Coronavirus-Todesfälle: Über die fragwürdige Diagnostik und die irreführende Darstellung in Regierungserklärungen

Seite 2: 2. Nur ein Teil der vom RKI als "COVID-19-Todesfälle" geführten Sterbefälle ist in Wirklichkeit ursächlich am Coronavirus SARS-CoV-2 verstorben

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Angela Merkel behauptet in ihrer Aussage weiterhin, dass 410 Menschen an COVID-19 gestorben sind. Wie eigentlich inzwischen allgemein bekannt ist, wird aber bei der Diagnose von sogenannten "COVID-19-Todesfällen" vom RKI nicht zwischen Personen unterschieden, welche ursächlich an einer COVID-19-Erkrankung verstorben sind ("an SARS-CoV-2-Verstorbene") oder in Wirklichkeit an anderen Todesursachen verstorben sind und nur ein positives SARS-CoV-2-PCR-Testergebnis aufwiesen ("mit SARS-CoV-2 Verstorbene"). Laut der offiziellen Seite des RKI [CK1]heißt es hierzu auf die Frage "Wie werden Todesfälle erfasst?":

In der Statistik des RKI werden die COVID-19-Todesfälle gezählt, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 (direkter Erregernachweis) vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind. Das Risiko an COVID-19 zu versterben ist bei Personen, bei denen bestimmte Vorerkrankungen bestehen, höher. Daher ist es in der Praxis häufig schwierig zu entscheiden, inwieweit die SARS-CoV-2 Infektion direkt zum Tode beigetragen hat. Sowohl Menschen, die unmittelbar an der Erkrankung verstorben sind ("gestorben an"), als auch Personen mit Vorerkrankungen, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war ("gestorben mit") werden derzeit erfasst.

RKI

Ein Blick auf die Informationen der verschiedenen Landesämter auf Bundeslandebene legt offen, dass die Art der vom RKI verwendeten Diagnose in Wirklichkeit sogar noch fragwürdiger ist. So heißt es beispielsweise auf der offiziellen Seite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (Stand 26.11.):

Als Todesfälle werden Personen gezählt, die mit und an SARS-CoV-2 verstorben sind, sowie Personen, bei denen die Ursache unbekannt ist. Mit SARS-CoV-2 verstorben bedeutet, dass die Person aufgrund anderer Ursachen verstorben ist, aber auch ein positiver Befund auf SARS-CoV-2 vorlag. An SARS-CoV-2 verstorben bedeutet, dass die Person aufgrund der gemeldeten Krankheit verstorben ist. "Personen, bei denen die Ursache unbekannt ist" bedeutet, dass ein positiver SARS-CoV-2-Befund vorlag, die eigentliche Todesursache jedoch unbekannt ist. Das heißt, die Todesursache konnte noch nicht ermittelt werden oder es ist nicht mehr möglich, die genaue Ursache zu ermitteln. Informationen zur Todesursache bei gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen liegen bei etwa 96 % der Fälle vor, von denen wiederum etwa 88 % an COVID-19 und 12 % an einer anderen Ursache verstorben sind.

Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Demnach werden also zumindest in Bayern auch Personen als "COVID-19-Todesfälle" gezählt, welche aufgrund von anderen Ursachen verstorben sind und nur zusätzlich ein positives SARS-CoV-2-Testergebnis aufwiesen. Laut den genannten Zahlen aus Bayern wären demnach nur 84,5% (88% der 96% der Fälle mit bekannter Todesursache) der als "COVID-19-Todesfälle" geführten Fälle definitiv an einer SARS-CoV-2-Infektion verstorben.

