Coronakrise: Eine bedrohliche Entwicklung für die Grundrechte
Der Menschenrechtsanwalt Eberhard Schultz über die Corona-App, die Einschränkungen der Grundrechte und drohende Eingriffe ins Arbeitsrecht
In der Ortung von Handys, wie es bei der so genannten Corona-App der Fall wäre, sieht Eberhard Schultz einen "schweren Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung." Das sagt der Berliner Menschenrechtsanwalt im Interview mit Telepolis.
Schultz, der derzeit auch Mandanten vertritt, die auf der Berliner Demonstration für Grundrechte am Rosa-Luxemburg-Platz von der Polizei angegangen wurden, schildert im Interview, warum er gegen den Berliner Polizeieinsatz, aber auch gegen die taz vorgeht und Schadensersatz von der Zeitung für seinen Mandanten verlangt.
Er warnt vor den Gefahren des andauernden Ausnahmezustandes und betont, dass gegen die angeordneten Maskenpflicht bis vor das Verfassungsgericht gezogen werden kann. Im Interview warnt Schultz außerdem vor Eingriffen in das Arbeitsrecht und erklärt, warum er den Umgang mit den sozialen Menschenrechten in der Corona-Krise für zwiespältig hält.
Sie sind bekannt als Menschenrechtsanwalt. Wie betrachten Sie die aktuellen Entscheidungen der Regierungen im Hinblick auf unsere Grundrechte?
Eberhard Schultz: Ich beobachte die Entscheidungen der Regierungen mit großer Sorge.
Was halten Sie für bedenklich?
Eberhard Schultz: Dass die Versammlungsfreiheit und andere wesentliche Grundrechte des Grundgesetzes wie die Freizügigkeit, der Schutz von Familie und Privatsphäre und das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung weitgehend außer Kraft gesetzt zu werden drohen unter Berufung auf den alles überragenden notwendigen Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Und das auf einer - gelinde gesagt - dürftigen und äußerst umstrittenen Faktenlage.
Wer heutzutage so argumentiert, also auf das Grundgesetz pocht, wird schnell mit stigmatisierenden Begriffen belegt. Rechtspopulist, Verschwörungstheoretiker, Coronaleugner usw.
Gehören Sie zu einer dieser Gruppen?
Eberhard Schultz: Nein. Und weil man höllisch aufpassen muss, dass einem nicht das Wort im Munde umgedreht wird, möchte ich gleich zu Beginn etwas klarstellen: Natürlich handelt es sich bei einer Erkrankung aufgrund des Coronavirus um eine ernsthafte Krankheit, die mit den notwendigen medizinischen Mitteln behandelt werden muss, und gegen die notwendige und zielführende Vorbeugemaßnahme ergriffen und verstärkt nach einem Impfstoff und anderen medizinischen Maßnahmen geforscht werden sollte.
Was ist nun der Punkt?
Eberhard Schultz: Die entscheidende Frage ist, ob es sich um mehr handelt als eine vielleicht schwere Grippe, deren Ursache und Bekämpfungsmöglichkeiten noch nicht vollständig erforscht werden konnten. Um das beurteilen zu können, ist aber die erste Voraussetzung eine genaue Kenntnis der wichtigsten Fakten und deren Bewertung mit anerkannten wissenschaftlichen Methoden durch anerkannte Expertinnen.
Setzen an dieser Stelle Ihre Zweifel an?
Eberhard Schultz: Ja, weil eine ganze Reihe von Aspekten nicht oder nicht gründlich beachtet werden. Beispielsweise wird immer noch nicht klar unterschieden, ob eine Person "an dem Virus" oder "mit dem Virus" gestorben ist, ganz zu schweigen von der Frage nach anderen (Vor-) Erkrankungen und sonstigen Risikofaktoren (Alter, Raucher, Angehöriger gefährdeter Berufsgruppen, toxische Umgebung wie hohe Luftverschmutzung usw.). Meine Erfahrung als Rechtsanwalt, der jahrzehntelang in Strafsachen mit Todesfällen befasst war, besagt, dass es nur eine ziemlich sichere Methode gibt, eine Todesursache festzustellen: die Autopsie im Zusammenhang mit einer Obduktion der Leiche.
Bisher fand diese Methode allerdings nicht flächendeckend Anwendung.
Eberhard Schultz: Soweit mir bekannt nicht. Professor Dr. Püschel, Leiter der Gerichtsmedizin in Hamburg, hat hierzu zwei klare und ziemlich überraschende Aussagen getroffen. Hamburg war das einzige Bundesland, in dem derartige Untersuchungen stattgefunden haben, wohl auch aufgrund einer entsprechenden Empfehlung des RKI, das lange Zeit von Obduktionen abgeraten hat, weil diese "zu gefährlich" seien. Nach allem, was ich weiß und was dann auch von Wissenschaftlern klargestellt wurde, ist das geradezu absurd, weil es keine sicherere Methode gibt als die Autopsie …
… unter Einhaltung der vorgeschriebenen Standards.
