Amnesty International: Immer mehr Staaten schaffen die Todesstrafe ab
- Amnesty International: Immer mehr Staaten schaffen die Todesstrafe ab
- Positive Entwicklung in den USA
- Der Fall Mumia Abu-Jamal
- Juristischer Kampf ums Überleben
- Auf einer Seite lesen
Laut der Menschenrechtsorganisation gab es 2016 mehr Verurteilungen und weniger Vollstreckungen als im Vorjahr
Kürzlich legte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) den aktuellen Bericht zum Thema "Todesstrafe" vor. Das Fazit: 2016 ging die Zahl der ausgeführten Exekutionen spürbar zurück, immer mehr Staaten verzichten auf den Vollzug der Todesstrafe. Mehr als die Hälfte aller Länder schafften sie ab, 2016 Benin und Nauru.
Allerdings, und das ist der alarmierende Teil der Nachricht, ist die Zahl der Verurteilungen drastisch gestiegen: 3.117 Todesurteile wurden 2016 in 55 Staaten ausgesprochen. Im Jahr davor waren es 1.998. Insbesondere in Regionen, in denen sich der fundamentale Islam ausbreitet, werden offenbar inflationär Todesurteile verhängt. So verdreifachte sich die Zahl in Nigeria von 171 (2015) auf 527 (2016).
Weltweit befanden sich Ende 2016 nach offiziellen Angaben 18.848 Menschen in der Todeszelle. Laut AI ist zu befürchten, dass bereits die Gerichtsverfahren, die mit der Verurteilung zum Tode enden, in vielen Ländern unfair sind. Ein beredtes Beispiel dafür ist der 1981 wegen angeblichen Polizistenmordes in den USA inhaftierte afro-amerikanische Publizist Mumia Abu-Jamal, dessen Anwälte zum wiederholten Male verzweifelt versuchen, in einem neuen Verfahren die Unschuld ihres Mandanten endgültig zu beweisen. Dieses Verfahren beginnt am 24. April 2017, dem 63. Geburtstag des Langzeit-Häftlings - dem 36. hinter Gittern.
Mumia Abu-Jamal ist zudem ein prominentes Beispiel für den inhumanen Umgang der zuständigen US-Behörden mit erkrankten Gefangenen: In einem langwierigen juristischen Verfahren konnte die Behandlung seiner Hepatitis-C-Erkrankung durchgesetzt werden. Allerdings ist die Erkrankung so weit fortgeschritten, dass fraglich ist, ob eine Heilung erfolgt.
Die Statistik
In 104 Ländern ist die Todesstrafe abgeschafft, in 30 Ländern gibt es sie theoretisch, praktisch wird sie jedoch nicht mehr vollzogen. 2016 wurde in 23 Staaten offiziell Exekutionen durchgeführt, insgesamt 1.031. Im Vorjahr waren es 1.634.
Allerdings gibt es über einige Staaten keine Angaben. Beispielsweise über China, wo die Organisation eine hohe Dunkelziffer vermutet. Ebenfalls in Vietnam. Erst im Februar dieses Jahres sei öffentlich geworden, dass dort binnen drei Jahren - von August 2013 bis Juni 2016 - laut Medienberichten rund 429 Menschen hingerichtet worden seien, so AI.
Im Jahre 2016 wurde in 23 Staaten hingerichtet. 87% aller vollzogenen Exekutionen gehen auf das Konto Irans (567), Saudi Arabiens (154), des Iraks (88) sowie Pakistans (87). Als Hinrichtungsmethoden nennt Amnesty Enthauptungen, Erhängen, Giftinjektionen, Erschießen. Bekannt ist indes auch, dass Frauen gesteinigt wurden. Nicht bekannt ist allerdings, ob diese Steinigungen zu den offiziellen Hinrichtungen zählen.
"Mittlerweile ist in mehr als zwei Drittel aller Staaten weltweit die Todesstrafe per Gesetz oder zumindest in der Praxis abgeschafft. Dennoch lebt nur ein Drittel der Weltbevölkerung in Staaten, die nicht hinrichten", ist auf der AI-Webseite zu lesen.
Wiedereinführung der Todesstrafe
In nur vier Staaten, in denen die Todesstrafe abgeschafft wurde, ist sie später wieder eingeführt worden: Gambia, Papua-Neuguinea, Nepal und Philippinen. Die beiden letztgenannten schafften sie unterdessen per Gesetz wieder ab.
Die Türkei schickt sich an, der fünfte Staat in dieser Negativ-Liste zu werden. Schon lange droht Präsident Recep Tayyip Erdogan mit der Wiedereinführung. Nach der gewonnen Abstimmung über das Präsidialsystem am vergangenen Sonntag, versprach Erdogan seinen Anhängern, zügig die Todesstrafe auf die Tagesordnung zu setzen.
