Besseres Umgangsrecht für Väter, die getrennt von der Familie leben

Laut einem Zeitungsbericht arbeitet man im Justizministerium an einem Gesetzesentwurf, der den Vätern mehr Kontakt zu den Kindern erlauben soll - auch gegen den Willen der Mutter.

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Laut einem Entwurf des Justizministerium, das der SZ vorliegt, wird im Ministerium darüber nachgedacht, das Umgangsrecht von Vätern, die von ihren Kindern und deren Mutter getrennt leben, rechtlich zu verbessern.

Aus dem Referentenentwurf des Ministeriums geht hervor, dass Väter künftig den Umgang mit ihren Kindern besser einfordern können, selbst wenn sich die Mütter solchen Kontakt-Wünschen gegenüber sträuben: Der leibliche Vater - der übrigens künftig auch das Recht hat seine Vaterschaft per Gentest klären zu lassen - soll auch gegen den Willen der Mutter "ein Recht auf gelegentliche Besuche und Treffen durchsetzen können“.

Voraussetzung dafür ist die bekannte Formel, "wenn es dem Kindeswohl dient". Letztlich entscheiden darüber Familiengerichte und psychologische Gutachter. Auf sie wird Arbiet zukommen. Zumal es noch eine "zweite Hürde" gibt, wie dies die Zeitung aus dem Papier herausgelesen hat: der Nachweis, dass der leibliche Vater durch sein Verhalten dokumentiert, dass er tatsächlich Verantwortung für sein Kind tragen will.

Als Indizien dafür werden im Zeitungsbereicht das Bekenntnis des Vaters zum Kind, von ihm geäußerte Hilfsangebote oder auch die räumliche Nähe zur Familie erwähnt. In der Realität sind letztgenannten Punkte wie andere Annäherungsschritte oder Beteiligungsversuche auch einer gewissen Ambivalenz ausgesetzt; sie können, je nach Verhältnis der Mutter zum Vater, auch als Aufdringlichkeit oder unangenehme Einmischung empfunden werden. Der Streit darüber, in welcher Art der Vater durch sein Verhalten das richtige Maß an Verantwortung demonstriert, ist vorprogrammiert.