CDU rudert zurück bei ihren Überwachungsplänen

In einem neuen Antrag von CDU/CSU zur inneren Sicherheit sind die Forderungen der vergangenen Woche nicht mehr zu finden

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Am Donnerstag wird die CDU/CSU-Fraktion einen Antrag im Bundestag zur "wirksamen Kriminalitätsbekämpfung" und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit stellen. Im Vergleich zu dem vergangene Woche präsentierten Leitlinien-Papier des CDU-Bundesvorstands, das zum Vorgehen gegen "Hochtechnologie-Kriminalität" eine Rund-um-Telekommunikationsüberwachung und die Möglichkeit zur Beschlagnahmung von Computern ohne richterlichen Beschluss forderte, finden sich dort nur noch sehr allgemeine und deutliche entschärfte Aussagen. Die selbst in den eigenen Reihen heftig kritisierten Passagen aus der Vorstandsvorlage tauchen nicht mehr auf (CDU-Leitlinien zur inneren Sicherheit in der Schusslinie).

Die schwarzen Fraktionen gehen zwar nach wie vor davon aus, dass sich "in den letzten Jahren kriminelle Handlungen im weltweiten Datennetz drastisch vermehrt" hätten. Zahlen oder Statistiken werden nicht genannt. Die als notwendig angesehen Maßnahmen zur Prävention gehen in dem Antrag aber wesentlich weniger weit als im Papier des Bundesvorstands.

So sollen die Hersteller von Programmen aufgerufen werden, ihre Produkte sicherer zu machen. Aber auch die Nutzer müssen laut Ansicht der CDU/CSU nachhaltig sensibilisiert werden. Dies gelte namentlich für die Wirtschaft in Bezug auf die "besonders schadensträchtige Wirtschaftsspionage". Zudem dringt die Antragsteller auf eine Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit, wobei vermutlich auf das umstrittene Cybercrime-Abkommen des Europarats (Cybercrime-Abkommen passiert eine der letzten Hürden) angespielt wird. Im Bereich des Straf- und Strafverfahrensrechts möge der Deutsche Bundestag jedenfalls mit Sorge zur Kenntnis nehmen, dass sich die Bundesregierung "unter Rücksichtnahme auf internationale Verhandlungen über Mindeststandards auf eine abwartende Haltung zurückgezogen hat."

Abschließend dringt die CDU/CSU-Fraktion unter dem Stichwort "Hochtechnologie-Kriminalität" nur noch darauf, dass die Empfehlung im vierten Zwischenbericht der Enquete-Kommission "Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft" vom 22. Juni 1998 endlich umzusetzen seien und die Phase der "bloßen Ankündigungen" zu beenden sei. Die Kommission hatte damals angeregt, den derzeitigen Strafrechtsschutz gegen das Freisetzen von Computerviren und ähnlichen Programmen ebenso wie die Praktikabilität des geltenden Strafverfahrensrechts einer Prüfung zu unterziehen.

In anderen Bereichen passt sich der Antrag dagegen an weitgehend an das Vorstandspapier an. So wird etwa weiterhin eine "konsequente Nutzung der DNA-Analyse" angemahnt. Der Einsatz von Videotechnik zur Wohnraumüberwachung und soll ermöglicht, die Regelung über die akustische Wohnraumüberwachung soll genauso verschärft werden wie der "Große Lauschangriff" auf Telefonsysteme. Aufhänger ist die "Zunahme Organisierter Kriminalität", die sich im "Rauschgift- und Waffenhandel, im Menschenhandel und in der Schleuserkriminalität, in der Wirtschafts-, Fälschungs-, Eigentums- und Umweltkriminalität sowie im Bereich der Prostitution" besonders auswirke.

Zur Bekämpfung der "grenzüberschreitenden Kriminalität" plädiert die CDU/CSU für "den Ausbau der Aufgaben und Befugnisse von Europol mit dem Ziel, Europol zu einer BKA-ähnlichen Einrichtung zu entwickeln." Die Eurocops sollten für den Bereich der Europäischen Union das leisten, was das Bundeskriminalamt für Deutschland leiste. Trotz des Betrugsskandals und der momentanen Probleme bei Europol (Noch mehr Probleme für Europol), soll die Den Haager Behörde nicht nur mit Koordinierungsaufgaben betraut werden, sondern "eigene operative Befugnisse erhalten". Im Gegenzug soll auch Euro-Just, eine sich in Gründung befindliche justizielle Kontrollstelle für Europol, bis hin zu einer europäischen Staatsanwaltschaft ausgebaut werden.