Nein zur Maskenpflicht
Ein Kommentar
Ab Montag wird es in Deutschland eine bundesweite Maskenpflicht geben. Dieser Schritt ist ein weiterer schwerer Angriff auf die Grundrechte - in diesem Fall vor allem auf das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Die Maßnahme steht meines Erachtens in keinem Verhältnis zur Gefahrenlage. Der Einsatz einfacher Masken, wenn es darum geht, die Verbreitung des Virus zu verhindern, muss hinterfragt werden. Die angeordnete Maskenplicht ist diskriminierend. Sie wird in dieser Pauschalität keinen Bestand haben und in Kürze von den Gerichten als rechtswidrig eingestuft werden.
Bei allem Verständnis für die Gefahren, die sich aus dem Coronavirus für einzelne Menschen ergeben: Sinnvolles Handeln der Regierungen zum Schutz ist bei einer Pandemie angebracht, aber ein Angriff des Staates auf den eigenen Körper ist nicht zu rechtfertigen. Mit dieser Maßnahme dringt der Staat unter dem Deckmantel des Infektionsschutzes bis an die Integrität des Körpers vor und maßt sich in einem autoritären Akt einen Schritt an, der einer mündigen demokratischen Gesellschaft unwürdig ist.
In unserer modernen Gesellschaft ist der Besuch von Geschäften zum Kaufen von Nahrung und anderen für das Leben notwendiger Artikel unabdingbar. Der Maskenpflicht kann sich daher kaum jemand entziehen. Der Staat zwingt die Bürger, Masken beim Betreten von Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln zu tragen. Wer sich weigert, wird, fürs Erste, mit Bußgeldern belegt - weitere Maßnahmen sind denkbar.
Es ist ermüdend und würde an dieser Stelle zu weit führen, alle Argumente, die aus medizinischer Sicht für und gegen das Tragen einfacher Masken im Sinne eines Schutzes gegen das Coronavirus sprechen, anzuführen. Wer die Einlassungen und Stellungnahmen von hochrangigen Fachleuten in den vergangenen Tagen und Wochen vernommen hat, muss meines Erachtens davon ausgehen: Der "Schutz" ist so minimal, dass im Grunde genommen nicht von einem wirklichen Schutz gesprochen werden kann. Selbst der Chef des Robert-Kochs-Instituts Lothar Wieler sagte vor wenigen Wochen im Hinblick auf die Schutzwirkung der Masken für andere: "Es gibt für diesen Fremdschutz bisher keine wissenschaftlichen Belege. Es erscheint aber plausibel, dass man einen Fremdschutz ausüben kann."1 Mit anderen Worten: Weil etwas plausibel scheint, müssen nun bundesweit Bürger einen schweren Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte hinnehmen?
Der Weltärztepräsident Montgomery sagte am Donnerstag gegenüber der Rheinischen Post: "Ich trage selber eine Maske, aus Höflichkeit und Solidarität, halte eine gesetzliche Pflicht aber für falsch." Diese Aussage sollte man auf sich wirken lassen. Soweit ist es mittlerweile gekommen, dass aus "Höflichkeit" und "Solidarität" - wohlgemerkt nicht aufgrund eines ausreichenden medizinischen Nutzens - der Weltärztepräsident bekundet, einen schwerwiegenden staatlichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte hinzunehmen. Bereits nach wenigen Wochen Corona-Angst ist ein Klima entstanden, das die Preisgabe der Grund- und Persönlichkeitsrechte als Selbstverständlichkeit voraussetzt.
Längst sind nicht alle mit dieser Entwicklung einverstanden. Es gibt Bürger, die wollen sich mit Vernunft der aktuellen Situation stellen. Was sie aber nicht wollen, ist auf eine perfide Weise zum Täter stigmatisiert zu werden, weil ihnen ihre Freiheit und der Wert des Grundgesetzes am Herzen liegen. Ein gängiges Argument von Seiten der Politik zur Durchsetzung der Maskenpflicht lautet: Wer nicht bereit ist, eine Maske zu tragen, handelt unsolidarisch, schließlich geht es um die Gesundheit der Mitmenschen. Was vordergründig logisch klingt, ist in Wirklichkeit eine Argumentation, die - weitgehende Wirkungslosigkeit vorausgesetzt - hoch problematisch, in ihrer Pervertierung kaum zu ertragen ist. Die Argumentation setzt auf ein Maximum an Schuldgefühl. Der Einzelne muss auf seine Freiheitsrechte verzichten, weil das Leben der anderen sonst in großer Gefahr ist, diese sogar sterben können. Wer in dieser Sache so pauschal "argumentiert", manipuliert.
Nein, wer in diesem Falle solidarisches Handeln, Mitgefühl, Rücksichtnahme erzwingt, muss aufpassen, dass er nicht zu dem wird, , was er zu verachten vorgibt. Es ist nur folgerichtig, dass bei einer derartigen Grundhaltung Entscheidungen getroffen werden, die vorgeben, Kranke zu schützen, während sie im gleichen Atemzug diese diskriminieren. Ab Montag dürften sich alle Menschen, die aufgrund einer Krankheit, aufgrund von psychischen oder psychischen Problemen keine Maske tragen können oder dürfen, der Diskriminierung ausgesetzt sehen - selbst, wenn sie von den Behörden von der Maskenpflicht befreit sind.
Wie werden wohl, Stichwort: sozialer Druck, Menschen, die seit Wochen in Angst und teilweise Panik leben, reagieren, wenn einer ihrer Mitbürger ohne Maske ein Geschäft betritt? Wie wird das Sicherheitspersonal, wie werden die Angestellten reagieren? Was soll der Kranke sagen? "Ich leide unter einer Krankheit. Ich kann leider keine Maske tragen. Ich bitte um Verzeihung." Und das womöglich noch unter den laufenden Handykameras der anderen Kunden, die das "Spektakel" filmen?
Weiter gedacht: Wie will man feststellen, ob ein Kunde nun tatsächlich ein gesundheitliches Problem hat oder er dieses einfach nur vortäuscht? Sollen ab Montag nun kranke Menschen ein beglaubigtes Dokument mit sich führen (Datenschutz)? Oder wäre eine Armbinde (Ich bin krank) die bessere Variante?
Der nächste Schritt, der beschlossen werden könnte, ist die Impflicht gegen das Coronavirus Die Ersten preschen schon vor. Zuerst geht der Staat an den Körper, dann dringt er in den Körper. Damit keine Missverständnisse entstehen: Impfungen sind in vielen Fällen sinnvoll. Aber eine Corona-Zwangsimpfung? Das würde zu weit gehen.
Gewiss: Man kann darüber diskutieren, ob und bis zu welchen Grad der Eingriff in die Grundrechte in der gegebenen Situation berechtigt ist. Das Gute ist: Darüber wird diskutiert. Das Schlechte ist: Die Diskussion ist leise, sehr leise.
Aber ändern wird auch das nichts daran: Die Maskenpflicht ist rechtlich nicht zu halten. Die offene Flanke dieser Regelung ist so groß, dass kein Gericht, das auf dem Boden des Rechtsstaates steht, die zahlreichen sich bereits in Vorbereitung befindlichen Klagen abschmettern wird. Alles staatliche Handeln, und sei es noch so "gut gemeint", hat seine Grenzen. Und diese finden sich auch und gerade in der Menschenwürde, die nach Artikel. 1 Absatz 1 GG bekanntlich unantastbar ist. Die Maskenpflicht, so wie sie verordnet wurde, berührt eben diesen Würdegehalt, der auch dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht inhärent ist.