Die Fragwürdigkeit dieser Art der Diagnostik zeigt sich auch darin, dass von einer bayerischen Klinik sogar ein polizeiliches Todesermittlungsverfahren gestartet wurde um mehr Transparenz zu schaffen. In der Süddeutschen Zeitung [CK2]heißt es hierzu:

Bei den fünf positiv auf Corona getesteten Patienten, die seit 24. Oktober im Krankenhaus Schongau gestorben sind, ist aus Sicht der verantwortlichen Klinikärzte die schwere Lungenkrankheit Covid-19 als Todesursache auszuschließen. "Die Patienten sind mit Corona gestorben, aber nicht an Corona", hieß es am Freitagabend im Landratsamt Weilheim auf einer Pressekonferenz. Teilnehmende Journalisten waren dazu telefonisch zugeschaltet. Nun, so teilten die beiden Ärztlichen Direktoren mit, liege es in der Hand der Staatsanwaltschaft München II, die genaue Todesursache feststellen zu lassen. Die Klinikverantwortlichen hätten sich bewusst für diesen Weg entschieden, "um Transparenz zu schaffen" und damit das Vertrauen in die Kliniken der Krankenhaus-GmbH des Landkreises Weilheim-Schongau wieder zu festigen.

SZ

Noch frappierender ist ein Fall aus Krefeld. Dort berichtete die Stadtverwaltung, dass man zwar laut Feststellung des städtischen Fachbereichs Gesundheit keinen neuen Todesfall im Zusammenhang mit Covid-19 zu verzeichnen habe, aber man die Anzahl der "COVID-19-Todesfälle" trotzdem um einen Fall auf 23 erhöhen müsse, um die Statistik an die des Robert-Koch-Institutes anzupassen. Bemerkenswert ist vor allem der von der Stadtverwaltung genannte Grund (Quelle: RP Online):

Grund ist, dass Personen, die einmal positiv auf das Coronavirus getestet wurden und später versterben, grundsätzlich in dieser Statistik aufgeführt werden. Im vorliegenden Krefelder Todesfall galt die Person (mittleren Alters und mit multiplen Vorerkrankungen), nachdem es mehrfach negative Testergebnisse gab, inzwischen seit längerem als genesen.

RP Online

Das RKI zählt demnach einen Sterbefall sogar dann als "COVID-19-Todesfall", wenn ein SARS-CoV-2-positives Testergebnis lange zurückliegt und die Person inzwischen als genesen galt. Da eine Person, welche vor langer Zeit infiziert war und als genesen galt, nicht am Coronavirus versterben kann, zieht eine solche Art der Diagnostik fälschlicherweise die Anzahl der "COVID-19-Todesfälle" nach oben. Denkt man hier auf lange Sicht, hätte man praktisch eine Sterberate von 100%, da alle jemals positiv Getesteten schließlich irgendwann sterben werden, was inhaltlich völlig absurd ist.

Fragwürdig ist diese Art der Todesfall-Diagnostik vor allem auch vor dem Hintergrund, dass in anderen Ländern nicht so diagnostiziert wird. So hat Großbritannien im Juli die Zählung der "COVID-19-Todesfälle" geändert. Während zuvor wie in Deutschland gezählt wurde (egal wie lange das positive SARS-CoV-2-Testergebnis zurückliegt, galt ein Sterbefall mit positivem Testergebnis als "COVID-19-Todesfall"), wurden von nun an nur noch Sterbefälle als "COVID-19-Todesfälle" gezählt, die in einem Zeitfenster von 28 Tagen nach der Meldung des positiven Testergebnisses verstorben sind.

Laut einem Artikel in der taz hatte dies folgenden Grund:

