Alt, arm und abgehängt

Seite 2: Indikatoren, Ausmaß und Dimensionen der ergrauenden Armut

Nie war die ältere Generation hierzulande so tief in Arm und Reich gespalten wie heute: Auf der einen Seite konzentriert sich das Vermögen bei wenigen Hyperreichen, auf der anderen Seite wissen viele Rentner:innen nicht mehr, wie sie ohne den Gang zu einer Lebensmitteltafel über die Runden kommen sollen. Unter deren zwei Millionen Stammkund:innen befinden sich immer mehr alte Menschen.

Während sich wohlhabende und reiche Senior:innen auf Kreuzfahrtschiffen vergnügen, die Hyperreichen gehören, putzen alte Frauen, deren Rente nicht zum Leben reicht, öffentliche Toiletten, tragen frühmorgens Zeitungen aus oder füllen Supermarktregale auf. Vielerorts gehören Senior:innen, die in Müllcontainern nach Pfandflaschen suchen, längst zum Stadtbild.

Obwohl die Armut zunehmend ergraut, gibt es unterschiedliche, wenn nicht sogar gegensätzliche Zahlenangaben zur Betroffenheit der älteren Menschen. Wer das Problem verharmlosen möchte, wie es die Bundesregierung immer noch tut, nennt vor allem die Anzahl der Bezieher:innen von Grundsicherung im Alter.

Im Dezember 2021 bezogen 589.000 Menschen die Leistungen der Altersgrundsicherung. Das waren zwar mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2003, als die Grundsicherung im Alter und bei (voller) Erwerbsminderung eingeführt wurde, aber nur etwa 3,2 Prozent der Senior:innen.

Die zuletzt vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Zahl von 628.600 Grundsicherungsempfänger(inne)n im Juni 2022 ließ kurz aufhorchen, weil die Vergleichszahl des Vorjahresmonats über 50.000 niedriger lag. Aus dieser Perspektive erscheint Altersarmut trotzdem immer noch als Rand(gruppen)problem, das bloß eine kleine Minderheit der Menschen trifft. Aus einschlägigen Untersuchungen der Armutsforschung geht jedoch hervor, dass die sog. Dunkelziffer sehr hoch ist, weil nur einer von drei Anspruchsberechtigten diese Transferleistung beantragt.

Einen sehr viel besser geeigneten Indikator für die wachsende Altersarmut stellt das Kriterium der Europäischen Union dar, wonach armutsgefährdet ist, wer in einem Mitgliedsland über weniger als 60 Prozent des mittleren Nettoäqivalenzeinkommens verfügt. Als einkommensarm kann hierzulande somit ein Alleinstehender gelten, der weniger als 1.148 Euro (2021) im Monat zur Verfügung hat.

Demnach hat die Altersarmut in Deutschland mit 17,4 Prozent und knapp drei Millionen betroffenen Senior:innen genauso einen Höchststand erreicht wie die Armut insgesamt mit 16,6 Prozent der Bevölkerung und 13,8 Millionen Betroffenen.

Kürzlich regten sich CDU/CSU-Bundestagsabgeordnete und Journalist:innen der Mainstreammedien darüber auf, dass über zwei Millionen Rentner:innen die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro doppelt erhalten: einmal als Erwerbstätige und ein zweites Mal als Rentner:innen.

Niemand erkannte den eigentlichen Skandal und fragte sich, warum überhaupt so viele Menschen im Rentenalter noch arbeiten (müssen): 1,15 Millionen Rentner:innen haben einen Minijob; 900.000 Rentner:innen sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 835.000 Senior:innen hatten 2021 sogar mit 67 und mehr Jahren noch einen Minijob und 217.000 waren noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sicher nicht zuletzt wegen einer zu geringen Rente.

Altersarmut per Gesetz? – Erklärungsansätze und die von ihnen benannten Entstehungsursachen

Geht es um die Gründe für wachsende Armut im Alter, kann man im Wesentlichen zwei Erklärungsansätze unterscheiden.

