Dänemark verabschiedet sich von Rundfunkgebühren
Das Land zwingt DR zu Einsparungen in Höhe eines Fünftels des bisherigen Budgets und finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk künftig aus dem allgemeinen Steueraufkommen
Die liberalkonservative Regierung in Dänemark schafft unter dem Druck der sie stützenden Dansk Folkeparti (vgl. Dänemark: Ministerpräsidentin abgewählt) die Rundfunkgebühren ab und finanziert das öffentlich-rechtliche Fernsehen zukünftig mit Steuern aus dem allgemeinen Haushalt. Deren Höhe hängt vom Einkommen ab.
Dem dänischen Finanzminister Kristian Jensen zufolge wird das bislang etwa 27 Euro teure öffentlich-rechtliche Fernsehen durch die Umstellung für die Bürger trotz einer damit verbundenen Absenkung des Steuerfreibetrages günstiger, weil man Danmarks Radio (DR) dazu verpflichtet, seine Ausgaben um ein Fünftel zu kürzen. Bereiche, in denen gekürzt werden kann, gibt es genug, weil der DR in den letzten Jahrzehnten für nur etwa 5,3 Millionen Dänischsprecher neben sechs Fernsehprogrammen zahlreiche weitere Hörfunk- und Internetangebote eingerichtet hat. Die Qualität des Fernsehens liegt allerdings deutlich über dem deutschen Degeto-Niveau, was unter anderem an auch international erfolgreichen Serien wie Borgen sichtbar wurde.
Folgt Italien?
Dänemark ist nicht das einzige europäische Land, das seinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk über Steuern finanziert: Auch in Spanien, Portugal, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden und Ungarn müssen die Bürger keine gesonderten Rundfunkgebühren bezahlen. Italien könnte sich - je nachdem, welche Koalition sich dort bildet, bald zu diesem Kreis hinzugesellen: Dort wollen die M5S und die PD die Rundfunkgebühr abschaffen, während sie Silvio Berlusconis Forza Italia beibehalten will, weil er für sein eigenes Medienimperium ein Sinken der Einnahmen aus Werbung befürchtet, wenn ihm aus der RAI mehr Konkurrenz erwächst (vgl. Wahlkampf in Italien).
Wo Rundfunkgebühren erhoben werden, geschieht das meist geräteabhängig: Zum Beispiel in Großbritannien mit seinen BBC-Lizenzen oder in Schweden - dem Land, mit dem Dänemark bis zum Ende der Kalmarer Union vereint war, und zu dem es sich zunehmend als Gegensatz begreift, wie dieser Fernsehsketch illustriert. 2014 wollte der Schwedische Rundfunk die geräteabhängigen Gebühren in Höhe von umgerechnet 19,85 Euro auf Computer und Smartphones ausdehnen, scheiterte damit aber vor dem obersten Verwaltungsgericht.
EuGH-Entscheidung erwartet
In Deutschland wandelte man die geräteabhängige Gebühr 2013 in eine Haushaltspauschale um, bei der Reich und Arm unabhängig von der tatsächlichen Nutzung gleich viel bezahlen müssen (vgl. Bastard aus GEZ und Kopfpauschale). Das Landgericht Tübingen legte dieses Modell im letzten Sommer dem Europäischen Gerichtshof vor (vgl. Rundfunkbeitrag wird dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt).
Von ihm will das Gericht wissen, ob es "mit dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot, dem unionsrechtlichen Diskriminierungsverbot und der unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit vereinbar [ist], wenn der zur Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders von jedem Bewohner voraussetzungslos zu zahlende Beitrag bei Personen so ausgestaltet ist, dass ein deutscher bei gleicher Empfangsmöglichkeit unmittelbar vor der Grenze zum EU-Nachbarstaat ausschließlich in Abhängigkeit von der Lage des Wohnsitzes den Beitrag schuldet, ebenso der ausländische EU-Bürger, der sich aus beruflichen Gründen unmittelbar jenseits der EU-Binnengrenze niederlassen muss, mit dem Beitrag belastet wird, der EU-Bürger unmittelbar vor der Grenze jedoch nicht, auch wenn beide am Empfang des Senders nicht interessiert sind."
"Volksbegehren" in Österreich
Verneinen die Luxemburger Richter das, könnten sich viele Deutsche möglicherweise bald entscheiden, ob sie nicht lieber die Angebote aus Nachbarländern wie Tschechien (etwa fünf Euro im Monat), Polen (3,91 Euro im Monat) oder Frankreich (10,42 Euro im Monat) wahrnehmen. In Österreich ist der Rundfunkbeitrag mit 20,93 bis 26,33 und zwar höher als in Deutschland: Aber hier muss man ihn - anders als in der Bundesrepublik - nicht bezahlen, wenn man über kein Empfangsgerät verfügt. Aktuell läuft dort ein "Volksbegehren" gegen Rundfunkgebühr, das rechtlich gesehen allerdings eher dem entspricht, was in anderen Ländern "Massenpetition" heißt.