Das Recht zu sterben

Eine "signifikante Minderheit" in den Niederlanden will aktive Sterbehilfe auch für nicht schwer Erkrankte und für alte Menschen

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Wenn man die Menschen fragt, ob sie aktive Sterbehilfe befürworten, dann spricht sich mehr als die Hälfte dafür aus. Das ist in Deutschland so und auch anderswo. Es ist Akt der Selbstbestimmung, sich aus eigenem Entschluss, aber mit der Hilfe eines Experten aus dem Leben zu verabschieden zu können. In aller Regel stehen dem aber Gesetze des fürsorgenden Staates entgegen, der dies verbietet.

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten. Es kann, so die nach gesetzter Regelung formulierten Grundsätze der Bundesärztekammer "das Sterben durch Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen medizinischen Behandlung ermöglicht werden, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht. … Die Tötung des Patienten hingegen ist strafbar, auch wenn sie auf Verlangen des Patienten erfolgt. Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe." Eine Beihilfe zur Selbsttötung, beispielsweise durch Verschreibung tödlicher Medikamente, die ein Mensch selber einnimmt, wenn der Arzt nicht anwesend ist, ist jedoch straflos.

Nach einer Umfrage unter Ärzten im Jahr 2010 herrscht Zerrissenheit. 64 Prozent sind der Meinung, dass jeder Mensch das Selbstbestimmungsrecht haben soll, den Zeitpunkt seines Todes zu bestimmen, 65 Prozent würden es aber gleichzeitig als einen Verstoß gegen den hippokratischen Eid verstehen, wenn ein Arzt hier hilft. Eine Legalisierung des ärztlich begleiteten Suizids wird von 62 Prozent abgelehnt. Viele sehen die Gefahr, dass sich Menschen als Belastung empfinden könnten und deswegen nach Sterbehilfe suchen. 53 Prozent der Ärzte würden eine Legalisierung auch deswegen ablehnen, weil dies für sie eine zu große Belastung wäre. 78 Prozent lehnen eine gesetzliche Regelung ab, die eine aktive Sterbehilfe ermöglichen würde. Die Bevölkerung ist allerdings mit einer Mehrheit von 58 Prozent dafür.

In der Schweiz, in Luxemburg, Belgien und den Niederlanden wurde Sterbehilfe in unterschiedlichem Ausmaß zugelassen. In Belgien und den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe möglich, in Belgien wurde gerade ein Sterbehilfegesetz für unheilbare erkrankte Minderjährige, die auf eigenen Wunsch ärztlich getötet werden können sollen, im Oberhaus gebilligt. Es muss aber noch vom Unterhaus verabschiedet werden. In einer Umfrage hatte sich eine große Mehrheit der Belgier für eine Ausweitung des Sterbehilfegesetzes ausgesprochen, 80 Prozent sind auch der Meinung, dass Demenzkranke einbezogen werden sollten. Bislang kann Sterbehilfe bei Erwachsenen geleistet werden, wenn sie schwer krank sind, den Wunsch geäußert haben und in der Lage sind, eine solche Entscheidung für sich zu treffen.

In den Niederlanden, wo 2002 das erste Sterbehilfegesetz in Kraft trat, ist bereits erlaubt, "die Behandlung Neugeborener mit geringer Lebenserwartung einzustellen und den Tod durch die Gabe von Muskelrelaxanzien aktiv herbeizuführen". Mittlerweile wurden mobile Teams eingeführt, die ambulante Sterbehilfe leisten, die in der Regel Zuhause geschieht. Kriterien sind, dass der Betroffene seine Entscheidung freiwillig und bei vollem Verstand getroffen hat, dass keine Aussicht auf Besserung besteht und der Patient unerträglich leidet.

Kritiker der Sterbehilfe werden sagen, dass die Einleitung des ersten Schritts die Türe öffnet, um die Schranken weiter fallen zu lassen. Tatsächlich dürfte der Weg, auch beim Tod selbstbestimmt entscheiden zu können, weiter dahin gehen, zumal wenn die Religiosität zurückgeht, auch bei nicht schweren körperlichen Leiden assistierte Selbsttötung verlangen zu können, also von Ärzten oder anderen nach gewissen Regeln unterstützt zu werden, wenn man nicht mehr weiter leben und zusätzliches Leiden durch die verfügbaren Mittel zur Selbsttötung vermeiden will.

Wer für die Ausweitung der aktiven Sterbehilfe ist, ist besser gebildet und nicht religiös

Eine Umfrage in den Niederlanden macht deutlich, dass bereits ein Fünftel der Befragten eine aktive Sterbehilfe auch für nicht schwer Erkrankte für richtig hält, wenn sie nicht mehr leben wollen und sie dies bekunden. Und 36 Prozent wollten es ermöglichen, so die im Journal of Medical Ethics veröffentlichte Studie, dass alte Menschen eine Pille erhalten können, um ihr Leben zu beenden. Das ist besonders deswegen relevant, weil es immer mehr alte und sehr alte Menschen geben wird, die einen solchen Wunsch äußern.

Die Umfrage war bereits 2009 und 2010 durchgeführt worden. Befragt wurden 2.000 18-95-Jährige. 57 Prozent traten für das Recht auf Euthanasie für jedermann ein, 53 Prozent sagten, jeder habe das Recht, über sein Leben und seinen Tod selbst zu entscheiden. 26 Prozent sprachen sich für aktive Sterbehilfe für alte Menschen aus, 19 Prozent sagten, sie würden das auch selbst verlangen, wenn sie sterben wollen. 21 Prozent waren für die Legalisierung der Euthanasie auch für Menschen ohne schwere Erkrankung, 52 Prozent lehnten dies ab, 25 Prozent hatten keine Meinung.

Wer für die Ausweitung der aktiven Sterbehilfe ist, ist besser gebildet, nicht religiös und hat weniger Vertrauen in Ärzte, dass sie den eigenen Wünschen folgen. Das Fünftel, das für erweiterte Sterbehilfe ist, stellt für die Autoren eine "signifikante Minderheit" dar. Man müsse deswegen über die Ausweitung der aktiven Sterbehilfe weiter diskutieren.