Die Grundrechte der Querdenker

Fussnoten

1

Hans Kelsen, Vom Wesen und Wert der Demokratie, Stuttgart 2018. Heute erinnert man sich wieder der Bedeutung Hans Kelsens. So wurde die im August 2019 eröffnete Ausstellung "100 Jahre Weimarer Verfassung" im Deutschen Historischen Museum (DHM) unter die Überschrift "Vom Wesen und Wert der Demokratie" gestellt

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Hans Kelsen, a.a.O., S. 10

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Hans Kelsen, a.a.O., S. 18 Das deutsche Parteiensystem entspricht allerdings nicht diesen Anforderungen. CDU/CSU und SPD sind schon lange keine Volksparteien mehr. Die von ihnen gestellten Mandatsträger spiegeln nicht die verschiedenen Berufsgruppen und Klassen wider. Und mit Ausnahme der Grünen verlieren alle Parteien kontinuierlich an Mitgliedern. Besonders dramatisch ist der Niedergang der SPD. Hatte sie Anfang der neunziger Jahre noch mehr als eine Million Mitglieder, so waren es Ende 2020 nur noch 404.305. Die Partei DIE LINKE befindet sich ebenfalls im Niedergang: Unmittelbar nach der Vereinigung von PDS und WASG zur Linkspartei 2007 waren noch 76.000 bei ihr Mitglied, gegenwärtig sind es weniger als 60.000.

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Hans Kelsen, a.a.O., S. 17

5

Ebenda

6

Hans-Peter Schneider, Eigenart und Funktionen der Grundrechte im demokratischen Verfassungsstaat, in: Grundrechte als Fundament der Demokratie, Herausgegeben von Joachim Perels, Frankfurt am Main, 1979, S. 19

7

Peter Römer, Grundrechte und Demokratie bei Hans Kelsen, in: Peter Römer, Hans Kelsen, Kassel 2009, S. 136

8

Hans-Peter Schneider, Eigenart und Funktionen der Grundrechte im demokratischen Verfassungsstaat, a.a.O., S. 18

9

Hans-Peter Schneider, Eigenart und Funktionen der Grundrechte im demokratischen Verfassungsstaat, a.a.O., S. 40 f.

10

Hans-Peter Schneider, Eigenart und Funktionen der Grundrechte im demokratischen Verfassungsstaat, a.a.O., S. 18

11

Peter Römer, Grundrechte und Demokratie bei Hans Kelsen, a.a.O., S. 135

12

Peter Römer, Grundrechte und Demokratie bei Hans Kelsen, a.a.O., S. 136 f.

13

Wolfgang Abendroth, Arbeiterklasse, Staat und Verfassung, Frankfurt am Main 1975, S. 264 ff.

14

Jürgen Seifert, Grundgesetz und Restauration, Darmstadt und Neuwied, 1974, S. 53

15

Hier zitiert nach Peter Römer, Grundrechte und Demokratie bei Hans Kelsen, a.a.O., S. 139 f

16

Eugen Kogon, Die verhängnisvolle Vorsorge, in: Hannover/Seifert/Kogon/Abendroth/Ridder, Der totale Notstandsstaat, Frankfurt am Main 1965, S. 5

17

Diese Schutzpflicht des Staates für Leib und Leben der Bürger leitet sich aus Art. 2 Abs.2 Satz 1 GG ab: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."

18

Sieghart Ott, Die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit, in: Grundrechte als Fundament der Demokratie, a.a.O., S. 149

19

Vgl. hierzu Katie Baldschun, Grundrechte und epidemische Lage, in: spw-Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft, Heft 237, Ausgabe 2-2020, S. 52 ff

20

Die Novellierung stellt daher einen Fortschritt dar. Umso unverständlicher ist es, dass die Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE gegen sie stimmte. Begründet wurde diese Entscheidung aber nicht etwa mit einer Kritik am vorgelegten Gesetzesentwurf, sondern mit allgemeinen Anmerkungen zum Krisenmanagement der Bundesregierung. Vgl. Erklärung von Bernd Riexinger, Vorsitzender der Partei DIE LINKE, zu den geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz vom 18.11.2020

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