Eberhard Schultz: Genau. Und dann berichtet Püschel von dem erstaunlichen Ergebnis der ersten 50 Untersuchungen: Ohne (schwere) Vorerkrankungen ist noch keiner an Covid-19 gestorben, und wörtlich zitiert in der Hamburger Morgenpost vom 9. April: "Ich bin überzeugt, dass sich die Corona-Sterblichkeit nicht mal als Peak in der Jahressterblichkeit bemerkbar machen wird…" Es ist also keineswegs nur der als Verschwörungstheoretiker verschriene und verfemte Mediziner Dr. Wodarg, der darauf besteht, dass die Fakten-Grundlage für die Annahme einer Pandemie keineswegs ausreicht.
So hat auch der Epidemiologe und Sozialmediziner der Charité, Professor Willig, im Fernsehen darauf hingewiesen, dass die in mehreren Ländern ergriffenen, beziehungsweise beabsichtigten Maßnahmen wie Ausgehverbot, Schließungen von Schulen, Geschäften und Restaurants keinen Effekt auf die Zahl der Neuinfizierten hätten und dies am Beispiel Italiens ausgeführt. Dort sei das Durchschnittsalter der Gestorbenen 80 Jahre gewesen, die Hälfte von ihnen hätten drei oder mehr ernsthafte chronische Erkrankungen wie Diabetes, Herz-Krankheiten, Nieren - und Lungenfunktionsstörungen gehabt (Maischberger Sendung vom 1.4.2020).
Aber das alles scheint unsere Regierenden wenig zu interessieren. Ganz nach dem Motto von Frankreichs Präsident Macron "Wir sind im Krieg", dem ja auch Bundesminister Olaf Scholz von der SPD mit seinem Bild von der "Bazouka" nicht nachstehen wollte. Und im Krieg interessieren bekanntlich Fakten, wissenschaftliche Erkenntnisse und Statistiken niemanden oder haben nicht zu interessieren. Auf einer solchen Grundlage, die auch durch die neuesten Veröffentlichungen bestätigt wird, die Grundrechte massiv einzuschränken, ist für mich mehr als bedenklich.
"Die demokratische Kontrolle ausgehebelt, die gesetzlichen Maßnahmen erfolgen im Schnellverfahren"
Die ehemalige Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hatte jüngst in einem TP-Interview gesagt: "In Krisenzeiten haben die Grundrechte keinen Ausschalter." Würden Sie das unterschreiben?
Eberhard Schultz: Ja, und da stehe ich keineswegs alleine, auch nicht unter den Juristen. So warnt der bekannte Staats- und Völkerrechtler Professor Norman Paech unter der Überschrift "Eine beunruhigende Perspektive" vor den Folgen des gegenwärtigen Ausnahmezustands. Er stellt die Frage, ob es mit dem Bild unserer Verfassung zu vereinbaren sei, dass wir weitgehend auf unsere sozialen Beziehungen verzichten, unseren kulturellen Austausch auf Smartphone und TV reduzieren, die Arbeit verlieren, existenziell in Not stürzen und nennt das "Maßnahmen des Notstands auf tauben Füßen".
Er erwähnt, dass selbst in der FAZ von "notstandsmäßigen Befugnissen" die Rede ist. Außerdem reiche das Infektionsschutzgesetz für die Kontakt- und Ausgangssperre, die Stilllegung ganzer Produktionsketten und den Zusammenbruch zahlreicher Geschäftsbereiche offensichtlich nicht aus. Man spreche bei der Bekämpfung des Coronavirus nicht ohne Grund von Krieg und fragt, ob dafür "ein unterschiedsloser Flächenkrieg entfacht werden" müsse. "Die Stichworte: Jugoslawien, Afghanistan, Irak, Libyen und Syrien, World Trade Center, Lehmann Brothers, Klimakatastrophe und Coronavirus stehen für ein permanentes Kriegs- und Krisen-Szenario. Sie können den Menschen entweder in die Revolte treiben oder ihn weich und verfügbar machen."
Vor allem, wenn die Einschränkungen und drohenden weiteren schweren Verletzungen der Grundrechte als Teil einer gefährlichen Entwicklung unserer Demokratie betrachtet werden. Rolf Gössner, der wie ich in der Internationale Liga für Menschenrechte aktiv ist, hat diese Tendenz schon seit langem mit dem Schlagwort vom "autoritären Sicherheitsstaat" auf den Begriff gebracht.
Gössner hat in der Zeitschrift "Ossietzky" 15 Thesen zum Corona-Ausnahmezustand veröffentlicht.
Eberhard Schultz: Richtig. Darin geht er davon aus, dass das Coronavirus auch verbriefte Grund - und Freiheitsrechte, Rechtsstaat und Demokratie schädigt. Unter den Bedingungen des Ausnahmezustands "ist jede organisierte Gegenwehr und kollektive Meinungsäußerung im öffentlichen Raum tabu (...) So werden Versammlungsfreiheit und Streikrecht ausgehebelt und damit in ihrem Wesensgehalt verletzt."
