Bastard aus GEZ und Kopfpauschale
Der Heidelberger Professor Paul Kirchhof will ARD und ZDF zu einem leistungslosen Einkommen verhelfen
Paul Kirchhof hat sich einen Namen damit gemacht, in das Grundgesetz etwas ganz anderes hineinzulesen, als eigentlich drin steht. Den so genannten "Halbteilungsgrundsatz" zum Beispiel, der besagt, dass niemand mehr als die Hälfte seines Einkommens an Steuern abführen dürfe und der von Verfassungsrichtern nach ihm weitgehend revidiert wurde. Es ist zu hoffen, dass es dem Heidelberger Professor mit seinem neuen Argumentationskunstwerk ähnlich geht.
Der CDU-nahe Akademiker hat nämlich in der letzten Woche ein Gutachten veröffentlicht. Bezahlt wurde es von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Und um sie geht es in dem 85 Seiten umfassenden Papier auch. Dass es also möglicherweise nicht ganz neutral ausfallen würde, war zu erwarten. Was aber schließlich herauskam, das heißt für ARD, ZDF und Konsorten unter dem Strich 500 Millionen weniger durch ein Werbeverbot, aber 800 Millionen mehr auf Kosten von Sozialversicherten, Steuerzahlern und Geringverdienern.
Kirchhof gibt in seinem Gutachten nicht nur den bereits seit längerem bekannten Politikerplänen für die Umwandlung der bisherigen geräteabhängigen Rundfunkgebühr in eine Haushaltspauschale sein licet, sondern macht im Zuge der Argumentation, wie sie seiner Ansicht nach so gestaltet werden kann, dass sie weder dem Grundgesetz noch EU-Vorschriften widerspricht, gleich den Vorschlag, dass man die bisherigen Befreiungen für Transferleistungsempfänger abschaffen solle. Die Betroffenen, so Kirchhof, könnten ja einen Ausgleich von den Sozialkassen bekommen, der über einen Zusatz zum Wohngeld ausgezahlt wird.
Abgesehen davon, dass nicht jeder Transferleistungsempfänger Wohngeld bekommt, sind die Kassen von Renten- und Arbeitslosenversicherung allerdings so chronisch unterfüllt, dass das Problem damit an den Bundeshaushalt delegiert wäre. Kirchhofs Modell bleibt deshalb trotz seiner Begriffssophisterei, mit der er darlegen will, dass eine einkommensabhängige Gebühr eine Steuer (und damit verboten) sei, nichts anderes als eine Steuererhöhung mit Etikettenschwindel. Hinzu kommt, dass ein direkt oder indirekt aus dem Bundeshaushalt gezahlter Sozialausgleich (sei er für die Kopfpauschale im Gesundheitswesen oder für die Haushaltspauschale bei der Rundfunkgebühr) spätestens mit dem Inkrafttreten der "Schuldenbremse" auf den Prüfstand kommt - und dann sehr wahrscheinlich abgeschafft wird.
Doch auch jetzt schon ist der Bundeshaushalt so belastet, dass man sich durchaus fragen kann, warum Kirchhof den Sendern nicht nur die 500 Millionen Euro, die sie bisher mit Werbung erwirtschaften, durch ein leistungsloses Einkommen ersetzen will, sondern auch, warum Sozialversicherte, Steuerzahler und sozial Schwache seinem Modell nach noch einmal 300 Millionen Euro obendrauf legen sollen.
Als ob es den Fall Brender nie gegeben hätte
Es ist allerdings bei weitem nicht die einzige Frage, die in dem Papier offen bleibt: Die Problematik der Staatsferne des öffentlich rechtlichen Rundfunks bügelt Kirchhof beispielsweise nur mit einer sehr verkürzten Wiedergabe der alten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ab: Danach ist Staatsferne dann gegeben, wenn der Gesetzgeber "die Rundfunkgesetzgebung von der Abgabengesetzgebung trennt, den Abgabentatbestand in einer Allgemeinheit von hoher Abstraktion regelt und sachfremde Einflüsse auf die Abgabenentscheidungen durch ein Verfahren zurückweist."1
Das liest sich ganz so, als ob es den Fall Brender und die dazugehörigen juristischen wie öffentlichen Debatten, inwieweit diese Staatsferne tatsächlich praktisch und nicht nur theoretisch vorhanden ist, nie gegeben hätte. Hubertus Gersdorf etwa, Juraprofessor in Rostock, kam anhand dieses Falles zu dem Ergebnis, dass das ZDF dem Bürger eine staatsfreie Berichterstattung schulde, die jedoch nach derzeitiger Zusammensetzung von Fernsehrat und Verwaltungsrat nicht gegeben sei. Und weil es hieran fehlt, gibt es ihm zufolge auch keine Legitimation, die Bürger zwangsweise zur Finanzierung heranzuziehen. Eigentlich sehr grundlegende und durchaus einschlägige Gedanken eines Kollegen, auf die Kirchhof in seinem Gutachten eingehen hätte müssen.
