Der Kampf um das intellektuelle Eigentum

Viele Interessen sind beim Geschäft mit dem Gold des digitalen Zeitalters im Spiel

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Wem die Rechte an Daten, Texten und Tönen im Netz gehören, ist zwischen Urhebern und Verwertungsgesellschaften sowie Nutzergruppen heftig umstritten: die einen fordern die Verschärfung des Copyright, die anderen sein Ende. Beiden Seiten geht es um die Grundressourcen der künftigen Wissensgesellschaft

"Ich habe in letzter Zeit so viele dumme Sachen gehört: 'Das Copyright ist tot', hieß es, oder: 'Das Urheberrecht muß sterben.' Doch nichts davon ist wahr." Mihaly Ficsor hält wenig von den Theorien der Netzgurus Nicholas Negroponte, John Perry Barlow oder Esther Dyson. Kann er von Amts wegen auch nicht, ist der Ungar doch stellvertretender Generaldirektor der World Intellectual Property Organization (WIPO), die bereits im Dezember 1996 zwei weitbeachtete Richtlinien zur Stärkung der Autorenrechte in digitalen Medien erlassen hat.

Most great works of art were not written for money.

Esther Dyson

In den Vereinbarungen, die momentan etwa 30 Staaten ratifizieren wollen, wird Schöpfern von Texten und audio-/visuellen Daten das alleinige Verfügungs- und Veröffentlichungsrecht für ihre Werke (Right of Making Available) eingeräumt. Ausnahmen von dem damit verbundenen Vervielfältigungsverbot schlägt die WIPO vor, überläßt den Unterzeichnern aber die genauere Umsetzung. Sie können sich auf den Privatgebrauch, auf die Verwendung kurzer Ausschnitte aus dem geschützten Material für aktuelle Berichterstattungen, auf eine zeitweilige Speicherung durch Rundfunkorganisationen sowie auf die Nutzung des Materials im Unterricht oder für die Forschung beziehen. Länder, die sich dem Vertrag anschließen wollen, müssen außerdem Gesetze erlassen, die das Entfernen oder Umgehen technischer Vorkehrungen, mit denen Kreative ihre Werke zu schützen versuchen, illegal machen. Dadurch soll beispielsweise das Knacken digitaler Wasserzeichen oder anderer Identifizierungscodes wie etwa des Digital Object Identifier unter Strafe gestellt werden.

Die WIPO-Resolutionen gehen letztlich auf die Berner Konvention zum Schutz von literarischen und künstlerischen Werken, die 1971 in Paris angenommene Grundlage für die europäische Urheberrechtsgesetzgebung, sowie auf die bereits 1961 vereinbarte Römische Konvention, die ähnliche Rechte im Musikbereich sichert, zurück und übertragen die dort festgeschriebenen Prinzipien auf die Neuen Medien.

Was sich im Prinzip so folgerichtig und einfach anhört, erweist sich in der gesetzgeberischen Praxis jedoch als unerhört kompliziert. Schuld ist vor allem das Internet, daß nicht nur das (Raub-) Kopieren per Mausklick zum Kinderspiel macht. Seine Nutzergruppen haben außerdem ganz verschiedene Vorstellungen von der Zukunft des Netzes: die einen sehen es als klassisches Forum des freien Austauschs von Informationen und Meinungen und als Forschungsmedium, die anderen als Einkaufsparadies und Geschäftsmittel, das ohne Rahmengesetze und Sicherheiten seinen Wert verliert.

Letztendlich müssen sich die Nutzer des Internets und von Electronic Commerce derzeit darüber im klaren sein, daß ihre Werke urheberrechtlich nicht umfangreich geschützt sind, da nicht nur die Einordnung der Nutzungsarten ungeklärt ist, sondern auch die Verletzungshandlungen nur schwer verfolgbar sind.