Dem hat das Bundesverfassungsgericht Mitte April wenigstens ansatzweise Einhalt geboten, indem es entschieden hat, dass generelle Verbote unzulässig seien und auf Prüfung des Einzelfalls hinwies; dabei müssten selbst in solchen Zeiten die sozialen Verwerfungen und gesundheitlichen Langzeitfolgen der Beschränkungen des täglichen Lebens in eine verfassungsrechtlich geboten Abwägung zwischen Freiheitsrechten, Gesundheit und Leben einbezogen werden: "Gesundheitsschutz und Freiheitsrechte dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, Menschenrechte nicht gegen Menschenleben." Die parlamentarische Demokratie leide unter der Corona-Krise, die Opposition scheine lahmgelegt, die demokratische Kontrolle ausgehebelt, die gesetzlichen Maßnahmen erfolgen im Schnellverfahren - ohne Expertenanhörung und ohne Politik. Poblematische Trends würden verstärkt, so die Militarisierung der "Inneren Sicherheit" sowie die seit Jahren forcierte staatliche Überwachung.
Da könnte man die Pläne zur Ortung von Handys anführen.
Eberhard Schultz: Richtig, diese wären ein schwerer Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Exekutivbefugnisse des Militärs im Inland sind verfassungsrechtlich höchst umstritten. "Die Bundeswehr darf nicht zur nationalen Sicherheitsreserve im Inland werden, schon gar nicht mit hoheitlichen Kompetenzen und militärischen Mitteln. Soldaten sind keine Hilfspolizisten…"
Wie sieht es mit dem Arbeits- und Sozialrecht aus?
Eberhard Schultz: In der öffentlichen Debatte ist bisher nur über das Kurzarbeitergeld und dessen Höhe gestritten worden. Arbeitsrechtler wie mein Kollege Michael Schubert aus Freiburg aber warnen vor den Eingriffen in das Arbeitsrecht.
Warum?
Eberhard Schultz: Es drohten Maßnahmen des Arbeitszwangs, die nach Art. 12 Abs. 2 Grundgesetz verboten sind. Sehr problematisch sei also die Heranziehung von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen wie Ärztinnen und Krankenpflegerinnen sowie Grundrechtseinschränkungen im Arbeitsschutzrecht und im kollektiven Arbeitsrecht. Bereits im März 2020 seien Gesetze auf diesen Gebieten aufgrund von jeweils wenige Tage zuvor von der Bundesregierung erstellten "Formulierungshilfen für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes" zu Stande gekommen; alle drei Lesungen des Bundestages fanden jeweils an einem Tage ohne Aussprache statt, geschweige denn Anhörung von Experten und Beteiligten.
Das war nicht in Ordnung?
Eberhard Schultz: Nein, weder das Verfahren noch das Ergebnis. Als jahrzehntelang als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätigem Rechtsanwalt scheinen mir insbesondere die neuen kollektivrechtlichen Regelungen mehr als problematisch, brechen sie doch mit den eigentlich selbstverständlichen Grundsätzen der Vertretung von den Interessen der abhängig Beschäftigten durch Betriebs- und Personalräte. Sollen doch wichtige Beschlüsse dieser Gremien in Zukunft - zumindest befristet - per Video- oder Telefonkonferenz oder sogar im Umlaufverfahren, also ohne Aussprache, zu Stande kommen können.
Damit wäre die nach dem Ersten Weltkrieg in Deutschland mühsam erkämpften Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen vollkommen ausgehöhlt, dürfen doch derartige Beschlüsse nach den bisher geltenden gesetzlichen Regelungen nur bei persönlicher Anwesenheit ihrer Mitglieder in nicht öffentlicher Sitzung mit Aussprache und Abstimmung nach demokratischen Regeln wirksam zu Stande kommen.
Und der auf dem Gebiet das "Arbeitsunrechts" aktive interventionistische Philosoph Werner Rügemer verweist mir gegenüber darauf, dass in der "Öffentlichkeit" so heftig und polizeilich durchgesetzte Abstandsgebot in den Betrieben überhaupt nicht staatlich überwacht wird. Masken sind fast gar nicht vorhanden, schon gar nicht bei denen, die extrem gefährdet sind, etwa den osteuropäischen Werkvertragsarbeitern, die nicht nur in der Arbeit eng zusammenkommen, sondern auch in engen 6- und 8-Bett-Zimmern untergebracht sind. Da kommt nie Polizei vorbei. Ähnlich bei Saisonarbeitern in der Landwirtschaft.
Gibt es auch schon kritische Stimmen aus der Justiz selbst?