Darüber kann er zwar nicht allein entscheiden, aber es ist nicht ausgeschlossen, dass er auch dafür die notwendigen Mehrheiten zusammen bekommt. Entweder tatsächlich oder indem nachgeholfen wird.
Zunächst einmal hat er den Ausnahmezustand immer verlängern lassen. Würde die Todesstrafe wieder eingeführt, wäre davon ganz unmittelbar der Vorsitzende der kurdischen Arbeiterpartei PKK, Abdullah Öcalan, betroffen. Der PKK-Chef wurde am 15. Februar 1999 aus Kenia in die Türkei verschleppt, zum Tode verurteilt und ist seither auf der Gefängnisinsel Imrali in Einzelhaft. Aufgrund internationaler Proteste wurde das Todesurteil in lebenslange Haft umgewandelt, und die Todesstrafe wurde generell abgeschafft.
Betroffen wären vermutlich auch viele der seit dem vereitelten Putschversuch vom 15. Juli 2016 Inhaftierten. Wenn es schlecht für ihn läuft, könnte einer der potentiellen Todesstrafen-Kandidaten der seit dem 14. Februar 2017 inhaftierte deutsch-türkische Journalist Deniz Yücel werden, den Präsident Recep Tayyip Erdogan bei jeder sich bietenden Gelegenheit als "Terrorist" und "Spion" beschimpft.
In den vergangenen Tagen zitierte der Focus Erdogan wie folgt: "Zu einer möglichen Auslieferung von Inhaftierten wie Yücel sagte er: 'Auf keinen Fall, solange ich in diesem Amt bin niemals'."
Weiter heißt es in dem Artikel: "Zu Vorwürfen,Yücel habe Verbindungen zur verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK gehabt, sagte Erdogan: 'Natürlich, auf jeden Fall. Uns liegt Bildmaterial und das alles vor. Das war ein richtiger Agent (und) Terrorist'." Solange Deutschland keine Terrorverdächtigen an die Türkei ausliefere, wäre die Auslieferung Yücels keine Option, berichtet der Focus weiter.
Demnach befindet sich Yücel in Geiselhaft. Das bedeutet im Klartext Einzelhaft unter verschärften Haftbedingungen, u.a. Besuchsverbot, außer von seinen Anwälten und nahen Angehörigen. Da zu den "nahen Angehörigen" tatsächlich nur Familienmitglieder zählen, heiratete Yücel kürzlich seine Lebensgefährtin Dilek Mayatürk. Auf diesem Wege erhält sie die Besuchserlaubnis.
Laut Amnesty sind nirgendwo so viele Journalistinnen und Journalisten in Haft wie in der Türkei. Mehr als 120 wurden nach dem Putsch vom 15. Juli 2016 inhaftiert. Unter anderem Deniz Yücel. Für die Inhaftierten gilt, was die Menschenrechtsorganisation für viele Staaten beschreibt, in denen die Todesstrafe praktiziert wird: Sie bekommen keine fairen Verfahren, oder diese sind zumindest nicht zu erwarten.
Missliebige Richter und Staatsanwälte wurden suspendiert. Mit dem Präsidialsystem hat der Präsident die Macht auch über die Justiz.
"Für die Richter und Staatsanwälte ist das eine sehr schwierige Situation", betonte die Kölner SPD-Politikerin Lale Akgün im Telepolis-Interview. Nehmen wir z. B. einen Richter in einem Landgericht. Wird der sich im Zweifel gegen den allmächtigen Präsidenten stellen?
Wenn er es tun würde, müsste er damit rechnen, dass er seinen Job verliert. Und damit sein Einkommen, das vielleicht das einzige Einkommen in der Familie ist, mit dem evtl. Kinder versorgt werden müssen, und wo unter Umständen noch Eltern oder Schwiegereltern mit dran hängen. Wie wird sich ein solcher Richter also wohl entscheiden?
Lale Akgün
Erdogan hat zudem die Kontrolle über die Medien: 98% aller türkischen Medien sind als regierungsnah einzustufen. Die Verhaftungen kritischer Medienschaffenden, z.B. in den kurdischen Gebieten, geht aktuell weiter. Dem Münchner Medienwissenschaftler Kerem Schamberger zufolge haben türkische Polizisten die Redaktion der Nachrichtenseite Sendika durchsucht und den Redakteur Ali Ergin Demirhan festgenommen. Begründung der Polizei, so Schamberger: "Delegitimierung des 'JA's."
Sie alle müssen mit harten Strafen rechnen. Um auf Deniz Yücel zurückzukommen: "Terror" und "Spionage", das waren in der Vergangenheit die Vorwürfe, aus denen die Anklage für die Verhängung der Todesstrafe gestrickt wurden. AI ruft für den 3. Mai 2017 zu einer Solidaritäts-Kundgebung für Presse- und Meinungsfreiheit vor der Botschaft der Republik der Türkei auf.