Deutsche Soldaten im illegalen Krieg gegen Syrien

Seite 3: Befehlsnotstand

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Nun könnt Ihr sagen: Befehl ist Befehl, ich muss das tun. Das stimmt leider nicht. WikipediaY hilft schon wieder:

"Einem Untergebenen kann auch zugutegehalten werden, die Verweigerung eines Befehls setze ihn so großer Not aus, dass er nicht oder nicht in vollem Maße zu bestrafen sei. Das Risiko eigener Bestrafung verlange es, dass von einer Vorwerfbarkeit der Tat abgesehen und dieser Gesichtspunkt bei der Strafzumessung entsprechend eingestellt werde. Die Ebene der Schuld ist bei der Beurteilung des Befehlsnotstands in Form des Nötigungsnotstandes zu beobachten...."

Mit anderen Worten bzw. im Umkehrschluss: Wer nicht mit ernsthaften, d.h. Gefahr für Leib und Leben, Nachteilen zu rechnen hat, kann sich nicht auf den Befehlsnotstand berufen. Schauen wir uns die Folgen der Befehlsverweigerung im Fall von Gewissenskonflikten auf Grund von angenommenen Völkerrechtsverletzungen in Deutschland an.

Folgen der Befehlsverweigerung

Welche Folge hätte eine Befehlsverweigerung im Fall des Syrien-Krieges für den Soldaten? Es gibt Beispiele für Befehlsverweigerung, die durch die gerichtlichen Instanzen gingen und einen Hinweis darauf geben, dass a) keinerlei Gefahr für Leib und Leben besteht und b) eine mit Völkerrecht begründete Verweigerung ein anerkannter Grund für Befehlsverweigerung ist.

Auch Berufssoldaten können, ja müssen eigentlich, einen Befehl verweigern, wenn er gegen das Völkerrecht verstößt. Und dies wurde inzwischen auch hochrichterlich bestätigt.

Ein Soldat der Bundeswehr darf einen Befehl aus Gewissengründen verweigern. Das Bundesverwaltungsgericht sprach einen Major frei, der den Irak-Krieg nicht unterstützen wollte. Er hatte sich im April 2003 geweigert, ein militärisches Computerprogramm weiterzuentwickeln.

Sein Vorgesetzter habe nicht ausschließen können, daß damit Kriegshandlungen im Irak unterstützt würden, begründete er seine Entscheidung. Der Soldat sah den Krieg als völkerrechtswidrig an. Er kritisierte, daß deutsche Soldaten in Kuweit stationiert würden, an Überwachungsflügen beteiligt seien und hierzulande amerikanische Kasernen bewachten.

Jetzt wird man sicher mit langen Begründungen versuchen nachzuweisen, dass der Krieg gegen Syrien nicht gegen das Völkerrecht verstößt. Lasst Euch dadurch nicht blenden. Je länger die Begründungen, desto unklarer die Rechtslage, desto gefährlicher eine Veränderung der Rechtseinschätzung durch eine neue Regierung.

Wenn z.B. die Bundesregierung behaupten sollte, dass es ein Selbstverteidigungsrecht gäbe und die legitime Regierung nicht in der Lage wäre, in einem Gebiet, in dem die NATO operiert, gegen die Terroristen vorzugehen, stimmt das spätestens nicht mehr, seit Russland in den Krieg eingetreten ist. Und gerade die Erfolge der russischen und syrischen Streitkräfte waren doch der Grund, warum Ihr nun ganz schnell nach Syrien sollt.

Während also die Begründung der Bundesregierung, dass der Krieg völkerrechtlich völlig in Ordnung ist, nicht nur fragwürdig, sondern nicht zutreffend ist, gibt es eine ganz klare Regelung im deutschen Gesetz, das auf Euch zielt und Euch zum Täter macht: Ein Befehl ist nur dann rechtmäßig, wenn er zu einem dienstlichen Zweck unter Beachtung der Gesetze, Dienstvorschriften und "der Regeln des Völkerrechts" erteilt wurde (§ 10 Abs. 4 Soldatengesetz). Wenn ein Befehl also gegen das humane Völkerrecht verstößt, darf er nicht ausgeführt werden, der Soldat kann sich später nicht auf einen Befehlsnotstand berufen.