Silke Schneider in einer Mitteilung an die Mitglieder des E-Commerce-Forums Commerce Net

An den geplanten Änderungen des Urheberrechts manifestieren sich diese Gegensätze besonders heftig. Letztlich geht es dabei um den Wert intellektuellen Eigentums und um den Wert des Wissens, das als Basisfaktor der angekündigten Informationsökonomie dienen soll. "Heute kann man intellektuelles Eigentum am besten definieren als all das, was in der Form von Einsen und Nullen verkauft werden kann", unterstreicht Charles Mann die Bedeutung dieses Rohstoffs der Wissensgesellschaft in einem Essay im Atlantic Monthly. "Letztlich geht es um viel Geld in der Zukunft", sagt eine Quelle aus dem Bundesjustizministerium.

Bereits in den letzten zwanzig Jahren ist die Copyright-Industrie - dazu gehören vor allem Medienhäuser, Content-Provider, Verwertungsgesellschaften und die Urheber selbst - nach Angaben der International Intellectual Property Alliance in den USA dreimal schneller gewachsen als der Rest der Wirtschaft; rund 400 Milliarden Dollar soll sie 1997 zum Bruttosozialprodukt der Staaten beigetragen haben. Jack Valenti, CEO der Motion Picture Association of America ist sich jedenfalls sicher, daß mit urheberrechtlich geschützten Werken - darunter auch Hollywoodfilme und ihre Off-Spins wie Musik-CDs, Bücher, Games und T-Shirts - in den Staaten "mehr Umsatz gemacht wird als mit Fluglinien, Landwirtschaft oder der Autoindustrie."

Politiker in Europa und den USA haben nun im Rahmen der Umsetzung der WIPO-Vereinbarungen mit der schwierigen Aufgabe begonnen, intellektuelles Eigentum und die wirtschaftliche Basis seiner Erzeuger zu schützen, ohne ein innovationshemmendes geistiges Umfeld zu schaffen, in dem Informationen und Wissen hinter Schloß und Riegel gesperrt sind. Doch der Interessenausgleich in Form von "fair use"-Prinzipien zur Verwendung der Worte, Ideen und Werke anderer ist schwer erreichbar.

Bedrängt werden die Politiker von den Lobbyfronten der Urheberrechtsgesellschaften und Medienkonzerne auf der einen, sowie der Scientific Community, Bibliotheksverbänden und Netzbetreibern auf der anderen Seite. Die Positionen sind in diesem Kampf um die Ökonomie des 21. Jahrhunderts längst bezogen und starr, auch wenn die Interessen oft sogar innerhalb einzelner Unternehmen und Anbieter divergieren. Rundfunkanstalten beispielsweise schaffen durch die Sendung von Programmen im Radio, Fernsehen oder im Internet eigene Urheberrechte - und sind auf deren Schutz aus. Andererseits sind sie Nutzer von Material, das mit fremden Rechten belegt ist, und deswegen möglichst günstig und einfach zu beschaffen sowie eventuell mehrfach verwertbar sein sollte.

Copyleft statt Copyright

Angewendet sollen die Gesetze zudem in einem Medium werden, das durch eine Ethik des Teilens von Informationen groß und erfolgreich geworden ist und vor allem in seinen frühen Jahren Ansätze einer Gift Economy, einer Ökonomie des Schenkens, zeigte.

Nicht umsonst bzw. oft ganz umsonst ist im Netz die Idee von Freeware und Shareware entstanden, die auf dem Prinzip des Copyleft beruht. Die Rechte des Autoren oder Erfinders bleiben bei dieser Verteilung von Programmen, Ideen oder Texten zwar erhalten, die mit einem Copyleft versehenen Produkte können aber frei ausgetauscht und modifiziert werden, solange man auf den Urheber hinweist und neu entstehende Arbeiten ebenfalls nach den gleichen Prinzipien an die Öffentlichkeit verteilt. Die Infrastruktur des Netzes gründet großenteils auf dieser Ideenwelt: fast 50 Prozent der Internetserver laufen mit der kostenlos erhältlichen Freeware Apache. Als Betriebssystem ist außerdem Linux weiter auf dem Vormarsch, es muß schließlich auch im Businessbereich nicht immer Windows NT sein: "Linux ist nicht komplizierter als NT - nur anders", meint jedenfalls Daniel Riek, Geschäftsführer des IT-Unternehmens ID-Pro.

