davonziehen. Es macht uns wahnsinnig und wir werden das nicht länger hinnehmen'". Tatsächlich zitierte Singleton aber nicht einen realen Nachrichtensprecher, sondern eine fiktionale Figur aus Sidney Lumets Meisterwerk Network. Einem Film, den man sich - nebenbei bemerkt - auch bei noch so großer Zeitnot ansehen sollte, wenn man ihn noch nicht kennt.