Auslieferung nach Schweden: Assange verliert vor dem Obersten Gerichtshof...

...kann aber Widerspruch einlegen

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Julian Assange kann nach Schweden ausgeliefert werden, so urteilte heute der Supreme Court in Großbritannien mit einer Mehrheit von 5 zu 2 Stimmen. Der Fall war zur obersten Instanz gekommen, weil Assange gegen zwei Gerichtsurteile, die bereits entschieden hatten, dass die Auslieferung rechtens sei, Einspruch eingelegt hatte.

Auch die heutige Entscheidung ( im Wortlaut, PDF-Format, 117 Seiten) ist anfechtbar. Das Gericht räumte Assange, bzw. seinen Anwälten, die Möglichkeit ein, binnen zwei Wochen Revision zu beantragen, so dass der Fall ggf. neu aufgerollt werden müsste. Nach Informationen des Guardian erklärte Assanges Anwältin Dinah Rose, dass man plane, Einspruch zu erheben. Assange selbst war zur Gerichtsverhandlung nicht anwesend, weil er im Verkehrsstau stecken geblieben war.

Gilt das Wiener Übereinkommen?

Die Mehrheit der Richter des Supreme Court entschied positiv in der Schlüsselfrage, ob der Haftbefehl eines Staatsanwaltes (in diesem Fall des schwedischen Staatsanwaltes) genügend Rechtskraft ("judicial authority") habe, um einer Auslieferung stattzugeben – oder ob es einer richterlichen Entscheidung bedarf. Laut der Anwältin Assanges stützte sich das Gericht bei seinem Urteil entscheidend auf das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge(Wiener Vertragsrechtskonvention), ohne darüber eine Auseinandersetzung zu führen oder die Gelegenheit dazu zu geben, entsprechend will man das Urteil angefechten. Dafür hat man 14 Tage Zeit. Argumente für diese Auffassung gehen laut Guardian auch aus der abweichenden Meinung der Richterin Lady Hale hervor.