Hintergangene Autoren

Wieviel Vertrauen verdienen Verlage?

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Wirtschaft und Politik haben eine gewichtige Entdeckung gemacht: das geistige Eigentum. Und gleich noch eine gute Nachricht: Sie haben sogar entdeckt, dass dieses geistige Eigentum schützenswert ist.

Als die Kanzlerin Angela Merkel kürzlich den Chinesen nahezubringen versuchte, was wir in Deutschland unter geistigem Eigentum verstehen, und die Justizministerin Brigitte Zypries zum "Tag des geistigen Eigentums" im vergangenen Juni forderte, man müsse "das nötige Rechtsbewusstsein für geistiges Eigentum schaffen", mag so mancher Wort-, Ton- oder Bildkünstler in unserem Land aufgehorcht und Hoffnung geschöpft haben, auch er könnte endlich von einem neuen Bewusstsein um das geistige Eigentum profitieren.

Doch schnell kam für die Urheber geistiger Leistungen, also die, von deren Arbeit Verwerter wie etwa Musik- und Buchverlage leben, die Ernüchterung und die Erkenntnis, dass das Postulat der Justizministerin nicht an die rechtmäßigen Verwerter geistigen Eigentums gerichtet ist, sondern an jene Nutzergruppe, die auf den Plan getreten ist, seit eine neue Technologie es ermöglicht, sich bequem an fremdem geistigen Eigentum zu vergreifen. Im Klartext: Die Verwerter wehren sich vehement gegen das illegale Herunterladen von Musikstücken im Internet und sorgen dafür, dass Raubkopierer drastisch bestraft werden.

Die Empörung über missbrauchtes Urheberrecht kommt also nicht aus der Ecke der eigentlichen Urheber – der Schriftsteller, Texter, Komponisten, Fotokünstler –, sondern aus dem Lager derer, die sich die Rechte der Urheber – ganz legal – unter den Nagel reißen. "Für einen Apfel und ein Ei müssen Autoren sämtliche Rechte an einen Vertragspartner abtreten", konstatierte die bei ver.di für freie Autoren zuständige Veronika Mirschel in der SZ vom 5. Juli 2001). Legal ist der Deal mit allen Konsequenzen von dem Moment an, da der Urheber einen Vertrag unterschrieben hat. „Muss er ja nicht“, sagen da Funktionäre von Urheberverbänden. „Muss er aber doch“, sagt die Erfahrung. Es sei denn, ein Autor verspricht einen Bestseller zu landen, was nichts mit Literatur zu tun haben muss.

Wie es im Allgemeinen um den Verhandlungsspielraum bestellt ist, beweist folgendes Beispiel: Als die Übersetzerin Bettina Borst dem Cadmos Verlag gegenüber sich auf das neue Urheberrecht berufen und für sich bessere Bedingungen aushandeln wollte, bekam sie ihre Unterlagen zurück mit dem Kommentar, das sei mit dem Verlag "nicht zu machen." Wer hier das Sagen hat, ist also unschwer zu erraten.

Die Öffentlichkeit ist ahnungslos. Ihr Bild des Autors wird geprägt von den Darstellungen (etwa im Fernsehen) der Verwerter, will sagen der Verlage. Wir erinnern uns an einen Fernsehspot der Verlagsbranche: Gekleidet wie ein mittlerer Manager, blättert der frisch gebackene Autor wohlgefällig in einem Buch – seinem Buch – und träumt bereits von Übersetzungen und Verfilmung. Das riecht nach Reichtum und Ruhm.

