Amri: Welche Rolle spielt das Bundesamt für Verfassungsschutz?

Untersuchungsausschuss des Bundestages: Welche Funktion hatte das Behördenzeugnis des BfV? War der mutmaßliche Attentäter doch eine Quelle?

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Die Wahrheit müsst Ihr selber finden, wir helfen Euch nicht. Nach diesem Motto scheinen sich die Sicherheitsbehörden gegenüber den Parlamenten zu verhalten. Die Aufklärung der Hintergründe des Anschlages vom Breitscheidplatz mit zwölf Toten und Dutzenden Verletzten gleicht einem Puzzle- und Versteckspiel. Doch die Regeln bestimmt die Exekutive. Dazu zählt, immer wieder Fragen nur in nicht-öffentlicher Sitzung zu beantworten. Jedes Detail muss den Sicherheitsbehörden abgerungen werden. Damit dokumentieren sie allerdings zwangsläufig, dass sie Teil des Skandals sind.

Nach einem Jahr Untersuchungsdauer werden im Bundestagsausschuss die Konturen der einzelnen Puzzlestücke klarer - unklar ist, wie sie zusammengesetzt werden müssen. Spuren führen immer mehr zum Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und immer wieder auch zu der Frage: War Anis Amri, der mutmaßliche Attentäter, nicht doch ein Informant eines Sicherheitsorganes, wenn nicht aus Deutschland, dann möglicherweise aus dem Ausland?

Was weiß das FBI?

Ein ganz neues Puzzlestück kam in der jüngsten Sitzung des Amri-Ausschusses im Bundestag zur Sprache: Daten des US-amerikanischen Dienstes FBI zu Amri.

Der FDP-Abgeordnete Benjamin Strasser war in den Akten auf folgenden Sachverhalt gestoßen: Bei einer Lagebesprechung zwischen BKA und BfV drei Tage nach dem Anschlag hieß es, auf Basis von Daten des FBI sei es dem BKA möglich gewesen, ab 14. Dezember 2016 ein Bewegungsprofil Amris zu erhalten.

Von Interesse ist nicht nur, wie das FBI an solche Daten gelangt, sondern, ob das BKA wusste, wo sich Amri vor dem Anschlag aufhielt. Bisher hieß es, er sei den Sicherheitsbehörden Ende Oktober 2016 vom Schirm geraten.

Der Sachverhalt sei missverständlich, erklärte der angesprochene Zeuge Martin Kurzhals, Kriminaldirektor beim BKA und damals Vertreter seiner Behörde im Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ). Man habe die Daten nicht vor dem Anschlag gehabt, sondern das FBI habe nach dem Anschlag Daten geliefert, die bis zum 14. Dezember zurück reichten. Diese Daten habe die US-Behörde über Amris Mobiltelefon und Einloggungen mittels Apps gewonnen.

Zufriedenstellend ist diese Antwort nicht. Für die weitere Aufklärung müsste das FBI aber eine wichtige Quelle sein.

Was war das Interesse des marokkanischen Geheimdienstes am Tunesier Amri?

Eines der Puzzlestücke im Amri-Komplex stellt der marokkanische Inlandsgeheimdienst DGST dar. Im September und Oktober 2016 lieferte er an den Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes (BKA) in Rabat, Robin O. Debie, sowie auch an den Residenten des BND (Bundesnachrichtendienst) in Marokko Informationen über Anis Amri. Er sei Anhänger des IS (Islamischen Staates) und führe ein Projekt aus. Er habe in Deutschland etwas vor. Militante Islamisten nennt der marokkanische Geheimdienst "Islamonauten", dazu zählte er Amri.

Aber warum betreibt der marokkanische Inlandsgeheimdienst überhaupt Aufklärung zu einem tunesischen Bürger in Deutschland? Eine naheliegende Frage, die der BKA-Verbindungsbeamte in dem Land, der als Zeuge geladen war, aber nur in nicht-öffentlicher Sitzung beantworten wollte. Auch über ein persönliches Treffen mit dem marokkanischen Inlandsdienst, bei dem es unter anderem um Amri gegangen sein soll, wollte der Zeuge nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen.

Woher hatte Marokko überhaupt die Informationen über Amri, der sich in Deutschland bewegte? Zum Beispiel über seinen Aufenthalt in Dortmund, aber auch, dass der Tunesier zuvor in Italien mehrere Jahre im Gefängnis gesessen hatte. Ging das aus der Facebook-Seite Amris hervor, wie offiziell erklärt wird, oder stammen die Informationen von einer menschlichen Quelle Marokkos, die mit Amri in Kontakt stand?