1. In biologistischer Manier wird Altersarmut zu einer Naturkatastrophe erklärt, die im demografischen Wandel begründet liegt, und damit jegliche Verantwortung der politischen Entscheidungsträger geleugnet. Die demografische Entwicklung erscheint als Krisen- bzw. Katastrophenszenario, das zu einer umfassenden Modifikation der Alterssicherungssysteme (Kürzung von Leistungen, Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen und Privatisierung von Risiken) zwingt. Die Höhe der Renten hängt aber nicht von der Biologie, sondern von der Ökonomie und von der Politik ab.

Entscheidend ist nämlich, wie viel Reichtum ein Land erzeugt und auf wen, genauer: auf welche Klassen und Bevölkerungsschichten, aber auch auf welche Altersgruppen, man ihn wie verteilt. Bei einer stagnierenden bzw. künftig sinkenden Bevölkerungszahl, wie sie in demografischen Horrorszenarios beschworen wird, müsste im Falle eines (inflationsbereinigt) weiterhin recht kontinuierlich wachsenden Bruttoinlandsprodukts eigentlich für alle genug da sein. Überzeugend wirkt dieser Erklärungsansatz daher bei genauerer Betrachtung nicht.

2. In einem politökonomischen Ansatz sind für die wachsende Altersarmut vor allem zwei Ursachenbündel verantwortlich: Die nach der Weltwirtschaftskrise 1974/75 betriebene Demontage des Sozialstaates im Allgemeinen und der Gesetzlichen Rentenversicherung im Besonderen einerseits sowie die seit dem Jahrtausendwechsel forcierte Deregulierung des Arbeitsmarktes andererseits.

a. Das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Rentenreformgesetz brachte für die Versicherten erstmals spürbare Verschlechterungen mit sich. So ging man von der brutto- zur nettolohnbezogenen Anpassung der Renten über, verkürzte die Höchstdauer der Anrechnung von Ausbildungszeiten, ließ die Rente nach Mindestentgeltpunkten auslaufen, hob die Altersgrenzen für den Renteneintritt von Frauen schrittweise von 60 auf 65 Jahre an und führte Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat bei vorzeitigem Rentenbezug ein, die bis zum Tod wirksam sind. SPD und Bündnisgrüne nahmen eine (Teil-)Privatisierung der Altersvorsorge vor, entlasteten die Arbeitgeber (Senkung der gesetzlichen Lohnnebenkosten) und senkten das Sicherungsniveau (von damals 53 Prozent vor Steuern auf 48 Prozent vor Steuern heute).

Die Riester-Reform brach 2001/02 mit zwei für den Sozial(versicherungs)staat konstitutiven Grundsätzen, dem Prinzip der paritätischen Finanzierung und dem Prinzip der Lebensstandardsicherung. Sie war eine Anschubfinanzierung für die Börse; im Unterschied zu Banken, Finanzdienstleistern und Versicherungen, die von der "kapitalgedeckten", d.h. finanzmarktabhängigen Altersvorsorge profitierten, hatten insbesondere Geringverdiener:innen nichts davon.

Auch die 2007 erfolgte Anhebung des Renteineitrittsalters von 65 auf 67 Jahre war eine verkappte Rentenkürzung, weil aufgrund gesundheitlicher Probleme vorzeitig in den Ruhestand wechselnde Personen häufiger bzw. höhere Abschläge hinnehmen müssen.

b. Mit der "Agenda 2010" von Gerhard Schröder wurde der Kündigungsschutz gelockert, die Leiharbeit liberalisiert und ein mittlerweile zwischen 20 und 25 Prozent aller Beschäftigten umfassender Niedriglohnsektor etabliert, der als Haupteinfallstor für Altersarmut fungiert. Besonders das als "Hartz IV" bekannte Gesetzespaket hat bewirkt, dass immer weniger Arbeitnehmer:innen genug Rentenanwartschaften aufbauen können, um im Alter finanziell abgesichert zu sein.

Aufgrund diskontinuierlicher Erwerbsverläufe und prekärer Arbeitsverhältnisse bleiben die Rentenzugänge derzeit immer stärker hinter den Bestandsrenten zurück. Paketzusteller:innen, Getränkelieferanten und Fahrradkuriere arbeiten zwar hart, können aber nicht auf eine auskömmliche Rente hoffen.

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