Das Eigenlob der Branche trägt das Seine zum Zerrbild der Szene bei

Sie brüstet sich, es gehe ihr um nichts anderes als die Pflege der Literatur, und nur um die. Als die frühere Justizministerin Herta Däubler-Gmelin während des Kampfes mit ungleichen Waffen um die Novellierung des Urhebervertragsrechts den Urhebern zu einer gerechteren Honorierung ihrer Leistungen verhelfen wollte, musste sie sich belehren und unflätig abkanzeln lassen, sie gefährde "durch eine von außen in unsere Branche [sc. die Verlegerbranche] hineingetragene Interessenpolitik ... einen Kernbereich der deutschen Kultur, nämlich die deutsche Literatur" und reiße "tölpelhaft ... ahnungslos und dilettantisch mit ihrem Hintern um, was Verleger und Autoren in Jahrzehnten mühsam aufgebaut haben" (Verleger Bernd F. Lunkewitz in "Buchjournal", Herbst 2001).

Sollte damit ein Vertrauensverhältnis zwischen Verlagen und Autoren gemeint sein? Schwer nachvollziehbar, denn die Erfahrungen, die Autoren mit ihren Vertragspartnern machen, sprechen eine andere Sprache. Nicht nur, dass ein Autor sich vertraglich sämtlicher Rechte für jegliche Art der Weiterverwertung seiner Werke begibt, er hat zudem damit zu rechnen, von seinem Vertragspartner kräftig über den Tisch gezogen zu werden – ob aus Vorsatz oder Fahrlässigkeit, bliebe von Fall zu Fall zu entscheiden. Im Übrigen aber machen Autoren (wieviele, darüber gibt es verständlicherweise keine Statistik) regelmäßig die Entdeckung, dass ihre Vertragspartner mit ihrem geistigen Eigentum nach Gutsherrenart verfahren, ob mit oder ohne Rechtsbewusstsein.

Fragwürdige Praktiken, über die unten noch detaillierter zu sprechen sein wird, haben ihre Tradition. 1974 (am 23. Oktober) schrieb der renommierte Übersetzer Helmut M. Braem in der "Stuttgarter Zeitung":

Mehrere deutsche Verleger haben gestern in einer gemeinsamen Erklärung (...) das Recht der Autoren auf Prüfung ihrer Abrechnungen ausdrücklich bekräftigt. (...) Für sie ist das Vertrauensverhältnis zu den Autoren die Voraussetzung ihrer Arbeit. Die Erklärung wurde unter anderem von der Deutschen Verlags-Anstalt, der Econ Verlagsgruppe und den Unternehmen S. Fischer, Carl Hanser, Hoffmann und Campe, Kiepenheuer und Witsch, Ernst Klett, Luchterhand, Propyläen/Ullstein, Rowohlt, Suhrkamp und Bertelsmann unterschrieben.

Dieser Beitrag erschien just in dem Moment, da der "Fall des Verlegers Kurt Desch" zu einem "Skandal mit Folgen" zu werden drohte. Was war geschehen? Mathilde Glaeser, die Witwe des Schriftstellers Ernst Glaeser, hatte vom Verleger ihres verstorbenen Mannes, Kurt Desch, eine Geldforderung von 3.800 Mark erhalten: Soviel betrug ein vom Verlag gezahlter Honorarvorschuss, der durch den Verkauf der Bücher des Autors angeblich noch nicht zurückgeflossen war. Mathilde Glaeser schuftete im Krankenhaus, um die geforderte Summe aufzubringen, und stotterte sie schließlich in Monatsraten zu 500 Mark ab. Jahre später erfuhr sie, dass – ganz im Gegenteil – der Verlag ihr eine stattliche Summe schuldete. Nicht weniger als 10.000 Mark standen ihr als Erbin aus den Autorenrechten ihres verstorbenen Mannes zu. Über die letzten zehn Jahre hatte die alte Dame jedoch keine einzige Abrechnung des Verlags erhalten.

Die Befürchtung, dieser Fall könnte eine Lawine losgetreten haben, schien sich zunächst zu bestätigen: Einmal hellhörig geworden, erwirkten die Nachlassverwalter Ernst Wicherts für dessen Erben "einen Arrest" von 652.000 Mark, von 500.000 für die Witwe Theodor Pliviers. Damals waren Verlage noch bemüht, das in Schieflage geratene Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und denen, von deren Arbeit sie lebten, schleunigst zu bereinigen. So erhielt Hans Habe, als er zufällig auf Reisen entdeckt hatte, wie gut sich seine Bücher auch im Ausland verkauften, von Kurt Desch in einem "Stillhalteabkommen" ein Schweigegeld von opulenten 300.000 Mark.