Amri hatte es in seiner Zeit in Deutschland mit mehreren Personen marokkanischer Herkunft zu tun: Beispielsweise Tufik N., mit dem er einmal in Berlin zusammengewohnt hat. Oder Soufiane A., den er aus der Fussilet-Moschee in Berlin kannte und der im März 2019 zusammen mit zwei weiteren Fussilet-Gängern (Emrah C. und Resul K.) wegen Unterstützung der terroristischen Vereinigung IS zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt wurde.

Und dann gab es noch Bilel Ben Ammar, enger Freund Amris und Tunesier wie er, der laut Focus von Ende Februar 2019 für eben jenen marokkanischen Geheimdienst DGST gearbeitet haben soll. Auch dazu wollte sich der BKA-Mann nur in nicht-öffentlicher Sitzung äußern.

Zum Focus-Bericht erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer Ende Februar gegenüber der Presse, dem Bundesverfassungsschutz, dem BND und dem BKA lägen keine Beweise vor, dass Ben Ammar marokkanischer Agent gewesen sei. Der Verbindungsbeamte des BKA in Marokko, der einzige dort, war, wie er jetzt im Amri-Ausschuss zu Protokoll gab, in diese Informationsgewinnung allerdings nicht einbezogen. Er sei nicht dazu angefragt worden. Wer dann auf Seiten des BKA?

Der Zeuge bestätigte andererseits, dass es zur Person Ben Ammar einen Austausch mit dem marokkanischen Dienst gegeben habe. Worum es dabei ging, wollte er, wie gehabt, ebenfalls nur in nicht-öffentlicher Runde mitteilen.

Die Begründung des BKA-Beamten war allerdings irritierend: Er habe keine Genehmigung des marokkanischen Geheimdienstes, sagte er, dazu in öffentlicher Sitzung auszusagen, nur in nicht-öffentlicher Sitzung. Und auf Nachfrage bekräftigte er, das habe das Bundeskanzleramt Marokko gegenüber schriftlich zugesichert.

Ein mehr als fragwürdiges Geschehen. Erlaubt die deutsche Regierung dem marokkanischen Geheimdienst tatsächlich, in ein deutsches Parlament hinein zu regieren? So wie sie es selber nahezu bei jeder Ausschusssitzung handhabt. Und ein deutscher Beamter bleibt einem fremden Dienst verpflichtet, sobald er eine Information von ihm entgegen nimmt? Oder benutzt die deutsche Exekutive den marokkanischen Dienst nur als Vorwand, um gegenüber der Öffentlichkeit Antworten zu verweigern?

Denn auch die Frage, ob deutsche Behörden von ihm, dem Verbindungsbeamten vor Ort, wissen wollten, woher der marokkanische Dienst die Hinweise zu Amri habe, wollte der BKA-Vertreter Robin O. Debie nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit mitteilen. Aus der nicht-öffentlichen Sitzung wurde bisher nichts bekannt.

Nächstes Puzzlestück: Fahrt Amris am 18. Februar 2016 im Fernbus von Dortmund nach Berlin

Das nordrhein-westfälische LKA hörte Amris Telefon ab und überwachte die Fahrt. In Berlin übernahm das dortige LKA und machte einen Zugriff. Das allerdings war nicht im Interesse der Düsseldorfer Staatsschützer, die durch den Zugriff den weiteren Einsatz einer V-Person gefährdet sahen. Um wen es sich bei dieser V-Person handelte, ist nicht klar. An die Aktion knüpfen sich bis heute zahlreiche Fragen. Unter anderem die, ob Amri alleine gereist ist oder ob er in Begleitung war, möglicherweise von Bilel Ben Ammar.

Bisher dachte man, es habe sich bei dem Ereignis lediglich um eine Sache zwischen den Landeskriminalämtern in Düsseldorf und Berlin gehandelt. Doch nun erfuhr man im Ausschuss, dass auch das BKA beteiligt war. Das ist neu. Bei ihnen sei, so der BKA-Vertreter im Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ), Martin Kurzhals, die Information "aufgeschlagen", dass sich Amri Richtung Berlin in Bewegung setze.

Woher wusste das BKA das? Wer hat das oberste Kriminalamt darüber informiert und warum? Welchen Inhalt hatten die Informationen genau? Gehörte dazu, ob Amri alleine oder in Begleitung unterwegs war?

