Messi: Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung
Auch sein Vater wurde verurteilt, beide müssen zudem 3,7 Millionen Euro Strafe berappen
Nun kam es, wie es allgemein erwartet worden war. Die Richter am Gerichtshof im katalanischen Barcelona haben nun den Fußballstar Lionel Messi und seinen Vater wegen Steuerhinterziehung jeweils zu einer Haftstrafe von 21 Monaten verurteilt. Für seinen Club, den FC Barcelona, eine weitere bittere Pille, der zudem wegen Vorzugsbehandlung gerade von der EU-Kommission mit anderen Vereinen verdammt wurde, Millionensubventionen zurückzuzahlen.
Die Richter kauften den Messis ihre gesammelten Erklärungen nicht ab, mit denen sie ihre Unschuld zu beteuern versuchten. Messi, der bisweilen sogar als Messias bezeichnet wird, hatte vor Gericht erklärt, von allen Vorgängen nichts gewusst zu haben. "Ich weiß nicht, was ich unterschreibe", hatte er ausgesagt. Er habe alle Dokumente einfach ungelesen unterzeichnet, die ihm sein Vater Jorge Horacio vorgelegt habe. Doch die Richter haben geurteilt, die Familie habe "mit allen Mitteln versucht", die Steuerpflicht zu umgehen. Er und sein Vater hätten in drei Fällen von 2007 bis 2009 Steuerbetrug begangen.
Für jedes der drei Vergehen erhielten sie jeweils eine Haftstrafe von sieben Monaten. Dazu kommen Geldstrafen in einer Gesamthöhe von fast 3,7 Millionen Euro, von denen der größere Anteil mit zwei Millionen sogar auf den Sohn entfällt. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, lautete das Motto der Richter. Auch wenn er systematisch keine Verträge gelesen habe, könne er dafür nicht belohnt werden. Man könne an die "Bevölkerung nicht die Nachricht übermitteln, dass es vorteilhaft ist, sich herauszuhalten, statt sich zu kümmern", so die Richter.
Auch der Vater des Profi-Kickers hatte sich vor Gericht herauszureden versucht. Er will nicht gewusst haben, dass das Vorgehen illegal ist. Das klang fast noch merkwürdiger als die Behauptungen seines Sohnes, schließlich kann sich der mit den Finanzgeschäften betraute Vater die teuersten Berater leisten. Doch genau die sollen den "Profi-Fußballer, der sich nur für den Fußball interessiert", und seinen Vater, ein ehemaliger argentinischer Metallarbeiter, "betrogen" haben. Denn ihnen hätten sie "vertraut", hatte die Verteidigung argumentiert. Klar ist, dass die Messis über ein verzweigtes Firmennetzwerk in Steuerparadiesen verfügt haben, um über diese Offshore-Firmen Einnahmen aus Bildrechten (mehr als 10 Millionen Euro) nicht in Spanien versteuern zu müssen. Darüber wurden gut 4,16 Millionen Euro an Steuern hinterzogen.
Die Messis hatten, als der Betrug im Juni 2013 aufgeflogen ist, schon im August 2013 der Steuerbehörde mehr als fünf Millionen Euro überwiesen, um Steuernachforderung und Zinsen zu begleichen. Damit erhofften sie sich mildernde Umstände und spekulierten mit ihrer Verteidigungsstrategie wenigstens auf einen Freispruch für den Fußballer. Die Verteidigung hatte Freisprüche für beide Angeklagte beantragt. Mildernde Umstände haben sie bekommen. Die Strafe hätte auch über 24 Monaten liegen können. Dann wäre eine Haftverschonung fast unmöglich. Im Fall von Strafen unter zwei Jahren muss die Haft hier üblicherweise nicht angetreten werden, wenn keine Vorstrafen vorliegen. Da das nicht der Fall ist, wird die Strafe mit aller Wahrscheinlichkeit zur Bewährung ausgesetzt.
Abgewartet werden muss, ob die Verteidigung Einspruch erhebt und damit die Familie weiter in den Schlagzeilen hält. Gespannt darf man aber auch sein, ob es zu weiteren Verfahren kommt, schließlich tauchten die Messis gerade wieder im Rahmen der Veröffentlichungen der "Panama Papers" auf. "Leo Messi ist auf dem besten Weg, als Steuerhinterzieher so berühmt zu werden wie durch seine sportlichen Erfolge", schrieb die spanische Zeitung "El Confidential" im April. Sie gehört zum internationalen Recherchenetzwerk, das die vielen Dokumente publiziert hat.
Die Messis sollen demnach nur einen Tag nach Auffliegen des Steuerbetrugs 2013 eine neue Offshore-Firma gegründet haben. Hätte die Messis darüber erneut Steuern hinterzogen – was sie bestreiten – und würden sie erneut dafür verurteilt, kämen sie um einen Haftantritt kaum vorbei, weil sie in dem Fall schon vorbestraft wären.