Copyright law allows Michael Jackson to make a fortune from the Beatles catalogue, and Bill Gates to add to his untold wealth by licensing electronic reproductions of the photographs of Ansel Adams. But its real purpose is to foster ever more ideas and ever more innovation from ever more diverse sources.


Charles Mann in The Atlantic Monthly 9/98

Einer der ernsthafteren Vertreter der Idee des Copyleft ist der MIT-Computerwissenschaftler Richard Stallmann. Seiner Meinung nach erhält ein Autor seine Anregungen und Informationen aus dem öffentlichen Wissen, der Public Domain, und die Öffentlichkeit gesteht ihm zum Schutz seiner kompositorischen und kreativen Arbeit ein beschränktes Recht auf ihre Verwertung ein. Das eigentliche Ziel - der Wissenserwerb für die gesamte Bevölkerung - sei dabei aber nicht aus den Augen zu verlieren.

Für die Verbreitung von Werken, die unter das Copyleft fallen und über das Netz frei verfügbar sind, macht sich auch Philippe Quéau, Leiter der Abteilung Information und Informatik der UNESCO, stark. Seine Befürchtung ist, daß sich die Öffentlichkeit sonst eines Tages dazu gezwungen sehen könnte, "für den Zugang zu Informationen zu zahlen, die die Allgemeinheit betreffen und ihr zustehen." Frans de Bruïne von der Europäischen Kommission hatte auf dem Jahrestreffen der Internet Society (dazu siehe Selbstregulierung - der Heilige Gral des Internet) zwar einen europäischen "Freedom of Information Act" angekündigt, doch seitdem scheinen diese Pläne wieder auf Eis gelegt worden zu sein.

Pay-per-Link, Copy-Chips und digitales Mäzenatentum

Das Netz bietet aber nicht nur die Möglichkeit, Informationsprodukte einfach zu verteilen - Digitaltechnologien können im anderen Extrem auch dazu benutzt werden, die Verbreitung von Daten genauestens zu kontrollieren und zu verfolgen.

Ted Nelson, "Erfinder" des Hypertextsystems, schwebte in seiner Vision der Vernetzungsmaschine Xanadu eine virtuelle Umgebung vor, in der sich jeder Link und somit jedes Zitat genau auf seinen Urheber zurückverfolgen läßt. Dieser behält alle Rechte an seinem Werk oder seinen Ideen und soll nach Nelsons Vorstellungen auch dafür entlohnt werden. Auf der World-Wide-Web-7-Konferenz in Australien schlug der Hypertextguru im April erneut ein in das Linkgeflecht implementiertes Zahlungssystem vor, das automatisch Kleinstbeträge in Form von "Hypercoins" beim Zitieren bzw. Linken abbuchen könnte.

Für den wissenschaftlichen Bereich hat der Kieler Soziologe Martin Rost in leicht abgewandelter Form eine Diskurs-Markup-Language vorgeschlagen, durch die letztlich jeder einzelne Satz im Web durch Referenz-Marken adressierbar sein soll. Einen weiteren "Abrechnungsmechanismus" hat der amerikanische Kryptoguru Bruce Schneier entwickelt: Das Street Performer Protocol soll die private Finanzierung öffentlicher Netzkunst ermöglichen. Mäzene des digitalen Zeitalters schicken dabei verschlüsselt ihre Gaben an einen Pool, der an Künstler verteilt wird, die ihre Werke frei zugänglich machen.

Die Basis für kommerzielle Anwendungen von Tracking-Systemen sind allerdings meist digitale Wasserzeichen, die sich beispielsweise im Datensalat von Bildern anbringen lassen. Diese Marken sollen entweder Kopien von so geschützten Werken unbrauchbar machen oder zumindest die Rückverfolgung des illegal erworbenen Materials mit immer ausgefeilteren Suchmaschinen ermöglichen. Mark Stefik vom kalifornischen Forschungszentrum Xerox PARC sieht auch in diesen Verfahren die Urheberrechtsschützer immer einen Schritt hinter den Raubkopierern zurückliegen und plädiert deswegen für den Einbau von Chips in alle digitalen Medien von der Set-Top-Box über PCs bis hin zum elektronischen Buch, die alle abgerufenen Inhalte aufzeichnen und abrechnen. Datenschützer laufen allerdings bereits Sturm gegen solche alle auf digitalen Footprints beruhenden Lösungen und warnen vor lückenlose Nutzungsprofilen.