Eberhard Schultz: Ja, sogar von (früheren) hohen Richtern kommen inzwischen warnende Stimmen. So von einem früheren Richter des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, Peter Vornahme, der feststellt, noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik seien Grundrechte so flächendeckend und so radikal eingeschränkt worden. Und auch ein ehemaliger Richter des höchsten britischen Gerichts, Lord Sumption, warnt in einem BBC-Interview davor, aufgrund einer übertriebenen Pandemie-Hysterie die Freiheitsrechte aufzugeben.
Was sagen die Menschenrechtsorganisationen?
Eberhard Schultz: Auch sie warnen und wenden sich mit ersten kritischen Stellungnahmen nach intensiven internen Debatten an die Öffentlichkeit. Ich meine etwa die der Humanistischen Union unter der Überschrift "Grundrechte gehören nicht in Quarantäne" vom 20.4.2020 mit einer Reihe von Forderungen, die ich nicht alle wiedergeben will. Zu ihnen gehört, bei einer erforderlichen demokratischen Überprüfung der Fortgeltung von Grundrechtseinschränkungen zwingend die Mitwirkung parlamentarischer Körperschaften: "Anders lautende Ermächtigungen der Exekutive sind wegen ihrer Verfassungswidrigkeit aufzuheben."
Weiter heißt es: "Einschränkungen des Versammlungsrechts, die über das durch das Infektionsschutz gebotene Maß hinausgehen, sind sofort zurückzunehmen." Daher sei die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, wonach bei Anmeldungen von Versammlungen die Behörden ihren Ermessensspielraum nutzen und konkrete Einzelfallprüfungen vorzunehmen haben.
Und schließlich ein Debattenbeitrag der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen in (VDJ) vom 22.4.2020 unter der Überschrift "Demokratie - und Grundrechte-Abbau in der Corona Krise beenden! Verfassungskonformer Gesundheitsschutz muss differenziert und Gefahren bezogen sein".
Bisher hat sich aber das Bundesverfassungsgericht, um es vorsichtig zu formulieren, sehr "zurückhaltend" verhalten. Was ist Ihr Eindruck?
Eberhard Schultz: Diese Zurückhaltung mag verschiedene Gründe haben. Berücksichtigen sollte man: Die Grundrechte unseres Grundgesetzes sind ja im Wesentlichen die bürgerlichen Freiheitsrechte gegenüber staatlichen Organen. Also ausgehend von der Menschenwürde über die allgemeine Handlungsfreiheit, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Folterverbot, die Meinungs- und Pressefreiheit, der Schutz der Familie und der Privatsphäre, die Religions- und Berufsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und eine Reihe anderer Grundrechte, in die der Staat nur unter engen Voraussetzungen eingreifen darf.
Sie sind also nicht etwa schrankenlos und nicht jede Einschränkung ist von vornherein unzulässig; diese Grundrechte haben Verfassungsrang, d.h. sie stehen über den Rechten, die Bürgerinnen und Bürgern durch einfache Gesetze eingeräumt werden. Ihre Verletzung kann nach vergeblichen Anrufen der ordentlichen Gerichte vor den Verfassungsgerichten - also dem Bundesverfassungsgericht beziehungsweise den Verfassungsgerichten der Länder - geltend gemacht werden.
Ich betone das deshalb, weil mich in der letzten Zeit verstärkt Anfragen erreichen, ob wir nicht gegen Grundrechtsverletzungen auf den verschiedensten Gebieten sofort bei den Verfassungsgerichten vorgehen können. Das geht grundsätzlich aber nur, wenn die Grundrechtsverletzung vorher bei den Behörden detailliert vorgetragen und dann vor den Gerichten über alle Instanzen versucht wird. In der Regel wird eine Verfassungsbeschwerde überhaupt nur angenommen, wenn es sich um eine grundsätzliche über den Einzelfall hinaus gehende Rechtsfrage handelt, die bisher noch nicht geklärt ist. Das sind also relativ hohe Hürden.
Zum anderen ist natürlich auch der Schutz der Gesundheit über das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ein hohes Gut, das ernst zu nehmen ist und mit den anderen Grundrechten, in die eingegriffen wird, abgewogen werden muss. Aber, wie gesagt, darf es nicht zu den Notstandsmaßnahmen führen, die wir seit zwei Monaten im globalen Maßstab erleben.
Hätten Sie das in Deutschland für möglich gehalten?
Eberhard Schultz: Leider ja! Wenn seit Ende Februar die Medien voll sind von Horrormeldungen aus anderen Ländern, erst China, dann Italien, wenn dann eine renommierte Institution wie das Robert-Koch-Institut in weitgehender Übereinstimmung mit der WHO von einer schlimmen, so noch nie da gewesen Pandemie spricht, die Bundes- und die Landesregierungen in weitgehender Übereinstimmung mit den Parlamenten - also den gewählten Vertretern des Volkes - in beispielloser Eile Gesetze und Verordnungen verabschieden, ist es kein Wunder, wenn auch Verfassungsrichter als Vertreter der dritten Gewalt im Staat sehr zögerlich herangehen - um es, wie Sie, vorsichtig zu formulieren. Aber das kann die grundsätzliche Kritik nicht ersetzen.