Hintergrund ist, dass die vier staatlichen Gesundheitsbehörden von England, Schottland, Wales und Nordirland bislang unterschiedlich zählten. In Schottland, Wales und Nordirland musste man spätestens 28 Tage vor dem Tod positiv auf das Coronavirus getestet worden sein, um in die Statistik einzufließen. In England gab es dieses Zeitlimit nicht: Jeder Tote, der schon mal mit Corona infiziert war, zählte für die Behörde Public Health England (PHE) als Covid-19-Toter, unabhängig von der aktuellen Todesursache.
Je länger die Pandemie andauert, desto mehr bläht diese Methode die Zahlen auf. "Wer im März von Covid-19 genesen war und im Juli in einem Autounfall starb, zählte als Coronavirustoter", analysiert BBC-Gesundheitsexperte Hugh Pym. Weil dadurch die Todeszahlen in England im Juli hartnäckig hoch blieben, während sie überall sonst in Europa und auch in Schottland auf nur noch wenige am Tag sanken, ordnete der britische Gesundheitsminister Matt Hancock am 17. Juli eine Überprüfung an.
Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) "sollte zwischen Erkrankung und Tod kein Zeitraum völliger Genesung stehen". Wer an Covid-19 erkrankte, gesund wurde und später an etwas anderem stirbt, ist demnach kein Covid-19-Toter. Und 99 Prozent aller Erkrankten sind nach 28 Tagen entweder wieder gesund oder tot.

taz

Das führte damals in Großbritannien dazu, dass die Gesamtanzahl der "COVID-19-Todesfälle" um einen Schlag von 42.072 auf 36.695 zurückging. Wie in der folgenden Abbildung gezeigt (Stand (26.11.), werden inzwischen auf der offiziellen Website von Großbritannien die Fallzahlen einmal bezogen auf die Todesfälle berichtet, welche in einem Zeitfenster von 28 Tagen nach der Meldung des positiven Testergebnisses verstorben sind, unabhängig davon, was auf dem Totenschein steht ("Deaths within 28 days of positive tests"), und einmal bezogen auf alle Todesfälle, bei denen "COVID-19" auf dem Totenschein erwähnt wird, unabhängig vom Abstand des Todesfalls zur Meldung des positiven Tests ("Deaths with COVID-19 on the death certificate"):

Interessanterweise bestätigte damals das RKI gegenüber der taz, dass in Deutschland Sterbefälle bei Vorliegen eines positiven SARS-CoV-2-Testergebnisses als "COVID-19-Todesfälle" gezählt werden, unabhängig davon, wie lange das positive Testergebnis zurückliegt. So heißt es in dem Artikel:

In Deutschland gibt es diese Frist nicht, teilt das Robert-Koch-Institut auf Anfrage mit. Gezählt würden Tote, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind.

taz

Man kann sich nun anhand der vom RKI öffentlich bereit gestellten Daten ansehen, wie häufig ein Fall wie in Krefeld in Deutschland vorkommt - also ein Todesfall, welcher zum Meldezeitpunkt des Todesfalls eigentlich als genesen galt, und bei dem der Zeitpunkt der Meldung des positiven SARS-CoV-2-Testergebnisses mehr als 28 Tage zurückliegt. Der öffentlich zugängliche Datensatz enthält eine Variable, welche beschreibt, ob eine Person zum Zeitpunkt des Versterbens laut RKI-Richtlinien als von der Infektion genesen galt. Weiterhin kann man für die an einem bestimmten Tag neu gemeldeten Todesfälle bestimmen, wie lange die damalige Meldung des positiven Testergebnisses zurückliegt.

Die folgende Abbildung zeigt für die am 25. November neu gemeldeten 413 Todesfälle (die von Angela Merkel genannte Zahl von 410 Todesfällen ergibt sich daraus, dass an diesem Tag zusätzlich drei bisher falsch gemeldete Todesfälle korrigiert wurden) auf der linken Seite den Prozentanteil der Fälle, die zum Meldezeitpunkt des Todes laut RKI-Richtlinie als genesen galten, und auf der rechte Seite den Prozentanteil der Fälle, bei denen das Meldedatum des positiven Testergebnisses mehr als vier Wochen zurücklag.

Wie die Abbildung zeigt, galten 18,2 Prozent der am 25. November gemeldeten Todesfälle zum Sterbezeitpunkt als genesen, bei 7,5 Prozent der Fälle lag das Meldedatum des positiven SARS-CoV-2-Testergebnisses mehr als vier Wochen zurück, in einem Fall sogar 247 Tage.