Tod des Autors im Hypertextgeflecht?

Betrachtet man die Link- und Kommunikationsmöglichkeiten im Internet aus der konstruktivistischen Perspektive, verliert dagegen die durch den Buchdruck geprägte Vorstellung vom Autoren als individuell Schaffendem in den Hypertextganglien generell an Bedeutung und wirft die Frage nach dem Sinn komplexer Tracking-Verfahren auf.

Vilém Flusser macht die Abschaffung von Autorität und Autoren zwar bereits an der Erfindung des Copyshops fest, doch erst mit dem Internet hat seine These neue Anhänger gefunden. "Die Rechte eines Autoren, die Marmorblöcke und ölverschmierte Leinwände schützen, werden sich kaum auf mehr als die konservativsten Formen digitaler Kunst - Bit-Collagen, eingescannte Bilder und ähnliches - übertragen lassen", meint der Netzkünstler Jon Ippolito. Nicht die "legislation", sondern nur die "imagination" könne eine Antwort auf den Wandel geben. Statt auf die ewige Bewahrung ihres Werkes zu pochen, sollten die Warhols des Cyberspace lieber die Entwicklung und Entfaltung ihrer Idee im Netz zulassen, auch wenn damit ein Kontrollverlust verbunden sei. Und klinkt man sich in die Chatrooms, Gästebücher und Community-Angebote zahlreicher Websites ein, kann man dort eine neue Form von Text im Entstehen sehen, beiläufig und ritualisiert zwar oft, aber doch auch Grundlage für neue Beziehungsstrukturen.

Kopieren macht alle Autorität und alle Autoren überflüssig und stellt daher die schöpferische Begeisterung in Frage ... Der Mythos des Autors (und des Originals) verzerrt die Tatsache, daß Informationserzeugung ein Dialog ist ... Alle Autoren, Gründer, Stifter, Mosesse, Founding Fathers und Marxe (inklusive dem Göttlichen Schöpfer) sind angesichts der kybernetischen Verknüpfung der Dialoge und angesichts der Copyshops redundant geworden.


Vilém Flusser: Ins Universum der technischen Bilder. Göttingen 1985

Doch ohne isolierbaren Autor auch keine Autorenrechte. Auf dem 41. Kongreß der Confédération Internationale des Sociétés d'Auteurs et Compositeurs (CISAC), auf dem die Urheberrechtsgesellschaften geschlossen mit Medienunternehmen wie Bertelsmann Front für die Wahrung der Rechte der von ihnen vertretenen Kreativen machten, versuchte der WIPO-Abgesandte Ficsor daher, die Stellung des Autoren zu festigen: "Jeder ein Autor? Das ist nicht im Sinn der Berner Konvention." Dort seien Urheber als Kreative definiert, die echte Inhalte produzieren. Inzwischen gäbe es zwar viele Leute, die wichtig seien, um Content neu zu verpacken, doch: "Leere Packungen kauft aber kein Mensch."

Politischer Konsens nicht vor der Jahrtausendwende erwartet

"Inhalte werden nur dann in ausreichender Weise angeboten, wenn Rechte an geistigem Eigentum ausreichend geschützt sind", heißt es im "Grünbuch zur Konvergenz" (dazu siehe auch Sicher, sauber und geschäftsfreundlich) der EU-Kommission. "Wir müssen in einer Online-Umgebung das erhalten, was bereits in der analogen Welt erreicht worden ist", signalisierte Heinz Zourek von der für die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes zuständigen DG XV der Kommission den besorgten Verwertungsgesellschaften auch auf dem CISAC-Kongreß.

