Merkel: Laufzeitenverlängerung um zehn bis 15 Jahre "fachlich" vernünftig
Die Regierung übt den Schulterschluss mit den Atomkraftwerke-Betreibern und steht dabei auf verfassungsrechtlich unsolidem Boden - "Ausverkauf von Hoheitsrechten"
Auf zwei unterschiedlichen Kanälen demonstrierten die Kanzlerin und ihr Vize gestern Einigkeit in der Frage der Laufzeitverlängerung der AKWs. Während Angela Merkel im ARD-Sommerinterview erklärte, dass sie es "aus fachlicher Sicht" für vernünftig halte, die Laufzeiten der Atomkraftwerke um zehn bis 15 Jahre zu verlängern, bestätigte Guido Westerwelle in einem ZDF-Sommerinterview, dass "ein Korridor zwischen zehn und 15 Jahren" diskutiert wurde: "und ich sage Ihnen voraus, in dieser Größenordnung wird es auch beschlossen werden". Auf genaue Jahreszahlen wollte er sich jedoch noch nicht festlegen. Das müsse erst in der Regierung verabredet werden. Da Rot-Grün den Ausstieg für 2022 anberaumt hatte, würden die Laufzeiten dann bis etwa 2032 oder 2037 reichen.
Merkels Atombrücke steht, wie Kritiker betonen, allerdings auf schwachen Füßen; zum einen basieren ihre energiefachlichen Argumente für die "Versorgungssicherheit" der Brückentechnologie Atomkraft auf einem Gutachten des Energiewirtschaftlichen Instituts der Universität Köln ( EWI), dessen Unabhängigkeit angezweifelt wird, weil das Institut "acht Millionen Euro an Förderung von den Stromkonzernen RWE und Eon erhält".
Zum anderen gibt es größere rechtliche Bedenken. Zwar will Merkel nach ihren Aussagen darauf achten, dass der Entschluss zur Verlängerung "rechtlich belastbar" sei. Das wird aber allenthalben auf das Problem gemünzt, wie die Laufzeitverlängerung ohne Bundesrat, wo Schwarz-Gelb keine Mehrheit hat, durchzusetzen wäre.
Tatsächlich aber ist das nicht das einzige rechtliche Problem des neuen Energiepakets der Regierung. Wie ein Gutachten des Professors für öffentliches Recht und Experten für Finanzverfassungsrecht, Christian Waldhoff darlegt, trifft die Abschöpfung von Sondergewinnen, die die durch eine Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken erzielt werden, auf verfassungsrechtliche Schwierigkeiten.
Je nach Schätzung würde die Laufzeitverlängerung pro Jahr zwischen 3,6 Milliarden Euro bis 5,75 Milliarden (für alle Kraftwerke) an Zusatzgewinnen bringen. Bis vor kurzem wollte die Regierung mit einer Brennelementesteuer von diesem Gewinn profitieren, zur Zeit sieht es eher danach aus, als ob man sich mit den Betreibern auf eine vertragliche Abgabe einigen will.
Das "konsensuale Vorgehen zwischen Staat und Atomkrafterzeugern", das hier angestrebt würde, sei "verfassungsrechtlich problematisch" - und diese Art der Verständigung im Vorfeld eines Gesetzgebungsverfahrens könne man unter "Ausverkauf von Hoheitsrechten" rubrizieren, so das Gutachten, das in seinem Fazit feststellt:
"Im Ergebnis ist ein finanzverfassungsrechtlich zulässiger Weg zur Abschöpfung durch Laufzeitverlängerungen erzielter Zusatzgewinne nicht ersichtlich. Die in Aussicht genommene rechtliche Zweckbindung des Abgabenaufkommens zur Förderung erneuerbarer Energien steigert die verfassungsrechtlichen Bedenken. Die alternative Erhebung einer allgemeinen Kernbrennstoffsteuer wäre - im Falle der Inkaufnahme von Inländerdiskriminierung - hingegen mit verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben vereinbar. Ein weiterer "Atomkonsens" erweist sich schließlich nicht nur als "Störfaktor" im grundgesetzlichen System der Gewaltenteilung, sondern strapaziert auch Grundfragen der parlamentarischen Demokratie. Seine verfassungspolitischen Auswirkungen jedenfalls wären verheerend."
Zugleich macht Greenpeace darauf aufmerksam, dass es anders, als es die Regierung der Bevölkerung verkauft, eine sichere Stromversorgung auch ohne Laufzeitverlängerung möglich wäre. Das sei selbst aus dem Bericht zur Energieversorgungssicherheit herauszulesen, den Wirtschaftsminister Brüderle an die EU-Kommission schicken sollte, aber angeblich zurückhält.
Gleichzeitig rühmt die Umweltschutzorganisation "effiziente, flexible Gaskraftwerke" als die bessere Brücke zur Versorgung mit erneuerbarer Energie. Dass die Sorge um die Abhängigkeit von Russland bei der Versorgung mit Erdgas hier kein wesentliches Hindernis wäre, wird ebenfalls mit einem Gutachten begründet, es stammt vom Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie:
"Insgesamt ist bei allen möglichen Spannungen auch in der Zukunft keine ernsthafte und vor allem dauerhafte Gefährdung der Gaslieferungen aus Russland zu erwarten, zumindest so lange, wie die gegenseitige Abhängigkeit im Wesentlichen weiterbestehen bleibt."