Wie sich die Zeiten seitdem geändert haben – und sich dennoch gleichen! Gleichen einander darin, dass sich in der Praxis, Autoren um ihre Honorare zu bringen, anscheinend nichts geändert hat. Geändert haben sie sich jedoch darin, dass heute vermutlich niemand mehr einen Skandal zu fürchten braucht, obwohl die Unterschlagung von Honoraren an der Tagesordnung scheint. "Was geht es die Autoren an, was wir mit ihren Büchern machen?" konterte unlängst eine Verlagsangestellte eine Beschwerde, und ein ehemaliger Verlagsdirektor gab unter Erklärungszwang einer Autorin gegenüber unumwunden zu: Honorarbetrug sei branchen"üblich". Er bezog diese Aussage auf Lizenzausgaben, doch man kann sie getrost ausweiten auf alle nur denkbaren Weiterverwertungen von Originaltiteln, wie etwa Sonderausgaben, Übersetzungen in fremde Sprachen oder raffiniert verpackt in Anthologien. "Da dürfte in manch einem Fall die Grenze zur Kriminalität überschritten sein", schätzt der Münchner Anwalt Peter Beisler die Lage ein, und er wird aus jahrzehntelanger Erfahrung wissen, was er sagt.

Leidtragende sind nicht nur unbekannte Größen des Literaturbetriebs

Marcel Reich-Ranicki machte zweimal Schlagzeilen – einmal, als der Verlag Kein & Aber in Zürich 2004 ein Alfred-Polgar-Lesebuch herausgebracht hatte, dem die sechsbändige Polgar-Ausgabe Reich-Ranickis und Ulrich Weinzierls zugrunde liegt. Beider Namen verschweigt das Impressum, lediglich Harry Rowohlt wird als Herausgeber der neuen Ausgabe genannt. "Zwei Herausgeber, die viele Jahre an dieser Ausgabe gearbeitet haben, sind hinterlistig um die Früchte dieser Arbeit gebracht worden", empört sich Reich-Ranicki im SPIEGEL (25/2004). Ein andermal hatte der Literaturkritiker Anlass aufzubegehren, als der Europa Verlag (2005) aus dessen Äußerungen ein eigenes Büchlein – "Der Reißwolf der Literatur" – gezimmert hatte, ohne den Urheber davon in Kenntnis zu setzen. Janosch, mit bürgerlichem Namen Horst Eckert, fasst seine Erfahrungen mit Verlagen in einem Interview mit dem "Playboy" (Nr. 03/2003) wie folgt zusammen:

Nur zwei von zehn Verlagen, mit denen ich in den letzten 40 Jahren zu tun hatte, halte ich für ehrlich. Wenn Angestellte ihren Verlag verließen, gaben sie mir manchmal ihre Praktiken preis. Sie nennen das 'Umleitung des Gewinns am Autor vorbei'. Ich habe fünf Stichproben gemacht, davon zwei Buchprüfungen – alles Volltreffer! Im Vergleich zu den Abrechnungen wurden mir sehr hohe Summen unterschlagen.

Eine Neuentwicklung? Keineswegs. Schon Katia Mann ("Frau Thomas Mann") schrieb: "Der schamlose Sammi [gemeint ist Thomas Manns Verleger Samuel Fischer]. So betrogen hat er uns bei der Abrechnung, daß wir dem Hungertod entgegengehen ..." Und an anderer Stelle: "Bermann betrügt uns bekanntlich ständig, zahlt gelegentlich zwar ein Geld, aber oft nur die Hälfte von des dem Autor Zustehenden – und selbst das noch ohne Abrechnung. Man muß doch auf etwas businesslikerem Gebaren bestehen." [Zitiert nach Inge und Walter Jens: Frau Thomas Mann. Das Leben der Katharina Pringsheim. Rowohlt, 5. Aufl. April 2003]. Peter Hacks (gestorben 2003) gießt das bitterernste Thema in literarische Form:

