Hoeneß geht ins Gefängnis
Er verzichtet auf die Revision und tritt als Präsident und Aufsichtsratschef des FC Bayern München zurück
Gestern hatte sein Anwalt noch Revision gegen das Urteil des Münchener Landgerichts angekündigt ( siehe Hoeneß zu dreieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt); jetzt hat Uli Hoeneß erklärt, dass er auf die Revision vor dem Bundesgerichtshof verzichtet, die Haftstrafe damit akzeptiert, und als Konsequenz aus dem Urteil von seinen Posten im Verein zurücktritt.
[Update: Spekuliert wurde in Medien - und hier, "dass der BGH, statt der Argumentation des Anwalts Feigen zu folgen, sogar noch eine härtere Strafe als die der Münchener Richter aussprechen könnte". Dazu müsste die Staatsanwaltschaft mit ihrem Revisionsantrag eine härtere Strafe fordern. Tut dies der Angeklagte, dann gilt dies nicht. "Bei einer Angeklagten-Revision kann man von einem Freischuss reden", teilte Rechtsanwalt Udo Vetter auf Anfrage von Telepolis mit. Es gelte das absolute Verschlechterungsverbot. "Das heißt, falls das Berufungs- oder Revisionsgericht die Sache sogar noch härter beurteilt als die Vorinstanz, kann es keine höhere Strafe aussprechen. Verweist es die Sache zurück, darf bei einer Revision des Angeklagten dann auch kein härteres Urteil ergehen."]
Möglich wäre gewesen, dass in der Revision weitere Aktionen im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung ans Licht gekommen wären, die Uli Hoeneß und dem mit seiner Person eng verbundenen Verein geschadet hätten. Wie bekannt wies das Material, das Hoeneß für seine Selbstanzeige beibrachte, Lücken auf.
Auf den "Freischuss" hat Hoeneß verzichtet: Er habe seine Anwälte beauftragt, nicht in Revision zu gehen, erklärte Hoeneß. Seine Begründung: Das entspreche seinem Verständnis von Anstand, Haltung und persönlicher Verantwortung. "Die Steuerhinterziehung war der Fehler meines Lebens."
Laut dem Juristen und SZ-Autor Heribert Prantl kann Hoeneß damit rechnen, dass er ziemlich schnell Freigänger wird. Prantl zitiert aus einem Kommentar zum Strafvollzugsgesetz von Johannes Feest, wonach ein Häftling "vom ersten Tag an" Freigänger sein kann und nur zum Schlafen ins Gefängnis müsse. Dies werde auch in anderen Bundesländern so praktiziert.
Ergänzung:
Ob es zu einer Revision des Landgerichtsurteils kommt, liegt nicht nur an Hoeneß' Entscheidung. Auch die Münchener Staatsanwaltschaft, mit welcher Hoeneß als FC-Bayern-Präsident im Fall Breno hart ins Gericht gegangen ist ("lächerlich", "unmenschlich"), könnte vors BGH ziehen. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Ken Heidenreich, gab bekannt, dass eine Entscheidung Anfang nächster Woche getroffen werde.
Indessen antwortete die Gerichtssprecherin Titz auf Fragen zu einem möglichen Freigänger-Status Hoeneß' damit, dass dieser "in Haft erst mal unter Beweis gestellt haben muss, dass er sich ordnungsgemäß führt und dass von ihm keine Fluchtgefahr droht."