Besitz eines Flugsimulators als "verdächtiges Verhalten"?
Was haben zwei Photographen, ein Einkäufer für Computerhardware, ein Besucher des örtlichen Arbeitsamtes und ein Besitzer eines Flugsimulator-Spieles gemeinsam? Über sie alle gibt es "Suspicious Activity Records" (SAR) - und sie klagen dagegen.
- Alexander Hammer
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