Ich mied unter den Verlagen die kleinen Totschläger, die an den Strassenecken lauern, und die großen Industriegebilde, die über der Sitte und dem Gesetz stehen. Ich suchte mir gediegene Leute mittleren Ausmasses, persönlich vertrauenswürdig und der Kategorie des Schönen mächtig, und machte mit denen höchst befriedigende Verträge. Zur Zeit führe ich mit jedem einzelnen von ihnen einen umfangreichen Prozess: um das blosse Recht, nicht länger von ihm verlegt zu sein; denn sie alle betrugen sich ohne besonderen Arg als das, was sie ökonomisch ja sind, als meine Feinde. Autorenrechte, so verstand ich endlich, sind nicht etwas, woran der Entrepreneur sich hält, sondern etwas, womit der Entrepreneur handelt

Aus einem Brief an eine Kollegin vom 21.1.2002

Dass diese Missstände nur selten publik werden, liegt unter anderem daran, dass es, wie Jan Philipp Reemtsma es einmal ausgedrückt hat, "unfein" ist, "aus dem Nähkästchen zu plaudern" (in "u.a. Falun", Edition Tiamat 1992). So gehen die Betrügereien anscheinend munter weiter, nicht nur weil sie von arglosen, vertrauensseligen Autoren unbemerkt bleiben, sondern auch weil die Geschädigten schweigen – aus Scham darüber, über den Tisch gezogen worden zu sein, oder aus Furcht, einen Auftraggeber zu verlieren.

Nicht nur auf Neuauflagen, Sonderausgaben und Übersetzungen ihrer Werke rund um den Globus stoßen Autoren durch puren Zufall, sondern auch ganze Anthologien kommen auf den Markt, ohne dass ihre Herausgeber davon eine Ahnung hätten. Eines Tages bekam der Lyriker Bruno H. Bull von einer Kollegin den Wink: Unter seinem Namen sei eine neue Anthologie herausgekommen. In der Buchhandlung legte die hilfreiche Buchhändlerin dem Ahnungslosen nicht nur diese, sondern zu seiner Überraschung auch noch eine weitere Anthologie unter seinem Namen vor. Eine Buchautorin entdeckte kürzlich, dass ihre Werke vierzehn ihr unbekannte Weiterverwertungen als Neuauflagen, Sonderausgaben und Übersetzungen erfahren haben.

Freilich, nach wie vor haben Autoren das Recht, die Honorarabrechnungen zu überprüfen. Da aber nicht jeder sich einen Buchprüfer leisten kann (der hat selbstverständlich seine festen, opulenten Honorarsätze) und anderseits seinem Vertragspartner nicht gleich mit dem Anwalt auf den Pelz rücken will, bittet er zunächst einmal höflich um eine Abrechnung überhaupt, denn die kommt nicht selbstverständlich, und manche Titel verlieren sich sozusagen im Nichts – ohne Endabrechnung oder eine Ankündigung der Verramschung –, oder um eine revidierte Abrechnung, weil diese unglaubwürdige Angaben enthält. Es ist z.B. schwer nachzuvollziehen, weshalb Umsatzzahlen im Laufe der Zeit nicht steigen, sondern (angeblich) rückläufig sind.

Auf eine Antwort darf ein Autor nicht unbedingt hoffen. Selbst Anwälte erwirken eine Reaktion mitunter erst nach mehreren Mahnungen, einer Fristsetzung oder der Androhung eines Gerichtsverfahrens. Verlage setzen allem Anschein nach auf Schweigen und Aussitzen. Allzuviel Sitzfleisch braucht es da nicht, seit die Verjährungsfrist kürzlich auf drei(!) Jahre reduziert worden ist. Antworten, wenn sie kommen, zeugen oft von viel Phantasie: "Weil wir ein neues Honorarprogramm haben, wären Korrekturen alter Abrechnungen nur sehr schwer zu erstellen" (Econ/Ullstein/List 2002) – Abrechnungen, die gerade einmal ein Jahr zurücklagen. Ein anderes "Argument": infolge eines "Wasserschadens" könne der Verlag leider keine Unterlagen mit Verkaufszahlen mehr beibringen.