Martin Kurzhals wurde im Juni 2018 bereits vom Amri-Ausschuss des Abgeordnetenhauses befragt. Damals erwähnte er nicht, dass das BKA über jene Busfahrt Amris im Bilde war.

Mitgeteilt hatte er damals aber, dass er bereits Ende April 2016 bei einer Reise nach Tunis den dortigen Behörden umfangreiches Identifizierungsmaterial zu Amri übergeben hatte. Offiziell soll Amri erst nach dem Anschlag von Tunesien als tunesischer Staatsbürger identifiziert worden sein. Nun erklärte der BKA-Vertreter im Bundestag, bereits im Februar 2016 sei Tunesien das Material zu Amri übermittelt worden. Ende April 2016 habe er dann bei den tunesischen Behörden vorgesprochen, "um Druck zu machen". In dieser Ausführlichkeit hatte der Zeuge das im Abgeordnetenhaus nicht geschildert.

Puzzlestück Verfassungsschutz (BfV) und dessen Behördenauskunft über den mutmaßlichen Attentäter Anis Amri

Dieser Vorgang wird immer rätselhafter.

Mittels eines sogenannten BfV-Behördenzeugnisses, versehen mit dem Datum vom 26. Januar 2016 und unterschrieben vom damaligen BfV-Präsidenten Hans-Georg Maaßen, wurden Informationen über Anis Amri an mehrere Sicherheitsbehörden gestreut. Dabei soll es um Anschlagsplanungen und die Planung eines Raubes durch Amri gegangen sein.

Bisher hieß es offiziell, das Mittel der BfV-Auskunft sei gewählt worden, um zu verschleiern, dass die Informationen über Amri von einer Quelle aus Nordrhein-Westfalen kamen. Diese Legende wird immer unwahrhaftiger. Unter anderem, weil etliche Sicherheitsbehörden darüber im Bilde waren. Auch das BKA, wie der BKA-Vertreter Kurzhals jetzt als Zeuge im Amri-Ausschuss des Bundestages erklärte. Er sei ins Vertrauen gezogen worden und wusste davon.

Wie andere Zeugen vor ihm, war aber auch für ihn außergewöhnlich, ein solches BfV-Dokument für eine Informationsweitergabe zu wählen. Eine solche Konstruktion habe er "bisher so nicht erlebt", so Kurzhals.

Die Kaschierung von Quellen und V-Personen auch gegenüber anderen Behörden gehört zum Tagesgeschäft der Sicherheitsorgane. Das können sie durch entsprechende Vermerke selber vornehmen. Was ist also das Besondere, das "Ungewöhnliche", an diesem BfV-Vorgang, fragen sich die Ausschussmitglieder seit geraumer Zeit. Um was für eine Konstruktion handelte es sich eigentlich genau? Was ist die Funktion? Wer hatte Nutzen davon? Wer misstraute wem? Wer oder was sollte geschützt werden? Und wie sollte das funktioniert haben, wenn fast alle davon wussten? Das ist widersprüchlich und absolut unklar. Es legt aber vor allem den Verdacht nahe, dass die Auskünfte bisher nicht der Wahrheit entsprechen.

War der Schutz der angeblichen NRW-Quelle nur vorgeschoben und ging es tatsächlich um eine ganz andere Quelle? Etwa eine des BfV? War also das Behördenzeugnis selber eine größere Legende hinter der kleineren Legende? Oder geheimdienstlich gedacht: War die Legende selber eine Legende?

Eine andere Hypothese, die damit aber korrespondieren kann, äußerte der Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen). Durch die hochamtliche Abgabe des BfV-Behördenzeugnisses gegenüber dem GTAZ, unterschrieben vom Amtsleiter persönlich, habe sich der Bundesverfassungsschutz den Hut in der Causa Amri aufgesetzt, sprich die Führung des Falles beansprucht, meint Notz. Dazu würde passen, dass das Amt im selben Monat, Januar 2016, eine eigene Akte zu Anis Amri angelegt hat. Und auch, dass das BfV im November 2016 die Hinweise aus Marokko auf Amri überprüfen sollte.

Führung durch den Geheimdienst würde aber bedeuten, dass nicht mehr polizeilich und strafrechtlich gegen den Gefährder ermittelt worden wäre. Denn solche Ermittlungen würden dem Dienst die Sache wieder aus den Händen nehmen.

