Bis ans Ende
Die französischen Kläger wollen alle Mittel ausschöpfen, um Yahoo dazu zu zwingen, nationales Recht durch Zugangsfilter anzuerkennen
Der Streit um die Zuständigkeit nationaler Rechtssprechung im Internet zwischen Yahoo.com und den Klägern aus Frankreich ist in die nächste Runde gegangen. Yahoo wurde von einem französischen Gericht dazu verurteilt, bis zum 20. Februar 2001 Auktionsseiten mit Nazi-Andenken, aber auch alle anderen Seiten mit Nazi-Inhalten, die in Frankreich verboten sind, für französische Surfer zu blockieren (Das französische Yahoo-Urteil gilt für alle Nazi-Inhalte).
Yahoo ist jetzt erst einmal vor ein amerikanisches Gericht gezogen, um von diesem feststellen zu lassen, ob das Unternehmen mit Sitz in Kalifornien überhaupt französischem Recht unterworfen werden kann (Yahoo zieht vor ein amerikanisches Gericht). Die französischen Kläger LICRA (Ligue contre la Racisme et l'Antisemitism) und UEJF (Union des Etudiants Juifs de France) scheint dies nicht zu beeindrucken. Sie wollen, egal zu welchem Ergebnis das Gericht kommt, die Sache bis ans Ende durchziehen.
Für Marc Levy, Rechtsanwalt von Licra, ist der Gang vor das amerikanische Gericht nur eine Ablenkung. Das amerikanische Gericht könne nicht verhindern, dass das Urteil des französischen Gerichts in Kraft tritt. Auf jeden Fall müsse Yahoo, sollte es die Blockierung nicht umsetzen, die vorgesehen Strafe zahlen. Den Geldbetrag von 100000 Francs pro Tag könne man schließlich von der französischen Vertretung von Yahoo einfordern.
Dem widerspricht zwar Christoph Pecnard, der Verteidiger von Yahoo, da man nicht automatisch Yahoo France zur Rechenschaft für ein Urteil ziehen könne, das an die Muttergesellschaft Yahoo.com ergangen sei. Das hätte der Richter, so Pecnard, in seinem Urteil klar stellen müssen. Zudem wäre es auch wichtig, sich gegen das Urteil zu wenden, das von anderen Ländern verlangen würde, nationales Recht anzuerkennen, anstatt die Rechtssprechung anzuwenden, die für das Land gültig ist, in dem der Angeklagte sich befindet. Greg Wrenn, Rechtsberater von Yahoo, meint, dass der Fall sich nicht um Inhalte in Frankreich drehe: "Das Problem mit dem Urteil des Richters in Frankreich ist, dass es für Frankreichs keine Grenzen sieht, Inhalte in den USA zu regulieren."
Levy machet jedenfalls deutlich, dass man keinen Rückzieher machen werde, zumal der erste Zusatz zur amerikanischen Verfassung, auf den sich Yahoo beruft, eben für Frankreich eben nicht gelte. Marc Knobel, Sprecher von UEJF, entgegnet, dass es gar nicht darum gehe, den Zugang zu den beanstandeten Seiten von amerikanischen Boden aus zu verhindern, und verurteilt das Vorgehen von Yahoo gar als "höchste Demagogie und Arroganz". Der Gang vor ein amerikanisches Gericht sei i sich widersprüchlich, weil Yahoo jetzt von einem amerikanischen Gericht wolle, dass es das Urteil des französischen Gerichts gegen ein amerikanisches Unternehmen aufhebe, weil es seinen Sitz nicht in dessen Rechtsgebiet habe: "Sie scheinen zu denken, dass sie alles veröffentlichen können, dass es keine Moral gibt. Das kann ich nicht akzeptieren. Wir werden das bis ans Ende durchziehen. Wir werden sie bei jedem Schritt bekämpfen, auch durch das amerikanische Rechtssystem. Die Tatsache, dass dieser Fall in Kalifornien stattfindet, macht uns nichts aus - und beeindruckt uns auch nicht."
Die französischen Kläger wollen auch in den USA vor das Gericht ziehen. Angeblich wollen sich in Franreich noch weitere Organisationen mit den Klägern zusammenschließen, um Yahoo daran zu hindern, die Nazi-Andenken auch französischen Bürgern zu zeigen und zum Kauf anzubieten.