Der ausweitbare Begriff des Gefährders ist längst gefährlich hoffähig geworden
Welche Erklärung haben Sie denn als Menschenrechtsanwalt für diese historisch einmalige Entwicklung in Deutschland zumindest seit dem zweiten Weltkrieg?
Eberhard Schultz: Ich habe versucht, in meiner kritischen Fall-Dokumentation zur Menschenrechtsarbeit in Zeiten von Migration und Anti-Terrorismus ("Feindbild Islam und institutioneller Rassismus") die Kontinuität und den schrittweisen Abbau demokratischer Rechte in den Zusammenhang einer historischen Entwicklung seit Ende des Kalten Krieges und der Block-Konfrontation aufzuzeigen; als der alte Hauptfeind der westlichen Demokratien, der Kommunismus, abhandengekommen war.
Würden Sie das bitte näher erläutern?
Eberhard Schultz: Gerne. Ich beziehe mich dabei unter anderem auf die Studien des französischen Philosophen Michel Foucault. Ausgangspunkt ist seine These von der Transformation der Macht über den Tod in Zeiten der Biomacht, dazu ein treffendes Zitat: "Kriege werden nicht mehr im Namen eines Souveräns geführt, der zu verteidigen ist, sondern im Namen der Existenz aller. Man stellt ganze Völker auf, damit sie sich im Namen der Notwendigkeit ihres Lebens gegenseitig umbringen."
Der politische Feind wird danach gleichsam zu einem biologischen und die "Kriegsaussage" lautet, der Tod des anderen oder des Degenerierten, des Anormalen, werde das Leben im Allgemeinen gesünder und reicher machen. Im Nazismus haben für ihn die frühere Souveränitätsmacht und die neue Biomacht absolut zusammengewirkt. Aber nicht nur Foucault warnt davor, diesen Exzess als mit dem Ende des Faschismus für überwunden zu halten; auch der italienische Philosoph und Theoretiker des Ausnahmezustands, Giorgio Agamben, hat sich in der gebotenen Klarheit unter der provozierenden Überschrift "Die Erfindung einer Epidemie" zu Wort gemeldet.
Er bezieht sich auf eine offizielle Aussage des CNR, des Nationalen Forschungsrats in Italien, wonach es nicht nur keine Epidemie in Italien gebe, sondern dass die "Infektion nach den heute verfügbaren epidemiologischen Daten über Zehntausende von Fällen bei 80-90 Prozent nur leichte/moderate Symptome (eine Art Grippe) verursacht" haben. Weiter schreibt er, zwei Faktoren könnten dazu beitragen, das unverhältnismäßige Verhalten von Behörden und Medien zu erklären, nämlich, dass es darum gehe, "ein Klima der Panik zu verbreiten, das einen seltsamen Ausnahmezustand herbeiführt, der ernsthaft die Bewegungsfreiheit beschneidet und die normalen Lebens - und Arbeitsbedingungen in ganzen Regionen unterbricht".
Solche Warnungen können gar nicht ernst genug genommen werden - auch von denen, die von der Existenz einer Epidemie ausgehen, aber - wie ich - die Annahme einer Pandemie historisch einmaliger Größe für völlig abwegig halten.
Könnten Sie ein Beispiel anführen, wohin der weitere Auf- und Ausbau des Ausnahmezustandes in Deutschland führen kann?
Eberhard Schultz: Ja, ein ziemlich aktuelles: Nehmen wir den Begriff des "Gefährders", also eines meist mutmaßlichen Islamisten gegen den die Sicherheitsbehörden schon dann einschreiten dürfen, wenn sie nur die Gefahr für möglich halten, dass dieser die Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Das wurde zunächst von der herrschenden Meinung in Politik und Justiz abgelehnt.
Das sieht aber längst anders aus.
Eberhard Schultz: So ist es. Inzwischen hat sich der Begriff etabliert und wird auch beim Bundesverfassungsgericht nicht grundsätzlich infrage gestellt. Er ist also quasi hoffähig geworden. Es bedarf keiner großen Fantasie, um sich vorzustellen, dass ein solcher Begriff demnächst auch auf Demonstranten gegen die Coronavirus-Maßnahmen und auf Menschen angewandt wird, die sich den angeordneten Zwangsmaßnahmen nicht unterwerfen wollen.