Die Frage der Staatsferne, die der Heidelberger so beiläufig beiseite schiebt, wird zudem um so wichtiger, als ARD, ZDF und die anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten nach Inkrafttreten des neuen Leistungsschutzrechts die einzigen bundesdeutschen Medien sein werden, auf die sich gefahrlos verlinkt lässt. In diesem Zusammenhang wäre unter anderem die Frage zu prüfen, ob dieses Leistungsschutzrecht in seiner geplanten Form nicht gegen EU-Rundfunkrecht verstößt.
Auch praktisch alle anderen interessanten Probleme spart der Heidelberger Professor auf den 85 Seiten einfach konsequent aus: Dazu gehört die Frage, warum die öffentlich-rechtlichen Sender ihr Angebot nicht einfach verschlüsseln, und nur von Konsumwilligen kassieren, ebenso wie die Tatsache, dass die Ausweitung der Zahlungspflicht auf Computerbenutzer, die bewusst auf Radio und Fernsehen verzichten, zu einer sinkenden Akzeptanz der Gebühr führte und die Qualität der Degeto-, Pilcher-, Knopp-, Volksmusik- und Soap-geprägten Hauptangebote den Effekt hatte, dass immer mehr Menschen das Modell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überhaupt infrage stellten.
Einsparmöglichkeiten ausgespart
Überwiegend oder ausschließlich Grundversorgung im engeren Sinne bieten nur mehr der Bildungskanal BR alpha und eine Handvoll Radioprogramme wie Bayern 2, Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur. Dabei sind diese echten Grundversorgungssender deutlich billiger, als die Hauptprogramme, die sich spätestens seit den 1990ern hauptsächlich als Konkurrenz zum Privatfernsehen gebärden. Und während das ZDF 2008 mit 1,73 Milliarden fast ein Viertel der GEZ-Gesamteinnahmen verschlang, kam ein Sender wie Deutschlandradio Kultur mit 183 Millionen Euro aus.
Rechnet man großzügige 400 Millionen für einen öffentlich-rechtlichen Bildungskanal, dann wäre eine stattliche Grundversorgung mit einem Fernseh- und drei Radiokanälen schon für deutlich weniger als eine Milliarde Euro zu haben. Ein Bruchteil dessen, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk jetzt kostet - wodurch die Gebühr von 17,98 monatlich auf 2,50 Euro sinken könnte. In solch einem Modell müssten die Hauptsender nicht unbedingt abgewickelt, sondern könnten privatisiert werden. Doch mit der Privatisierung ist es eine seltsame Sache: Einerseits wurden reihenweise natürliche Monopole oder andere dafür völlig ungeeignete Objekte wie die Rentenversicherung (teil)privatisiert, andererseits gibt es zum Fernsehsender ZDF oder zum Programm Das Erste, deren schadlose Privatisierung sich geradezu aufdrängt, nicht einmal eine Debatte darüber. Ein Schelm, wer denkt, dies könnte eventuell mit einer mangelnden "Staatsferne" der Angebote zu tun haben.
Hinzu kommt, dass heute (anders als in der Vergangenheit) statt eines Informationsmangels ein Informationsüberfluss herrscht. Deshalb wird sich möglicherweise auch das Bundesverfassungsgericht einmal mit der Frage beschäftigen, inwieweit technologische Neuerungen das verändern, was "Grundversorgung" ist. Und, ob das Vorhalten von Anstalten, die sich (wie unter anderem der Drehbuchskandal ins Bewusstsein rief) zu Verteilungsnetzwerken entwickelt haben, tatsächlich geeignet, erforderlich und angemessen zur Sicherung solch einer Grundversorgung ist. Ein milderes Mittel als das Kassieren von 7,26 Milliarden Euro Zwangsgebühren wäre schon jetzt in Sicht: Die Abschaffung des Fliegenden Gerichtsstandes und die Eindämmung von Missbrauchsmöglichkeiten im Abmahnrecht würden zu einer Stärkung von Presse- und Redefreiheit führen, mit der sich ganz ohne subventionierte Konkurrenz zu Bertelsmann eine bessere Informationsqualität und eine größere Meinungsvielfalt herstellen ließen.
Aber auf Einsparmöglichkeiten geht das Kirchhof-Gutachten genauso wenig ein wie auf die Geeignetheit, Angemessenheit und Erforderlichkeit der vorhandenen Infrastruktur. Und wahrscheinlich gerade wegen dieses offensichtlichen Mangels bejubelten nicht nur die Funktionäre des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, sondern auch die Manager des privaten und Politiker aller Parteien das Papier: ARD-Chef Peter Boudgoust sprach von einer "logisch nachvollziehbaren Grundidee", die "alle wichtigen verfassungs- und europarechtlichen Aspekte" einbeziehen würde, ZDF-Intendant Markus Schächter fand es "klar und prägnant", der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) meldete, dass er Kirchhofs Pläne "begrüßen" würde und der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen lobte das Werk als "gute Basis für eine fundierte weitere Behandlung des Themas".
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, mehrere FDP-Landespolitiker und die medienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Tabea Rößner, arbeiten bereits seit längerem auf eine "Haushaltsgebühr" hin. Ihre Begründung dafür ist, wie bei Flat-Tax- und Kopfpauschaleplänen, dass das Modell "einfacher" sei. Nun steht zu erwarten, dass die Ministerpräsidenten der Länder möglicherweise schon in ihrer nächsten Sitzung am 9. Juni Kirchhofs Gutachten in Entwurfsform bringen.