Corona-Tote als Kollateralschaden verbuchen?
- Corona-Tote als Kollateralschaden verbuchen?
- Wer oder was wird geschützt?
- Normalität mit kalkulierbarer Zahl an Toten?
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Neueste Klarstellungen in Sachen deutscher Pandemiebekämpfung
Die Infektionszahlen hierzulande explodieren und erreichen Rekordhöhen: "Das erste Mal mehr als 300.000 Neuinfektionen. Das erste Mal mehr als 1,5 Millionen Corona-Infektionen in einer Woche. Das erste Mal 4.246.200 Infizierte zur gleichen Zeit… Aktuell gibt es rund 15-mal so viel tägliche Neuinfektionen wie auf dem Höhepunkt der zweiten Corona-Welle im Januar 2021…" (Bild am Sonntag, 27.3.2022)
Im Parlament wird gleichzeitig das Infektionsschutzgesetz gelockert und die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung wird auf einen Basisschutz (für vulnerable Gruppen in Form von Maskenpflicht in entsprechenden Einrichtungen) reduziert, wobei den Ländern die Möglichkeit gegeben ist, weitergehende Maßnahmen in so genannten Hotspots der Pandemie zu ergreifen. Die Ministerpräsidenten dagegen murren – so viel Föderalismus hatten sie nicht bestellt – und behalten sich vor, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen; viele verzichten auf weitergehende Maßnahmen mit dem Verweis auf den Bund.
Das erscheint alles sehr widersprüchlich, und man kann das Ganze für einen Irrsinn halten. Doch lassen sich hier auch Schlussfolgerungen ziehen, nämlich darauf, worum es in der Pandemiebekämpfung eigentlich geht und immer schon ging.
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