Und noch weiter gedacht: Sollte demnächst die AfD, zum Beispiel mit der herrschend gewordenen Werte-CDU und anderen rechten Kräften an die Regierung gelangen, könnte sie diese Maßnahmen unter vollständiger Aushebelung der Grundrechte nicht nur gegen so genannte Islamisten und Geflüchtete, Migranten und andere Minderheiten, sondern auch gegen Oppositionelle oder andere unbequeme Bürgerinnen anwenden, diese also ohne richterlichen Beschluss lange in Haft halten, ihnen elektronische Fußfesseln verpassen, sie ohne irgendwelche Schamgrenzen ausspionieren, bei Arbeitgebern und in ihrem sozialen Umfeld als Staatsfeinde denunzieren, ihre berufliche und sonstige Existenz zerstören und die ganze Horror-Liste der seit Jahren ausgeweiteten so genannten Anti-Terrormaßnahmen durchexerzieren.
Mit der Einführung von Masken wird die angeblich deutsche Leitkultur zu Grabe getragen
Zurück zu den Maßnahmen dieser Tage: Gerade wurde bundesweit eine Maskenpflicht eingeführt. Wird diese rechtlich zu halten sein?
Eberhard Schultz: Das ist schwer vorherzusagen und hängt wohl unter anderem davon ab, wie sich der Widerstand gegen diese bedrohliche Entwicklung entwickelt.
Nun gibt es Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Masken tragen können. Auch wenn diese Menschen von der Maskenpflicht befreit sind, dürfte die Regelung dazu führen, dass sie in der Öffentlichkeit diskriminiert werden. Was soll ein Kranker, der ohne Maske in ein Geschäft geht, tun, wenn er den bösen Blicken seiner Mitmenschen ausgesetzt ist oder er gar von der Security oder dem Verkaufspersonal angesprochen wird? Soll er sagen: Ich habe eine Krankheit, ich kann keine Maske tragen (womöglich noch unter dem Einsatz der Handykameras der Kunden, die das "Spektakel" unbedingt filmen wollen)?
Eberhard Schultz: Zunächst finde ich es einen Treppenwitz der deutschen Geschichte, dass mit der flächendeckenden Einführung von Masken im öffentlichen Raum wohl unbeabsichtigt die deutsche Leitkultur zu Grabe getragen wird. Verkündete der damalige Bundesinnenminister de Maizière seinerzeit doch als These der deutschen Leitkultur: wir geben uns die Hand und schauen uns in die Augen - Bekanntlich zur Unterfütterung des Feindbildes Islam. Und auch das für Versammlungen insbesondere linker Organisationen geltende so genannte Vermummungsverbot, gegen das ich immer wieder Betroffene von überzogenen Polizeieinsätzen verteidigen musste, dürfte sich ja eigentlich nicht mehr lange halten können, oder?
Und nun konkret zu der Frage, was könnte der kranke Betroffene gegen die Maskenpflicht unternehmen können.
Eberhard Schultz: Als Rechtsanwalt würde ich ihm raten, eine entsprechende fachärztliche Bescheinigung mitzunehmen und vorzuzeigen und darauf zu bestehen, eingelassen zu werden, sich das unbefugte Anfertigen von Fotos verbitten und andere Kundinnen um Hilfe zu bitten; hilft auch das nicht, nach dem Vorgesetzten zu fragen und eventuell sogar eine mögliche Anzeige bei den zuständigen Behörden ins Spiel zu bringen. Wenn auch das nicht zu dem erwünschten Ergebnis führt, könnte versucht werden, gegen das Hausverbot gerichtlich vorzugehen. Das alles kostet natürlich Zeit, Energie und Geld, deshalb müsste überlegt werden, zunächst vor Ort andere Betroffene und Kundinnen um Hilfe zu mobilisieren, ansonsten Verbraucherschutzorganisationen einzuschalten und um deren Hilfe und Unterstützung nach zu suchen.
Nur wäre es doch eine Zumutung für jeden Kranken, diese Diskussion überhaupt führen zu müssen. Sieht man nicht bereits alleine daran, dass die generelle Maskenpflicht in der Praxis hochproblematisch ist?
Eberhard Schultz: Ja, natürlich, wie sie auch für viele Menschen mit Behinderungen, psychisch Kranke und Angehörige bestimmter Religionsgemeinschaften katastrophale Auswirkungen haben kann. Deshalb müssten gute Erfolgschancen gegen die generelle Maskenpflicht bestehen. Wenn sie so wichtig und notwendig wäre, wie jetzt behauptet, hätte sie doch von Anfang an eingeführt werden müssen. Tatsächlich wurde sie aber seinerzeit unter anderem vom RKI kritisiert und selbst der Präsident des Welt Ärztebundes, der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages Montgomery hat sie jüngst nach ihrer Einführung noch "lächerlich" genannt und gewarnt, dass der Schaden größer sein könnte als der Nutzen. Also kann doch von einer zwingend notwendigen Maßnahme zum Schutze der Gesundheit angesichts eines schwerwiegenden Eingriffs in das Grundrecht der Handlungsfreiheit aller Konsumenten nicht ernsthaft die Rede sein.