Man kann nun dieselbe Analyse für alle seit dem 8. April pro Tag neu gemeldeten 13.905 "COVID-19-Todesfälle" machen - das ist der Zeitpunkt, ab dem vom RKI die Bewertung "genesen" eingeführt wurde. Die Ergebnisse zeigt die folgende Abbildung:

Von den seit dem 8. April pro Tag neu gemeldeten 13.905 "COVID-19-Todesfällen" galt demnach ein Viertel zum Sterbezeitpunkt als genesen, bei 13,3 Prozent der Fälle lag das Meldedatum des positiven SARS-CoV-2-Testergebnisses mehr als vier Wochen zurück, in einem Fall sogar 275 Tage.

Um diese Ergebnisse interpretieren zu können, sind einige Zusatzinfos nötig. Zum einen ist es wichtig zu wissen, nach welcher Regel das RKI die Diagnose "genesen" bildet. Die Diagnoseregel lautet laut der Beschreibung des RKI-Datensatzes (siehe Disclaimer zu Genesenen):

Anhand der dem RKI von den Gesundheitsämtern übermittelten Detailinformationen zu einem Erkrankungsfall wird für jeden Fall eine Dauer der Erkrankung geschätzt. Für Fälle, bei denen nur Symptome angegeben sind, die auf einen leichten Erkrankungsverlauf schließen lassen, wird eine Dauer der Erkrankung von 14 Tagen angenommen. Bei hospitalisierten Fällen oder Fällen mit Symptomen, die auf einen schweren Verlauf hindeuten (z.B. Pneumonie) wird eine Dauer der Erkrankung von 28 Tagen angenommen. Ausgehend vom Beginn der Erkrankung, bzw. wenn der nicht bekannt ist, vom Meldedatum ergibt sich ein geschätztes Datum der Genesung für jeden Fall.

RKI

Das erklärt den Unterschied in den Prozentwerten in den obigen Graphiken: Da das RKI die Diagnose "genesen" nicht am Abstand zum Meldedatum des positiven Testergebnisses, sondern am Abstand zum Erkrankungsbeginn (wenn bekannt) festmacht, welcher laut RKI im Schnitt in etwa 5-10 Tage vor dem Meldedatum eines positiven Testergebnisses liegt, ist der Prozentanteil der zum Meldezeitpunkt des Todes als "genesen" geführten Personen höher als der Prozentanteil der Todesfälle, bei denen das Meldedatum des positiven Testergebnisses mehr als vier Wochen zurückliegt.

Zum anderen ist es wichtig, den Stand der Forschung zum Zeitabstand zwischen Meldedatum einer Infektion bzw. dem Erkrankungsbeginn und der Meldung eines Todesfalls genauer zu betrachten. Im erwähnten Disclaimer des RKI zur Diagnose, ab wann eine Person mit positivem SARS-CoV-2-Testergebnis wieder als genesen gilt, heißt es dazu:

Da im Einzelfall auch deutlich längere Erkrankungsverläufe möglich sind, bzw. die hier genutzten Informationen nicht bei allen Fällen dem RKI übermittelt werden, sind die so berechneten Daten nur grobe Schätzungen für die Anzahl der Genesenen und sollten daher auch nur unter Berücksichtigung dieser Limitationen verwendet werden.

RKI

Es sind also im Einzelfall durchaus längere Erkrankungsverläufe möglich. Die Aussage im erwähnten Artikel in der taz, dass 99 Prozent aller SARS-CoV-2-Infizierten 28 Tage nach der Meldung eines positiven Testergebnisses entweder wieder gesund oder tot sind, legt nahe, dass Zeitabstände von mehr als 28 Tagen sehr selten sind. Unterstützt wird dies durch eine kürzlich veröffentlichte Studie des RKI zu den bis Mitte Juni in Deutschland aufgetretenen Todesfällen. Bei den Verstorbenen mit bekanntem Erkrankungsbeginn - also den Todesfällen mit COVID-19-relevanten Symptomen - betrug der mittlere Abstand zwischen Erkrankungsbeginn und Tod elf Tage, 75 Prozent der Todesfälle waren bis zum 18. Tag nach Erkrankungsbeginn verstorben.

