Genossen wollen sich von Edathy trennen

Fragwürdiges Parteiausschlussverfahren gegen gestrauchelten SPD-Politiker

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Die SPD hat gegen ihr bis vor Kurzem in den eigenen Reihen angesehenes Mitglied Sebastian Edathy ein Parteiausschlussverfahren angestrengt. Der SPIEGEL zitiert aus einem durchgestochenen Antragsschreiben, die SPD werfe Edathy "eine schwere Schädigung" der Partei vor, da das Ansehen und Glaubwürdigkeit der Partei in der Öffentlichkeit, ihre Kampagnenfähigkeit oder der innere Zusammenhalt der Genossen beeinträchtigt seien. Das Parteiausschlussverfahren solle unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz durchgeführt werden.

Das Parteiengesetz verlangt allerdings für einen Ausschluss das Vorliegen eines "schwerer Schadens" der Partei, der durch einen vorsätzlichen Verstoß gegen die Satzung oder einen erheblichen Verstoß gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verursacht wurde, § 10 Abs. 4 PartG. Nun enthalten allerdings weder die Satzung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands noch deren geschriebene Ordnungen ein Verbot, Fotografien von nackten Jungs zu besitzen. Auch ist der Schaden für die Partei nicht durch die Sammelleidenschaft Edathys entstanden, sondern durch den unprofessionellen Umgang mit der Situation, den wohl andere zu verantworten haben. Vor allem der Rücktritt des CSU-Ministers Friedrich kann aus Sicht der SPD denn auch schwerlich als Schaden gewertet werden. Der fragwürdige Antrag könnte aber den Zweck erfüllen, Edathy schlicht und ergreifend rauszuekeln.

Einen Parteiordnungsverstoß dürfte allerdings jenes Parteimitglied begangen haben, welches das dreiseitige Antragsschreiben an die Presse lancierte. Laut §§ 17, 9, 24 der Schiedsgerichtsordnung der SPD sind die Beteiligten zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben sich bis zum Abschluss der Sache jeder Äußerung diesbezüglich außerhalb des Verfahrens zu enthalten. Doch um die Rechte Edathys scheren sich die geschwätzigen Genossen ebenso wenig wie jene Postille, die durch Edathys Fenster in dessen Wohnung fotografierte und sich dafür eine öffentliche Rüge des Deutschen Presserats verdiente.