Gestatten Sie mir, dass ich nochmal konkret nachfrage. Wie Sie angesprochen haben, besteht nun eine "generelle Maskenpflicht". Bieten solche sehr pauschal gehaltene Verordnungen Angriffsfläche für Juristen? Sehen Sie aus juristischer Sicht Schwachpunkte?
Eberhard Schultz: Durchaus, weil der schwerwiegende Eingriff in die genannten Grundrechte, hier Freizügigkeit, Handlungsfreiheit und auch körperliche Unversehrtheit und das soziale Menschenrecht auf ein Höchstmaß an Gesundheitsversorgung aus den genannten Gründen nicht notwendig ist und erst recht keine ausreichende Abwägung der betroffenen Rechtsgüter vorgenommen wurde - von den angesprochenen Verfahrensfehlern bei dem Zustandekommen der Verordnungen ganz abgesehen.
Also würde ich empfehlen mit der Unterstützung von anderen Betroffenen und dazu bereiten NGOs den Klageweg zu beschreiten und notfalls vor das Verfassungsgericht zu ziehen, wegen der drohenden weiteren Nachteile in den folgenden Tagen und Wochen im Wege eines Eilverfahrens. Dazu bedarf es eine Zusammenstellung und Dokumentation aller wesentlichen Vorgänge und von anderen geeigneten Beweismitteln wie Fotos sowie Zeugen. Und wohl auch qualifizierter anwaltlicher Beratung und Vertretung.
Die Aufenthaltsverbots-Verfügung gegen Demonstranten verstößt gegen die Grundrechte auf Handlungsfreiheit, Freizügigkeit und Versammlungsfreiheit
In Berlin kommen immer wieder Demonstrierende zusammen, die sich für die Grundrechte auch in dieser Zeit einsetzen. Folgt man der Berichterstattung, hat man den Eindruck, es handelte sich dabei nur um "Spinner", um "Rechte". Sie vertreten nun einige der Demonstranten. Wie kam es dazu? Und: Sind Ihre Klienten "Spinner" und "Rechte"?
Eberhard Schultz: Meine Mandanten sind definitiv keine "Spinner" und verwahren sich mit Nachdruck dagegen, "Rechte" zu sein. Sonst würde ich sie auch weder beraten noch gar vertreten, lehne ich doch seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit die Vertretung von Neo-Nazis, Rechten und AfD-Anhängern grundsätzlich ab.
Warum genau demonstrieren Ihre Mandanten?
Eberhard Schultz: Sie wollten auf dem traditionsreichen Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin Mitte eine symbolische Aktion zur Verteidigung der Grundrechte durch das Verteilen ihrer Zeitung "demokratischer Widerstand" und Exemplare des Grundgesetzes durchführen, friedlich und in dem gebotenen Abstand.
Und dann ist was passiert?
Eberhard Schultz: Statt das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zu schützen, wurden die Teilnehmer von der Polizei über eine Stunde unter entwürdigende Bedingungen auf der Straße festgehalten, wurde ihre Identität festgestellt und wurden sie zum Teil mit so genannten Aufenthaltsverbotsverfügungen und am darauffolgenden Samstag strafrechtlichen Ermittlungsverfahren überzogen. Die führenden Medien haben versucht, sie in eine rechte Ecke zu stellen, wohl weil wie auch in anderen Städten einige Anhänger der AfD erschienen waren.
Und selbst eine Redakteurin der taz ließ es sich nicht nehmen, einen bekannten Schauspieler und Gründungsmitglied des Theaters Berliner Compagnie in einem Artikel vom 12.4.2020 mit der Überschrift "Braune Infektionskette" mit einem Foto meines Mandanten zu veröffentlichen, als Nahaufnahme, also deutlich erkennbar mit der Unterschrift: "Polizei führt einen Teilnehmer der nicht genehmigten Kundgebung in Berlin ab". Auch er ist von einer so genannten Aufenthalts-Verbotsverfügung betroffen, in der darauf Bezug genommen wird, gegen ihn laufe ein Ermittlungsverfahren, allerdings ohne irgendwelche näheren Angaben.
Worin bestehen die möglichen Rechtsverletzungen?
Eberhard Schultz: Was das Ermittlungsverfahren betrifft, wird dazu die von mir angeforderte Akteneinsicht nähere Auskunft geben. Die Aufenthaltsverbots-Verfügung verstößt meines Erachtens gegen die Grundrechte auf Handlungsfreiheit, Freizügigkeit und insbesondere auf Versammlungsfreiheit. Und die Veröffentlichung in der taz verstößt nicht nur gegen das so genannte Recht am eigenen Bild, das eine identifizierende Aufnahme einer Person verbietet.
Darüber hinaus sehe ich in dem Versuch, ihn öffentlich als "Rechten" an den Pranger zu stellen, eine strafwürdige Beleidigung, zumindest eine so genannte Schmähkritik, weswegen ich die taz zur Unterlassung und zum Schadensersatz aufgefordert habe. Ich hoffe allerdings, dass es hierbei nicht zu einer gerichtlichen Klärung kommen muss und die taz einsieht, rechtswidrig gehandelt zu haben. Habe ich die taz doch vor Jahrzehnten als fortschrittliches Medium kennengelernt und wiederholt mit ihr erfolgreich zusammenarbeiten können.
