Union und FDP wollen Deutsch als Landessprache im Grundgesetz festschreiben

Weil sonst kaum etwas geht, wird erst einmal symbolisch agiert.

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Die neue Regierung hat es schwer. Sie kann das Schlamassel, das sie vorfindet, nicht einfach der Vorgängerregierung in die Schuhe schieben, schließlich ist die Union in der großen Koalition und in der schwarz-gelben Koalition die maßgebliche Kraft. Und weil es angesichts des Schuldenbergs immer schlechter mit größeren Steuergeschenken aussieht, wie sie vor allem die FDP den Bürgern vor der Wahl versprochen hat.

Das beutelt denn vor allem die FDP, die s gerne als Wohltäter für die "Leistungsträger" angetreten wäre. Bedauernd meint FDP-Finanzexperte Hermann-Otto Solms: "Der Status ist entsetzlich. Die Regierung hinterlässt uns einen finanzpolitischen Scherbenhaufen. Wir wissen, dass nicht alles sofort geht. Deswegen müssen wir das alles auf der Zeitschiene verteilen." Die Leistungsträger müssen also warten. Und weil die Arbeitsgruppe Finanzen sich geeinigt haben soll, dass keine zusätzlichen Steuertransfers zu den Sozialkassen gemacht werden, müssen die Menschen angesichts der Defizite der Krankenkassen mit steigenden Beiträgen rechnen. Es werden vermutlich nicht die letzten sein.

Um wenigstens ein Fanal zu setzen, wollen Schwarze und Liberale nun die deutsche Sprache ins Grundgesetz aufnehmen: "Die Sprache der Bundesrepublik ist deutsch." Das ist sie jetzt zwar auch, mit der Grundgesetzänderung wird sich auch nichts ändern, aber hier können die neuen Koalitionäre zeigen, wie tatkräftig sie die wirklich wichtigen Dinge angehen. Hier konnte sich die Union durchsetzen, die FDP hatte letztes Jahr noch abgelehnt, Deutsch als Landessprache ins Grundgesetz aufzunehmen.

Zudem soll als weiteres Staatsziel die "Kultur" in die Verfassung aufgenommen werden. Bislang lautet der entsprechende Artikel 20a: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung." Damit soll die Bedeutung de Kultur angesichts der drohenden Sparmaßnahmen gewürdigt und eine verlässliche Finanzierung erreicht werden.

Noch im Juni wurde ein entsprechender Gesetzesvorschlag der FDP, der von den Linken und den Grünen unterstützt wurde, von der SPD und CDU/CSU abgelehnt. Zur Begründung, die auch jetzt noch gültig wäre, erklärte Jürgen Gehb (CDU/CSU), dass das wirkliche Handeln besser sei als das Aufnehmen symbolischer Formulierungen: "Die Kultur wird auch weiterhin gefördert, es kommt nicht darauf an, ob es im Grundgesetz steht." Zudem warnte der CDU-Abgeordnete vor einer Überfrachtung des Grundgesetzes mit Staatszielen: "Finger weg vom Grundgesetz, wenn es nicht zwingend erforderlich ist." Davon will man nun wohl nichts mehr wissen.