80 bis 90 Prozent der Stimmen falsch weitergeleitet
Bei der Kommunalwahl in München kam es zu erheblichen Unregelmäßigkeiten
Am Sonntag fanden in Bayern Kommunalwahlen statt. Einen klaren Sieger gibt es nicht. Sowohl die CSU als auch die SPD, die Freien Wähler, die Grünen und die kleineren Parteien schnitten in einigen Städten, Gemeinden und Landkreisen oberhalb und in anderen unterhalb ihrer Erwartungen ab.
So freut sich die SPD beispielsweise über 67,1 Prozent für den Nürnberger Bürgermeister Ulrich Maly, muss aber in München einen Verlust von etwa acht Prozent der Stimmen hinnehmen. Die unterschiedlichen Ergebnisse deuten darauf hin, dass Gewinne und Verluste meistens Vor-Ort-Ursachen haben: In München zum Beispiel ein verkehrspolitisches Chaos mit völlig überfüllten Umsteigegeschossen und und leeren "Geisterbuslinien" wie der X30.
Bundesweit interessanter ist, dass es bei der Auszählung der Stimmen in München zu erheblichen Unregelmäßigkeiten kam: Mittlerweile musste das für die Durchführung der Wahl zuständige Kreisverwaltungsreferat einräumen, dass 80 bis 90 Prozent Stimmen fehlerhaft weitergeleitet wurden. Trotzdem ließ man nur einen einzigen Stimmbezirk in Haidhausen komplett neu auszählen: Dort war die Zahl der insgesamt übermittelten Stimmen größer als die der Stimmberechtigten.
Hinsichtlich der anderen Wahlkreise heißt es auf Anfrage von Telepolis, dass man die Fehlerquote von 80 bis 90 Prozent mittels einer Plausibilitätskontrollsoftware ermittelt habe. In den Fällen, in denen sie anschlug, hätten die Wahlhelfer ihre Eingaben überprüft und so lange neu eingegeben, bis sie dem Programm plausibel erschienen. Eine Neuauszählung dieser Wahlbezirke hält man nicht für notwendig.
Die Ursache für die Unregelmäßigkeiten sieht das Kreisverwaltungsreferat unter anderem darin, dass der Anteil der "erfahrenen" Wahlhelfer dieses Mal geringer war, als bei anderen Wahlen. Viele davon kamen nicht aus der Stadtverwaltung, sondern hatten sich freiwillig für die Auszählung gemeldet. Auf die Frage, wie man ausschloss, dass solche freiwilligen Wahlhelfer eine eigene politische Agenda verfolgen, heißt es, bei der Auszählung verhindere das Vier-Augen-Prinzip Manipulationen. Auch bei der Übermittlung der Daten seien immer mehrere Personen anwesend. Außerdem habe man darauf geachtet, möglichst erfahrene mit unerfahrenen Wahlhelfern zu kombinieren.
Parteien und Kandidaten, die glauben, dass die Unregelmäßigkeiten dazu führten, dass sie schlechter als erwartet abschnitten, können die Wahl nach Artikel 51 des Bayerischen Gemeinde und Landkreiswahlgesetzes innerhalb von 14 Tagen nach Verkündung des Ergebnisses bei der Regierung von Oberbayern anfechten. Hält auch diese eine Neuauszählung der Wahlzettel nicht für nötig, können sie nach Artikel 51a den Verwaltungsrechtsweg beschreiten. Auch einfache Wahlberechtigte können die Wahl anfechten - zum Beschreiten des Verwaltungsrechtsweges müssen sich allerdings mindestens sechs davon zusammenschließen.
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