Soziales Menschenrecht auf Wohnen
Sie setzen sich über ihre anwaltliche Tätigkeit hinaus auch für das soziale Menschenrecht auf Wohnen ein.
Eberhard Schultz: Ja, seit der Gründung unserer Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation 2011. Denn die individuellen Bürger- und Freiheitsrechte sind ohne die sozialen Menschenrechte für große Teile der Bevölkerung auch in einem der reichsten Länder der Welt angesichts der zunehmenden sozialen Spaltung nicht viel wert. Und die sozialen Menschenrechte sind zwar weitgehend unbekannt, aber keine Menschenrechte zweiter Klasse - also die sozialen Menschenrechte auf Arbeit, ein Höchstmaß an Gesundheit, auf lebenslange kostenlose Bildung auf eine angemessene Wohnung zu erschwinglichen Preisen für alle, um die wichtigsten zu nennen.
Was fällt Ihnen im Hinblick auf die aktuelle Situation auf?
Eberhard Schultz: Auch hier haben wir es mit einer durchaus zwiespältigen Situation zu tun. Auf der einen Seite sind die Folgen der Corona-Krise für viele Betroffene besonders dramatisch, ich meine vor allem Obdachlose und andere Wohnungslose sowie andere Menschen, die ihr soziales Menschenrecht auf Wohnen nicht wahrnehmen können - und d.h. auf eine angemessene Wohnung zu erschwinglichen Preisen. Vor allem Geflüchtete und erst recht so genannte Illegale sind hiervon betroffen. Sind diese doch häufig unter sehr beengten Bedingungen untergebracht, in denen keine ausreichenden sanitären Anlagen bestehen, vom optimalen Zugang zu ärztlicher Versorgung und dergleichen ganz zu schweigen.
Auf der anderen Seite gibt es den erstaunlichen Vorgang, kurzfristig gesetzliche Regelungen zu schaffen, die seit Jahrzehnten mit dem Argument abgewehrt wurden, es sei aufgrund unseres föderativen Systems für die Bundesregierung unmöglich, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen. Jetzt auf einmal wurde kurzfristig zusammen mit den Ländern geregelt, dass z. B. Wohnungen vom Vermieter nicht mehr wie nach bisheriger Gesetzeslage einfach fristlos gekündigt werden können, wenn zwei Monatsmieten von den Mietern nicht gezahlt werden können. Das zeigt, was möglich ist, wenn die Bundesregierung und die Regierungen der Länder die Sache ernst nehmen.
Das heißt, Politik kann durchaus sehr schnell handeln. Wenn denn der Wille da ist.
Eberhard Schultz: Genau!
Was fordern Sie? Was sollte Politik in Sachen soziales Menschenrecht auf Wohnen tun? Unsere Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation setzt sich für die umfassende Umsetzung dieses Rechtes ein.
Eberhard Schultz: Zunächst müsste das aufgrund des so genannten UN-Sozialpaktes von 1966 völkerrechtlich längst verbindliches soziales Menschenrecht auf Wohnen für Alle verbindlich anerkannt und endlich das Zusatzprotokoll zu dem UN-Sozialpakt von der Bundesregierung unterzeichnet werden. Weiter unterstützen wir auch die Forderung nach Aufnahme des sozialen Menschenrechts auf Wohnen für alle als Grundrecht in das Grundgesetz, damit es nicht nur vor den hiesigen Gerichten, sondern auch vor dem Bundesverfassungsgericht und den Verfassungsgerichten der Länder einklagbar ist, sowie eine Reihe konkrete Forderungen anderer Nichtregierungsorganisationen zur Behebung der aktuellen Wohnungsnot.
Außerdem unterstützen wir die Arbeit zahlreicher Initiativen und Organisationen, soweit mit unseren begrenzten Mitteln möglich.
Wir sind gespannt, ob angesichts der Corona-Krise die zuständigen Ministerien sich ernsthaft mit unserer Kritik und unseren Forderungen auseinandersetzen und dazu beitragen, die schweren Defizite endlich zu beheben. Dazu bedarf es selbstverständlich des weiteren Drucks der Betroffenen, ihrer Organisationen und möglichst bald von Teilen der Zivilgesellschaft.
Deshalb rufen wir dazu auf, unsere Kampagne zur Umsetzung des sozialen Menschenrechts auf Wohnen und den genannten Parallelbericht zu unterstützen und zu verbreiten. Das wäre meiner Meinung nach auch ein wichtiger Beitrag zur Überwindung der gegenwärtigen Corona-Krise-Maßnahmen, also mit der positiven Perspektive, gemeinsam den Ausnahmezustand zu bekämpfen und zu überwinden.