Im Laufe seiner Vernehmung machte Kurzhals dann eine Bemerkung, die auf einen möglichen Adressaten hindeutet: Die Legendierung sei gewählt worden, damit es "nicht justiziabel" wird. Die Generalstaatsanwaltschaft von Berlin sollte damals prüfen, ob es einen Anfangsverdacht auf eine Straftat Amris gibt, so der BKA-Mann.

Sollte ein Strafverfahren verhindert werden?

Der Adressat wäre demnach also die Staatsanwaltschaft gewesen. In der offiziellen Chronologie zum Behördenhandeln im Falle Amri kann man nachlesen, dass das BfV-Behördenzeugnis zu Amri am 28. Januar 2016 vom LKA Berlin an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin weitergeleitet wurde. Bereits am folgenden Tag meldete die Generalstaatsanwaltschaft zurück, es ergäben sich "keine zureichenden Anhaltspunkte für die Einleitung eines Strafverfahrens".

In gewisser Weise hatte das BfV selber ein solches (Negativ-)Ergebnis provoziert, denn sein Behördenzeugnis beginnt mit dem wenig justiziablen Satz: "Dem Bundesamt für Verfassungsschutz liegen unbestätigte Hinweise auf folgende Sachverhalte vor ...". Mit unbestätigten Hinweisen lässt sich schlecht ein rechtsstaatliches Verfahren begründen. Die Causa Amri blieb "nicht justiziabel", wenn auch in anderer Weise.

Die Frage ist nun aber, ob genau das bezweckt war. Sollte mit dieser Art Behördenzeugnis ein Verfahren gegen Amri eben gerade verhindert werden?

Amri wurde in auffälliger Weise nie strafverfolgt, selbst als es zwingend geboten war, weil der Tunesier Mittäter bei einer gemeinsamen schweren Körperverletzung (Messerstiche) war. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin weigerte sich, einen Haftbefehl zu beantragen. Wie im Januar 2016 so auch im August 2016.

Eine Logik ergäben die Puzzlestücke, wenn jene Person, die amtlicherseits geschützt und von Strafverfolgung verschont werden sollte, der spätere mutmaßliche Attentäter war. War Amri also doch eine Quelle?

Im Januar 2017, wenige Wochen nach dem Anschlag, stellte - ausgerechnet - die CDU-Landtagsfraktion von Nordrhein-Westfalen (NRW) dem Landesinnenminister in einem umfangreichen Fragenkatalog unter anderem die Frage: "Ist Anis Amri V-Mann des NRW-Verfassungsschutzes gewesen?" Der Minister verneinte.

Doch schlussendlich beantwortet ist die Frage nicht. Denn zwei Jahre später, im März 2019, stellt sie sich - ausgerechnet - für einen CDU-Bundestagsabgeordneten immer noch. Klaus-Dieter Gröhler will von BKA-Kriminaldirektor Martin Kurzhals wissen, ob er sich schon mal gefragt habe, ob Amri "für irgendjemand eine Quelle" gewesen sein könnte. Der Angesprochene zögert einige Sekunden, atmet tief durch und antwortet dann, das habe ja in der Presse gestanden, sie hätten aber "keinen Anhaltspunkt" darauf gehabt, dass das hätte sein können.

Ein notwendiger Zusatz: Die Aufklärungsbemühungen des Weihnachtsmarkt-Anschlages ergeben, dass Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik vertrauensvoll mit Repressionsorganen wenig demokratischer Staaten zusammenarbeiten. Damit werden sie zwar selber schuldig, man könnte es aber konsequent nennen, denn die BRD-Organe operieren nicht selten selber außerhalb des Rechts. Und die Entscheidung des OLG Jena, das vor kurzem einen deutschen Agenten eines jordanischen Geheimdienstes vom Vorwurf feindlicher Agententätigkeit freisprach, ist insofern ehrlich.

Wenn also die bislang gültigen internationalen Spionageregeln an die tatsächlichen Kooperationen von Staaten, bei denen demokratische Standards keine Rolle spielen, angepasst werden, sprich: nicht mehr strafbar sind, ist das aus ihrer Warte nur folgerichtig. Es ist zugleich aber Ausdruck einer konspirativen, anti-demokratischen Parallelwelt, in der auch die deutschen Sicherheitsbehörden vegetieren und dabei die Patronage deutschen Regierungshandelns genießen. So hilft die BRD mit an der Unterdrückung der Menschenrechte in vielen Staaten.

Und Terroranschläge sind nicht mehr als selbstverständlicher Teil dieser Parallelwelt.