Nägel mit Köpfen gemacht hat die EU bereits mit ihrer Direktive zum Schutz von Computerprogrammen von 1991, sowie 1996 mit einer Richtlinie zum Schutz von Datenbanken, die und im Zweifelsfall selbst Fakten als intellektuelles Eigentum ansieht. In Genf vor der WIPO konnte man sich 1996 auf eine derartige Einschränkung öffentlich zugänglicher Informationen nicht einigen, inzwischen hat aber auch das amerikanische Repräsentantenhaus im Mai den Collections of Information Antipiracy Act gutgeheißen, der Datenbanken mit einem Copyright versieht und, so James Boyle vom Washington College of Law at American University, "einen großen Teil der Faktenwelt privatisieren" würde.

The genius of our democracy is that it doesn't put every piece of information under lock and key. Our copyright law is designed to provide public access to information and stimulus for innovation while providing rewards for creators of intellectual property ... While some revision is clearly needed to reflect social and business change brought at by the Internet, Congress is looking at shortsighted legislation that would put the interests of Hollywood before those of information consumers.


Barbara Ford, Präsidentin der American Library Association in der New York Times vom 17.5.98

Zum Schutz des Urheberrechts selbst hat die Europäische Kommission Ende Dezember vergangenen Jahres einen Vorschlag erarbeitet, der die Genfer Vereinbarungen fast identisch umsetzt. So wird Urhebern ein ausschließliches Vervielfältigungsrecht in Bezug auf ihre Werke eingeräumt. Ausnahmen sind für den privaten Gebrauch und die nichtkommerzielle Nutzung, die von öffentlichen Bibliotheken, Museen oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen vorgenommen wird, vorgesehen. Unabkömmliche, "beiläufige" Kopien im wirtschaftlichen Bereich - etwa beim Speichern in Proxies und auf Servern von Providern während des Abrufs von Inhalten durch ihre Kunden - werden in Artikel 5.1 des Entwurfs ebenfalls gestattet. Falls der Artikel, der den Verwertungsgesellschaften und ihren Verbündeten ein Dorn im Auge ist, in der endgültigen Form der Direktive festgeschrieben wird, wäre die Providerlobby zunächst aus dem Schneider. Für die Gesamtfrage der Haftung von Online-Anbietern will die Kommission aber unabhängig davon eine gesonderte Regelung noch in diesem Jahr vorstellen.

Insgesamt wird die schwierige Konsensfindung auf dem Weg zu einer neuen Urheberrechtsgesetzgebung noch einige Zeit in Anspruch nehmen. In den USA ist der Digital Millennium Copyright Act zwar bereits vom Senat wie vom Repräsentantenhaus bereits beraten worden, doch in letzterem haben Bibliotheken und andere Nutzergruppen die bestehenden Fair-Use-Prinzipien aufrechterhalten und eine "Pay-per-Use"-Welt im Netz abwenden können. Zuvor waren Proteste laut geworden - unter anderem von der Electronic Frontier Foundation -, die eine Überregulierung der neuen Technologien und eine Behinderung der Forschung befürchteten. Momentan gibt es also Gesetzesentwürfe mit den unterschiedlichsten Ergänzungen, die - begleitet von weiteren Lobbykämpfen - nun aufeinander abgestimmt werden müssen.

In Europa ist die Situation nicht viel anders. Im Bundesjustizministerium wird davon ausgegangen, daß vor 2000 keine Einigung zustande kommt und keine Gesetze erlassen werden. Im November soll sich zwar das Europäische Parlament erneut mit dem Vorschlag der DG XV beschäftigen, doch "die Positionen sind noch sehr weit auseinander", bestätigt das Bundesjustizministerium, das die Verhandlungen noch "relativ am Anfang" sieht: "Allein im Kulturausschuß hat die relativ kompakte Vorlage zu 88 Änderungswünschen geführt. Da ist noch keine klare politische Linie drin."

Surfen ist wie Schwarzfahren. Reinhold Kreile, im Vorstand der GEMA, über Copyright im Internet.