Facebook-Statusaussage ohne rechtliche Relevanz

Für das Bundesgesundheitsministerium bleibt der spezielle Ausweis die einzige gültige Aussage zur Organspendewilligkeit

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Am 5. Oktober letzten Jahres starb der Apple-Mitgründer Steve Jobs an Krebs. Zwei Jahre vorher war ihm eine neue Leber eingepflanzt worden. Angeblich inspirierte das den Facebook-Chef Mark Zuckerberg dazu, die Nutzer seines sozialen Netzwerks nach ihrer Bereitschaft zu Organspenden zu befragen. Dem Fernsehsender ABC nannte er als Grund dafür außerdem das Engagement seiner Freundin Priscilla Chan, die Kinderärztin wird. In den USA warten derzeit 114.000 Kranke auf ein Spenderorgan. Durchschnittlich 18 davon sterben jeden Tag, weil sie nicht rechtzeitig damit versorgt werden.

Wer von den weltweit etwa 900 Millionen Facebook-Nutzern in den USA oder in Großbritannien lebt, der kann nun in seinem Profil unter "Health and Wellness" nicht nur freiwillig angeben, ob seine Leber, sein Herz und seine Hornhäute nach seinem Tod anderen Menschen zugute kommen sollen, sondern auch schildern, welche Ereignisse oder Überlegungen ihn zu seiner Organspendeentscheidung veranlassten. Und wer noch kein Organspender ist, dem werden Links auf Datenbanken angezeigt, wo er sich offiziell registrieren lassen kann.

Facebook zufolge soll der Organspenderstatus irgendwann in der Zukunft auch bei deutschen Nutzern abgefragt werden. Allerdings dürfen sich Ärzte und Krankenhäuser nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums nicht darauf verlassen. Die einzige Willensbekundung mit rechtlicher Relevanz, so heißt es dort gegenüber Telepolis, bleibe der Organspendeausweis. Ein Krankenhaus, das sich auf einen schnellen Blick ins Facebook-Profil verlässt, geht deshalb ein erhebliches rechtliches Risiko ein.

Um den Anteil der Organspender zu steigern und die Anzahl der gut 12.000 Deutschen, die aktuell auf ein Spendeorgan warten, zu verringern, einigten sich die Parteien im Bundestag auf zwei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe, deren erste Lesung für Ende Mai geplant ist. Sie sehen vor, dass die Krankenkassen alle Versicherten in regelmäßigen Abständen zu ihrer Organspendewilligkeit befragen sollen. Für den Fall, dass ein Versicherter darauf nicht antwortet, sind keine Sanktionen vorgesehen.