Bieten ARD und ZDF Orientierung?

ARD_Hintergrundtafel.JPG:Bild: Jeydie/gemeinfrei

Ein ARD-Bericht verdreht den Wortlaut des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Rundfunkbeitrag

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Das Bundesverfassungsgericht hat den Rundfunkbeitrag heute für grundsätzlich verfassungsgemäß erklärt. Die ARD-Rechtsredaktion schreibt dazu:

Der Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich rechtens. (…) Grundsätzlich sei alles in Ordnung, sagen die Verfassungsrichter. (…) Die Menschen hätten einen ganz konkreten Vorteil durch die Vielfalt der Anbieter, die, wie sie sagen, durch 'authentische, sorgfältig recherchierte Informationen' Orientierungshilfe böten.

ARD

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bietet laut Gericht also "Orientierungshilfe durch sorgfältig recherchierte Informationen"? Da könnte mancher widersprechen wollen. Und ein Blick in das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zeigt auch: So haben die Richter das gar nicht gesagt. Die ARD hat es "hineingelesen".

In der Urteilsbegründung heißt es vielmehr klar (und unbestreitbar), ARD und ZDF hätten "die Aufgabe", durch "authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden".

Die ARD macht aus der zutreffenden Beschreibung dieser Aufgabe nun kurzerhand ihre Erfüllung. Es fehlt offenbar an grundlegendster Lesekompetenz. Im Folgenden der entsprechende Abschnitt des Gerichtsurteils:

Er (der öffentlich-rechtliche Rundfunk, Anmerkung P.S.) hat die Aufgabe, als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern ein Leistungsangebot hervorzubringen, das einer anderen Entscheidungsrationalität als der der ökonomischen Anreize folgt und damit eigene Möglichkeiten der Programmgestaltung eröffnet. Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann.

Denn der publizistische und ökonomische Wettbewerb führt nicht automatisch dazu, dass in den Rundfunkprogrammen die Vielfalt der in einer Gesellschaft verfügbaren Informationen, Erfahrungen, Werthaltungen und Verhaltensmuster abgebildet wird. Auch wegen des erheblichen Konzentrationsdrucks im privatwirtschaftlichen Rundfunk und der damit verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung sind daher Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt geboten.

Indem der öffentlich-rechtliche Rundfunk jedenfalls im Wesentlichen öffentlich finanziert ist, wird er dazu befähigt, wirtschaftlich unter anderen Entscheidungsbedingungen zu handeln. Auf dieser Basis kann und soll er durch eigene Impulse und Perspektiven zur Angebotsvielfalt beitragen und unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anbieten, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht. (...)

Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden. In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil.

Urteil des Verfassungsgerichts

Ob diese Funktion durch ARD und ZDF aktuell hinreichend erfüllt wird, ob man dort der Aufgabe, "die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen" - ein Auftrag dessen "Bedeutung wächst" -, überhaupt gerecht wird, darüber sagt das Gericht freilich nichts. Auch wenn man bei der ARD offenbar gern etwas anderes glauben möchte.

Update: Die ARD zitiert in dem verlinkten Artikel nicht direkt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, sondern offenbar lediglich aus der Pressemitteilung des Gerichts. Diese verfälscht allerdings den Urteilstext, wie im Artikel beschrieben. Der geschilderte Vorwurf ist daher nicht allein der ARD zu machen, sondern auch der Pressestelle des Gerichtes. Der Urteilstext schildert die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, ohne zu werten, inwieweit diese Aufgabe auch erfüllt wird. Die Pressemitteilung hingegen erweckt den Eindruck, das Gericht sei der Auffassung, die Aufgabe werde erfüllt - was so nicht im Urteil steht. Der Vorwurf an die ARD bleibt, offenbar nicht das Urteil selbst gelesen zu haben. In einem neueren Tagesschau-Bericht wurde die verfälschende Formulierung nun allerdings berichtigt.

Nachtrag vom 22.7.: : Ich habe den im Artikel beschriebenen Sachverhalt auch der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichtes mitgeteilt, verbunden mit der Frage, wieso die Pressemitteilung so formuliert wurde, dass sie den Urteilstext verfälscht und ob der Fehler noch korrigiert wird. Daraufhin teilte mir Dr. Max Schoenthal, Leiter der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichtes, mit: "Die Pressemitteilungen enthalten stets eine gestraffte Darstellung der Entscheidung, so dass Sätze auch einmal größere Abschnitte des Urteils zusammenfassen. Maßgeblich ist selbstverständlich immer der Text der Entscheidung."

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