Hier ist noch einzurechnen, dass zwischen Erkrankungsbeginn und Meldung eines positiven Testergebnisses laut RKI meist in etwa 5-10 Tage liegen. Zieht man 5 Tage von den beobachteten Abständen zwischen Erkrankungsbeginn und Tod ab, beträgt demnach Abstand zwischen dem Meldedatum eines positiven Testergebnisses und Tod im Mittel in Deutschland sechs Tage, 75 Prozent versterben binnen 13 Tagen. Genauere Daten sind leider nicht verfügbar, aber diese Befunde legen nahe, dass Zeitabstände von mehr als 28 Tagen in der Tat sehr selten sind.

Geht man davon aus, dass Fälle mit sehr langen Krankheitsverläufen bis zum Tod wirklich die Ausnahme darstellen, ist die Tatsache, dass ein Viertel der vom RKI als "COVID-19-Todesfälle" geführten Sterbefälle zum Meldezeitpunkt des Todesfalls wegen eines sehr langen zeitlichen Abstands zum Erkrankungsbeginn bzw. zum Meldedatum des positiven Testergebnisses als genesen galt, sehr bemerkenswert. Das würde heißen, dass ein relativ großer Teil der vom RKI als "COVID-19-Todesfälle" geführten Sterbefälle in Wirklichkeit nicht an COVID-19 verstorben ist.

Allerdings ist noch zu beachten, dass es, wie erwähnt, bei der Meldung der Todesfälle einen Meldeverzug gibt, was noch eingerechnet werden müsste. In Bezug auf die Interpretation des Abstands zum Meldedatum des positiven Testergebnisses fällt das weniger ins Gewicht, weil das Meldedatum des positiven Testergebnisses den tatsächlichen Infektionszeitpunkt auch mit einer größeren Zeitverzögerung abbildet, so dass sich die Zeitverzüge in etwa aufheben. In Bezug auf den Anteil der zum Todeszeitpunkt laut RKI-Richtlinie genesenen Personen fällt das mehr ins Gewicht, dieser Anteil würde entsprechend sinken.

Da aber das tatsächliche Sterbedatum vom RKI aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht wird, könnte eine solche Analyse nur vom RKI gemacht werden. Hier ist es aber leider so, dass ich den beschriebenen Befund bereits am 1. Oktober dem RKI mitgeteilt habe, verbunden mit der Bitte, die Einschätzung des RKI dazu zu erhalten. Trotz einer erneuten Nachfrage habe ich bisher keine Antwort erhalten, außer dass die Anfrage an die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet worden sei.

Sowohl die verfügbaren Zahlen zu den nur mit aber nicht am Virus SARS-CoV-2 verstorbenen Personen als auch die Zahlen zum Abstand einer Infektion zum späteren Tod zeigen, dass ein größerer Anteil der vom RKI als "COVID-19-Todesfälle" geführten Sterbefälle in Wirklichkeit an anderen Ursachen verstorben ist. Allerdings gibt es noch ein weiteres diagnostisches Problem, welches dazu führen kann, dass selbst die als "an SARS-CoV-2 verstorbene Todesfälle" geführten Sterbefälle in Wirklichkeit nicht am Virus SARS-CoV-2 verstorben sein müssen.

