Flug 4U9525: Neue Indizien für Tötungsabsicht des Kopiloten

Auswertungen des Flugdatenschreibers deuten auf einen Sinkflug-Test bereits auf dem Hinflug. Update: Der Zwischenbericht der BEA bestätigt Medien-Vorabmeldungen

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Der neue Zwischenbericht zur Auswertung des Flugdatenschreibers (FDR) des Fluges 4U9525 soll weitere Indizien dafür enthalten, dass der Kopilot den Absturz der Airbus-Maschine geplant hat, wie dies der ermittelnde Staatsanwalt schon zwei Tage nach dem Crash, nach der Erstauswertung des Stimmenrekorders (CVR), gefolgert hatte (siehe Flug 4U9525: Co-Pilot hatte "die Absicht, das Flugzeug zu zerstören").

So soll der Kopilot bereits beim Hinflug der Maschine "ohne technischen Anlass mehrere Minuten lang einen kontrollierten Sinkflug durchgeführt haben". Diese Nachricht, der Spekulationen darüber hinzugefügt werden, ob der Kopilot vielleicht sogar beabsichtigte, den Sinkflug auf dem Hinflug vollständig durchzuführen, kursiert heute in mehreren französischen wie auch in deutschen Medien.

Als bislang einzige Quelle wird von allen Meldungen ein Bericht der Bildzeitung angegeben.

Die Boulevardzeitung beruft sich ihrerseits auf Informationen aus dem Umfeld der französischenFlugsicherheitsbehörde BEA.

Der Bericht der BEA wird für heute Mittag erwartet. Auf ihrer Webseite ist bislang noch keine bestätigende Meldung zu finden. Wenn sie veröffentlicht wird, gibt es sie übrigens auch in deutscher Übersetzung zu lesen.

[Update]: Erste Nachrichtenagenturmeldungen zu den Ausführungen der BEA-Ermittler präzisieren, dass der Kopilot den Autopiloten auf dem Hinflug nach Barcelona "mehrfach auf eine zu niedrige Flughöhe eingestellt" habe. Dies sei "während eines angeordneten Sinkflugs geschehen".

Man könne daraus schließen, "dass er handlungsfähig war und dass alle seine Handlungen den gleichen Sinn hatten, nämlich das Flugzeug auf den Boden stürzen zu lassen", wird Bea-Direktor Rémy Jouty zitiert.

[Update 2]: Der 29-seitige Zwischenbericht der BEA ist inzwischen auf deutsch veröffentlicht. In ihm wird der Verlauf des Flugs 4U9525 nach den Aufzeichnungen des CVR und FDR sowie anhand des Funkverkehrs minütlich protokolliert; dazu gibt es technische Erklärungen zur Cockpittürverriegelung sowie Erläuterungen zu medizinischen Attesten des Kopiloten.

Aus dem Zwischenbericht geht hervor, was die oben genannten Medienberichte vorab erwähnten: Dass der Kopilot bereits auf dem Hinflug bei einem vom Kontrollzentrum Bordeaux angewiesenen Sinkflug der Maschine eingestellte Höhen mehrmals durch Eingriffe am Autopiloten kurzzeitig unterschritt. Der Kapitän hielt sich während dieser Zeit nicht im Cockpit auf.