Kunstprofessor will Euros klingeln hören
Scheppernder Brunnen soll wegen Urheberrecht weiter scheppern
Der sensible Brunnenbau-Künstler Prof. Albert Hien macht sich derzeit in Schwerte wenig Freunde. So hatte Hien im Jahr 2000 für den Pott eine Brunnenskulptur mit einem sich drehenden Pott urgehoben. In der Trommel schepperten Rohlinge der damals neuen Euro-Münzen. Die im örtlichen Nickelwerk produzierten Euros hatten beim Künstler eine wertvolle Assoziation ausgelöst.
Dieses Lärms waren jedoch bald die Anlieger überdrüssig. Als vor Jahren der Drehmechanismus defekt ging, hatte es offenbar niemand so richtig eilig mit der Reparatur. 2013 beschloss die zuständige Kulturstiftung, den Brunnen endgültig schweigen zu lassen. Diese Ruhe wiederum störte die Ruhe des sensiblen Künstlers, der nun auf sein Urheberrecht pocht.
Tatsächlich darf ein Urheber nach § 14 UrhG eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden. Daher hat der renitente Professor durchaus Chancen, das Scheppern als integralen Bestandteil seines Werks einzufordern. Es ist allerdings gut möglich, dass der Urheber stattdessen auch mit einem Klingeln der Münzen in seinem Geldbeutel leben könnte und dann auf das Durchsetzen seiner Rechte generös verzichten würde. Hien weiß vermutlich, wie man im Schlaf Geld verdient, ist er doch Schöpfer der Skulptur vor dem Münchner Gebäude der GEMA zu Ehren von deren Ehrenpräsidenten.
Wenn die Schwerter Kunstfreunde rechtlich qualifiziert beraten sind, müssen sie sich dem Künstler allerdings dennoch nicht fügen. Zwar darf ein Kunstwerk nicht gegen den Willen seines Schöpfers verändert werden - sehr wohl allerdings darf ein Eigentümer sein Kunstwerk vollständig zerstören. Sofern also der Denkmalschutz noch nicht zugeschlagen hat, könnte man das Blech ein letztes Mal zum Klingen bringen und dann wegfliegen lassen. Und dann wäre Ruh‘.