Um dieses Problem zu sehen, ist ein Blick in die offizielle Falldefinition des RKI zur "COVID-19-Krankheit" hilfreich. Dort lautet die Falldefinition für die vom RKI berichteten Fälle:

Über die zuständige Landesbehörde an das RKI zu übermittelnder Fall

A. Klinisch diagnostizierte Erkrankung: Entfällt.

B. Klinisch-epidemiologisch bestätigte Erkrankung: Spezifisches klinisches Bild von COVID-19, ohne labordiagnostischen Nachweis, aber mit epidemiologischer Bestätigung (Auftreten von zwei oder mehr Lungenentzündungen (Pneumonien) in einer medizinischen Einrichtung, einem Pflege- oder Altenheim); spezifisches oder unspezifisches klinisches Bild von COVID-19, ohne labordiagnostischen Nachweis, aber mit epidemiologischer Bestätigung (Kontakt zu einem bestätigten Fall).

C. Klinisch-labordiagnostisch bestätigte Erkrankung: Spezifisches oder unspezifisches klinisches Bild von COVID-19 und labordiagnostischer Nachweis.

D. Labordiagnostisch nachgewiesene Infektion bei nicht erfülltem klinischen Bild: Labordiagnostischer Nachweis bei bekanntem klinischen Bild, das weder die Kriterien für das spezifische noch für das unspezifische klinische Bild von COVID-19 erfüllt. Hierunter fallen auch asymptomatische Infektionen.

E. Labordiagnostisch nachgewiesene Infektion bei unbekanntem klinischen Bild: Labordiagnostischer Nachweis bei fehlenden Angaben zum klinischen Bild (nicht ermittelbar oder nicht erhoben).

Referenzdefinition: In Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts, die nicht nach Falldefinitionskategorien differenzieren (z.B. wöchentliche "Aktuelle Statistik meldepflichtiger Infektionskrankheiten" im Epidemiologischen Bulletin), werden nur Fälle der Kategorie C, D und E gezählt.

RKI

Die vom RKI in den Lageberichten berichtete Anzahl an Fällen umfasst also die Falltypen C bis E. Die Falltypen D und E entsprechen der Kategorie "mit SARS-CoV-2 verstorbene Todesfälle" (positives Testergebnis aber keine COVID-19-relevanten Symptome), Falltyp C entspricht der Kategorie "an SARS-CoV-2 verstorbene Todesfälle". Und dort heißt es, dass Personen mit spezifischem und unspezifischem klinischem Bild von COVID-19 als "an SARS-CoV-2 verstorbene Todesfälle" gezählt werden. Ein unspezifisches klinisches Bild von COVID-19 wird im Falldefinitionsdokument des RKI dabei definiert als "akute respiratorische Symptome jeder Schwere".

Eine verstorbene Person mit positivem SARS-CoV-2-Testergebnis und Atemwegserkrankungssymptomen jeder Schwere gilt demnach als "an SARS-CoV-2 verstorbener Todesfall". Aus diagnostischer Perspektive ist das problematisch. Selbst wenn ein Todesfall ein positives SARS-CoV-2 Testergebnis und gleichzeitig Atemwegserkrankungssymptome aufweist, muss das nicht heißen, dass diese Symptome tatsächlich durch das Virus SARS-CoV-2 bedingt waren. Der Grund ist, dass Atemwegserkrankungssymptome auch für andere, deutlich weiter verbreitete respiratorische Viren typisch sind, welche bei Hochrisikopatienten auch mit einem hohen Krankheitsschweregrad und einem hohen Sterberisiko verbunden sein können.

Ein Beispiel sind Rhinoviren, welche laut den Influenza Wochenberichten des RKI in den letzten fünf Wochen in etwa 12-mal so stark verbreitet waren wie das Virus SARS-CoV-2. Dabei wird oft übersehen, dass Rhinoviren insbesondere für ältere Menschen mit Vorerkrankungen gefährlicher sein können als Grippeviren. So wurden in einer kürzlich erschienenen Studie Patienten verglichen, welche im selben Zeitraum wegen einer Rhinovirus-bedingten Lungenentzündung (Anzahl: 728) oder einer Grippevirus-bedingten Lungenentzündung (Anzahl = 1.218) ins Krankenhaus eingeliefert wurden. Die Ergebnisse zeigten, dass eine Rhinovirus-Infektion im Vergleich zu einer Grippevirus-Infektion mit einem längeren Krankenhausaufenthalt und einer höheren Mortalität verbunden war, besonders gefährdet waren in Einrichtungen untergebrachte ältere Menschen - es zeigte sich also für Rhinoviren ein Muster, welches auch für das Virus SARS-CoV-2 berichtet wird (siehe z.B. folgenden Artikel des RKI).

