BAföG-Reform noch kein großer Wurf

Novelle zur Bundesausbildungsförderung mit Licht und Schatten. Fünf Prozent höhere Bedarfssätze sorgen für Kritik, Bildungsministerin plant weitere Maßnahmen

Mit dem BAföG verhält es sich wie mit Hartz-IV: Es reicht einfach nicht zum Leben. Daran wird absehbar auch die Mitte der Woche durch das Bundeskabinett auf den Weg gebrachte 27. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes nichts ändern.

Die von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) eingebrachte Gesetzesvorlage enthält einige durchaus vielversprechende Neuerungen. Dazu zählen insbesondere die kräftige Erhöhung der Eltern-, Einkommens- und Vermögensfreibeträge sowie die Anhebung der Altersobergrenzen von 30 auf 45 Jahre.

Das Hauptmanko der über Jahrzehnte an Substanz und Reichweite verlorenen Sozialleistung lassen die Pläne allerdings unberührt. Solange den Anspruchsberechtigten nicht deutlich verbesserte Bezüge winken, werden auch weiterhin viele ihre Ansprüche gar nicht erst geltend machen.

Entsprechend einhellig richtet sich die Kritik von Studierenden- und Bildungsverbänden sowie Gewerkschaften gegen den dürftigen Zuschlag bei den Bedarfssätzen um fünf Prozent. Ein von 427 auf 449 Euro steigender Grundbedarf ist weit davon entfernt, die Nullrunden der Vergangenheit, von denen es allerhand gab, zu kompensieren.

Plus gerät zum Minus

Mehr noch erscheint die Maßnahme dem Hier und Jetzt entrückt. Die Verbraucherpreise, die für Energie wie für Lebensmittel, schwingen sich wegen des Kriegs in der Ukraine zu immer neuen Höhen und ein Ende ist nicht in Sicht. Allein für März vermeldete das Statistische Bundesamt eine Inflationsrate von 7,3 Prozent verglichen mit dem Vorjahresmonat. Ein sogenanntes Plus von fünf Prozent würde bei den Betroffenen faktisch mit einem dicken Minus ins Kontor schlagen. Zumal es die Zugabe erst zum Wintersemester im Herbst geben soll und dann für mindestens zwei Jahre kein Nachschlag zu erwarten wäre.

Stark-Watzinger solle den Studierenden "keinen Kaufkraftverlust zumuten", monierte diese Woche das Deutsche Studentenwerk (DSW), in dem die bundesweit 58 lokalen Studierendenwerke zusammengeschlossen sind. Die Bedarfssätze müssten "um mindestens zehn Prozent" heraufgesetzt werden, empfahl DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl.

"Wir erwarten, dass die Koalition hier im parlamentarischen Verfahren ordentlich nachlegt", erklärte die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Elke Hannack. Nötig sei eine pauschale Erhöhung "um 150 Euro und ein Mietkostenzuschuss, der sich am Wohngeldgesetz orientiert".

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