Dass hinter solchen Auskünften möglicherweise System steckt, wird man annehmen dürfen, nachdem man folgende Ankündigung eines Seminars im Börsenblatt (Nr. 78, vom 1.10, 2002) gelesen hat:

Haben Sie Abwehrstrategien gegen zusätzliche Honoraransprüche? Wie vermeiden Sie lästige Auskunftsansprüche? In welchem Umfang entsprechen Sie den Rechnungs-legungspflichten?... Das Seminar beantwortet alle für Verlage relevanten Fragen auf neuestem Stand. Sie erhalten praktische Hinweise und Gestaltungsvorschläge. Referent: Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

Da schämt sich einer also nicht, so etwas auszubuchstabieren. Aber hat da vielleicht jemand Einspruch erhoben? Hat hier jemand von einem "Skandal" geredet? Hat hier überhaupt jemand bemerkt, dass im zwangsläufigen Verständnis des Lesers da in aller Öffentlichkeit für eine Veranstaltung mit einer Anleitung zum Betrug geworben wird, auch wenn die schlau in einen Fragesatz verpackt ist?

Der Fall Desch, so befürchtete 1974 Jürgen Kreuzhage, damals Vorsitzender des Verlegerausschusses im Börsenverein, werde Folgen haben: "Mancher Autor wird nun sein Verhältnis, sein Vertrauen zu seinem Verlag überprüfen, und mancher Verleger wird gefragt werden, wie er es mit der Abrechnung hält." Aber gewiss doch! Gefragt wird so mancher Verleger auch heute noch, vielleicht heute erst recht. Nur auf befriedigende Antworten - und ihre Honorare – warten Autoren vergebens.

Die Wirtschaft hat entdeckt, dass ihr durch illegales "Downloaden" von Musikstücken ein Profit von vielen Millionen entgehen könnte, und sie fährt mächtige Kanonen auf, um den potenziellen Schwarzkopierern geschützter Werke einzuheizen. "Mama, wann kommt Papa wieder?" fragt das Kind in dem Spot der deutschen Filmwirtschaft, der auch umgehend deutlich macht, was diese Frage bedeutet: Papa sitzt hinter Schwedischen Gardinen. Raubkopierer sind für die Filmindustrie "Verbrecher". Verbrecher gehören ins Gefängnis, in einem solchen Fall bis zu drei Jahren.

Allerhöchste Zeit, dass auch Verlage, die sich über die Rechte ihrer Vertragspartner so flott hinwegsetzen, eine entsprechende Behandlung erfahren. Für jede dem Autor verschwiegene Verwertung seines Werkes Gefängnis oder ein angemessener Schadensersatz – nicht nur die paar Peanuts, die manche Verlagshäuser ihren Autoren anzubieten wagen, wenn ihre Heimlichkeiten zufällig entdeckt werden. Zur Maßstabgewinnung könnte die Praxis dienen, wie sie in Amerika in solchen Fällen geübt wird: Im Jahr 2002 hat (nach einer Meldung von Associated Press) ein US-Gericht der Autorin Misha Defonseca 26 Millionen Dollar (29,2 Millionen Euro) Schadensersatz zugesprochen, weil sie ihr Verleger um Honorare für verschwiegene Übersetzungen ihrer Memoiren ins Französische und Italienische betrogen hatte.

Eines aber darf nicht verschwiegen werden: Dass es immer noch Verlage gibt, die nicht nur (weitgehend aus der Mode gekommene) Autorenpflege betreiben, sondern auch noch pünktlich und ehrlich abrechnen. An ihnen könnten sich die schwarzen Schafe der Branche ein Beispiel nehmen.