Datenschutz beim Einsatz von Drohnen

Die US-Luftwaffe will mit einem Trick die Probleme umgehen, die bei Drohnenmissionen in den USA entstehen können, wenn US-Bürger "unbeabsichtigt" aufgenommen werden

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

In den USA wird deutlich, wie man die Probleme, die mit der Einführung von Drohnen mit Kameras in den Luftraum, umgehen will. Die US-Luftwaffe hat im April eine verbindliche Anweisung für Aufklärungsaktivitäten im Inland veranlasst. Dabei geht es darum, dass die Rechte von US-Bürgern nicht verletzt werden. Steven Aftergood von der Federation of American Scientists hat die Anweisung in seinen Secrecy News veröffentlicht.

Für Missionen benötigt die Luftwaffe mitunter, wie es heißt, aktuelles oder archiviertes Bildmaterial aus dem Inland, das von Satelliten, Flugzeugen oder Drohnen gemacht wurde. Diese Bilder dürfen aufgrund der schwierigen politischen und rechtlichen Lage nur verwendet werden, wenn es einen gerechtfertigten Grund gebe, wozu die Planung für Naturkatastrophen, Umweltbeobachtung, Ausbildung und Training sowie Spionageabwehr, Schutz der Luftwaffe oder Risikoüberprüfung gezählt werden. Satellitenbilder, durch die US-Bürger identifiziert werden können, dürfen gemäß DoD 5240.1-R nur eingeschränkt verwendet werden. Die Person muss dem beispielsweise zugestimmt haben oder die Informationen müssen bereits öffentlich sein, zulässig ist es etwa auch, wenn die Personen mit internationalem Terrorismus oder Drogenhandel in Verbindung gebracht werden.

Die aus dem Jahr 1982 stammenden Vorschriften wurden nun durch neue ergänzt. Als gesammelt gelten Informationen erst dann, wenn sie von einem Mitarbeiter im Rahmen seiner offiziellen Funktion verwendet werden, bei elektronischen Informationen müssen diese in eine verständliche Form verarbeitet worden sein. Normalerweise müssen US-Bürger, so wird die erste Richtlinie weitergeführt, erst gefragt werden, ob sie zustimmen, dass Bilder von ihnen etwa von einer Drohne aus aufgenommen werden dürfen. Bilder aus öffentlich zugänglichen oder kooperierenden Quellen dürfen ebenfalls verwendet werden. Ansonsten muss eine richterliche Genehmigung vorliegen.

Neu ist, dass "unbeabsichtigt" gewonnene Daten oder Bilder von US-Bürgernie beispielsweise von den Kameras auf Drohnen gemacht werd bis zu 90 Tagen aufbewahrt werden dürfen, zu beurteilen, ob sie zulässig sind. Das ermöglicht es letztlich, Drohnen beliebig Aufnahmen machen zu lassen, sofern die Bilder, die identifizierbare US-Bürger zeigen, nach 90 Tagen gelöscht werden. Selbst wenn sie eigentlich nicht gespeichert werden dürften, ist dies nun so lange zulässig, bis sie an eine andere Einheit oder Behörde, die dafür zuständig sein kann, übermittelt werden. Auf diese Weise kann man jeden Datenschutz aushebeln.