Das sich daraus ergebende Problem bei der Diagnostik der "COVID-19-Todesfälle" ist, dass flächendeckend auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet und bei einem Sterbefall mit positivem SARS-CoV-2-Befund sofort die Diagnose "COVID-19-Todesfall" ausgestellt wird, ohne dass auf ähnlich flächendeckende Weise auf andere respiratorische Viren getestet wird, welche ein ähnliches Krankheitsbild hervorrufen. Solange letzteres nicht gemacht wird und differentialdiagnostisch SARS-CoV-2-spezifische Symptome explizit geprüft bzw. entsprechende Obduktionen durchgeführt werden, besteht die Möglichkeit, dass manche der als "COVID-19-Todesfälle" geführten Sterbefälle in Wirklichkeit an anderen respiratorischen Viren verstorben sind, mit denen die Personen gleichzeitig infiziert waren. Dies ist umso wahrscheinlicher, gegeben, dass von den laut RKI bisher verzeichneten 15.160 "COVID-19-Todesfällen nur 6.923 nach einer Behandlung auf einer Intensivstation verstorben sind (laut RKI-Lagebericht vom 26.11.). Offenbar sind demnach relativ viele Personen außerhalb von Krankenhäusern verstorben, wo eine SARS-CoV-2-spezifische Diagnostik (z.B. CT der Lunge) erschwert ist.

Zusammenfassend ist also auch Angela Merkels Aussage, dass 410 Menschen an COVID-19 gestorben seien, inhaltlich irreführend: Laut den Zahlen aus Bayern sind 15,5 Prozent der vom RKI als "COVID-19-Todesfälle" geführten Sterbefälle in Wirklichkeit nicht ursächlich am Virus SARS-CoV-2 verstorben. Weiterhin galt ein Viertel der als "COVID-19-Todesfälle" geführten Sterbefälle laut RKI-Richtlinie zum Meldezeitpunkt des Todesfalls als genesen, was es relativ unwahrscheinlich macht, dass diese wirklich am Virus SARS-CoV-2 verstorben sind. Schließlich macht es die fehlende flächendeckende Prüfung, inwiefern Atemwegserkrankungssymptome womöglich in Wirklichkeit auf andere respiratorische Viren zurückgehen, wahrscheinlich, dass selbst manche der "an SARS-CoV-2 verstorbenen Todesfälle" in Wirklichkeit auf andere Viren zurückgehen.

Die beschriebenen Befunde werfen zum einen die Frage auf, warum vom RKI solche aus diagnostischer Perspektive problematischen Diagnoserichtlinien verfolgt werden. In der Tat weicht das diagnostische Vorgehen davon ab, wie bei anderen Viren wie beispielsweise dem Grippevirus üblicherweise diagnostiziert wird. So heißt es im Bericht zur Epidemiologie der Influenza in Deutschland zur Saison 2016/17[CK3]:

Im Gegensatz zu anderen Erkrankungen wird Influenza auf dem Totenschein häufig nicht als Todesursache eingetragen, selbst wenn im Krankheitsverlauf eine Influenza labordiagnostisch bestätigt wurde.

RKI

Zum anderen ist es auch hier wieder überraschend, dass die Bundeskanzlerin, welche eigentlich von Fachexperten beraten sein wollte, irreführenden Informationen an die Bevölkerung weitergibt. Beides zusammen erweckt erneut den irreführenden Anschein einer hohen Anzahl von SARS-CoV-2 bedingten Todesfällen und schürt damit nicht gerechtfertigte Ängste.