US-Schuldenobergrenze: Kompromiss, Staatsbankrott - oder präsidentielles Notfallrecht?
Rechtswissenschaftler diskutieren, ob der 14. Verfassungszusatz dem Präsidenten eine Umgehung des Kongresses erlaubt
In den USA verhandeln Republikaner und Demokraten im Senat und im Repräsentantenhaus wieder darüber, ob und wie verhindert werden soll und kann, dass die Regierung nach dem 17. Oktober an die gesetzliche Schuldenobergrenze stößt. Wann genau dies droht, ist unklar, weil durch einen seit dem 30. September andauernden Government Shutdown derzeit Gehälter von Staatsangestellten gespart werden. Im Senat wurde gestern ein Kompromiss verabschiedet, der für kleinere Abstriche bei der Obamacare-Krankenversicherung eine Verabschiedung des Haushalts und eine Erhöhung der Schuldenobergrenze bis Mitte Januar beziehungsweise Anfang Februar vorsieht. Ob das Repräsentantenhaus diesem Kompromiss zustimmen wird, ist offen. Eine dort angebotene Verlängerung um lediglich sechs Wochen lehnt Präsident Barack Obama ab.
Er könnte darauf hoffen, dass ihm der Oberste Gerichtshof im Notfall Tricks erlaubt, mit denen sich der Kongress umgehen ließe. Einer davon wäre der Rückgriff auf Artikel 4 des 14. Verfassungszusatzes, in dem es heißt "The validity of the public debt of the United States, authorized by law, including debts incurred for payment of pensions […] shall not be questioned". Manche Rechtswissenschaftler glauben sogar, dass dieser Satz ein präsidentielles Notfallrecht auf Steuererhöhungen ohne Zustimmung des Kongresses eröffnet, wenn der auf einen Staatsbankrott zusteuert. Bisher machte die Obama-Administration allerdings nicht den Eindruck, dass sie auf den 14. Verfassungszusatz zurückgreifen will – aber das könnte sich im Bedarfsfall schnell ändern.
In geringerem Maße gilt das auch für das juristische Schlupfloch einer Eine-Billion-Dollar-Münze, die der Wirtschaftsnobelpreisträger Paul Krugman zur Umgehung Schuldenobergrenze empfiehlt. Ihr liegt die Entdeckung zugrunde, dass der Kongress dem Finanzministerium vor 14 Jahren eine Befugnis zur Prägung von Platin-Gedenkmünzen übertrug und in dieser vergaß, eine Obergrenze für den Nennwert solcher Münzen festzulegen. Finanzminister Jacob Lew müsste deshalb theoretisch nur die Münzprägeanstalt US Mint anweisen, solch eine Platinmünze zu prägen und diese bei der Notenbank bar einzahlen, um wieder flüssig zu sein. Wertet der Supreme Court das Ausnutzen der Gesetzeslücke jedoch als Verfassungsbruch, dann könnte er ganz schnell auf einen weit niedrigeren Sammlerwert sinken.