Anklage gegen Ecclestone angeblich noch diese Woche
Hautptverhandlung könnte mit der Begründung abgelehnt werden, der verurteilte Vorstand der Bayerischen Landesbank sei ein unglaubwürdiger Zeuge
Als Telepolis am 18.04.2013 monierte, trotz Geständnis des Bestochenen sei bisher keine Anklage im Falle Bernie Ecclestone erfolgt, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft München I, Peter Preuß, noch mit, er wolle sich zu den "laufenden Ermittlungen" nicht äußern.
Der Spiegel will nun erfahren haben, dass noch diese Woche eine Anklageschrift eingereicht werde. Wie Bild und Süddeutsche berichten, sei jedoch auch im Fall der Anklageerhebung erst ein Prozessbeginn im Herbst geplant.
Am 28. Oktober kann voraussichtlich Ecclestone seinen 83. Geburtstag feiern. Dass er zum Prozess anreist, ist eher unwahrscheinlich.
Noch 2005 verhaftete die Münchner Justiz einen BMW-Manager wegen des "dringenden Tatverdachts" der Bestechung. Höhe des Bestechungsgeldes damals: schlappe 100.000 Euro.
Dass ausgerechnet bei Bernie Ecclestone, der als britischer Staatsbürger voraussichtlich nur schwer auslieferbar ist, keine Fluchtgefahr besteht, kann angesichts von dessen Offshore-Depots nicht ausgegangen werden. Zur Not bleiben ihm Bahrein und Schanghai.
Großbritannien ist zwar nicht Mitglied des Schengen-Abkommens, muss aber als EU-Mitglied dann innerhalb der EU ausliefern, wenn die voraussichtliche Freiheitsstrafe größer als 12 Monate ist. Nach § 334 StGB kann aktive Bestechung mit bis zu fünf Jahren bestraft werden. Die Mindeststrafe beträgt drei Monate.
Dumm für die bayerische Klassenjustiz: Da sie den Bestochenen zu 8,5 Jahren ohne Bewährung verurteilt hat, wird es schwer, die größte Bestechung eines öffentlich Bediensteten in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland für den Bestecher mit ein paar Monaten auf Bewährung zu erledigen.
Wie der Spiegel weiter berichtet, könnte das Landgericht München die Eröffnung einer Hauptverhandlung mit der Begründung ablehnen, der verurteilte Vorstand der Bayerischen Landesbank, Gerhard Gribkowsky, sei ein unglaubwürdiger Zeuge.
Vorschlag: Die Charakterfestigkeit und Glaubwürdigkeit von Bestochenen sollte im Vorfeld geklärt werden, damit diese nicht beim Auffliegen als Zeugen unbrauchbar werden.
Von Alexander Dill zum Thema erschienen:
Keine Anklage im größten Bestechungsfall der deutschen Geschichte und Bedingungsloses Grundeinkommen für Ecclestone - Wie Steuerzahler die Zeche der Formel 1 bezahlen.