"Die Sicherheit ist die Voraussetzung für die Freiheit"
Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Norbert Geis hat die Vorschläge von Schäuble zur gezielten Tötung und Sicherheitsverwahrung ohne Prozess mit üblichen sicherheitspolitischen "Argumenten" unterstützt, die man sich hin und wieder einmal genauer ansehen sollte
Bundesinnenminister Schäuble scheint auch mit seinen neuen Vorschlägen eine gezielte Provokationsstrategie zu fahren, wenn er fortwährend Forderungen von neuen Sicherheitsmaßnahmen und Gesetzen äußert, die den demokratischen Rechtsstaat einschränken und die Kompetenzen der Sicherheitskräfte erweitern. Weil ihm niemand aus seiner Partei wirklich entgegentritt und zumindest auch SPD und Grüne aufgrund ihrer Koalitionspolitik in der vergangenen Regierung nur gedämpft auftreten können, kann Schäuble so seine Themen lancieren und mit wachsender Indifferenz der Öffentlichkeit durch den andauernden Beschuss immer kräftiger auffahren (Sicherheitspolitik nach dem Vorbild der USA).
Bundeskanzlerin Merkel lässt, ohne sich wirklich zu positionieren, ihren Innenminister zunächst einmal immer laufen, um ihn das politische Terrain erkunden zu lassen und zu sehen, ob sie nachfolgen kann oder soll. Ein Einverständnis ist vorauszusetzen, wie man letzthin auch am Entwurf des Parteiprogramms sehen konnte. Jetzt will sich Merkel, nachdem die Forderungen nach einer rechtlichen Regelung von Online-Durchsuchungen so lange diskutiert wurden, dass die Kritiker allmählich verstummen, für eine schnelle Realisierung einsetzen. Ansonsten verlangt sie, es dürfe "weder Denkblockaden noch Denkverbote" geben. Im Vorfeld will Merkel wohl ihre Person nicht direkt mit neuen Vorschlägen identifiziert sehen, die mit ihrer Umsetzung den freiheitlichen Rechtsstaat erodieren lassen würden, schließt sich aber dann an, wenn der Boden bereitet ist.
Ausgerechnet Günther Beckstein, der als bayerischer Kollege von Schily stets gut dafür war, weitere Sicherheitsmaßnahmen zu fordern und Gefahren zu beschwören, wird nun mit Annäherung zum Amt des bayerischen Ministerpräsidenten vernünftiger und distanziert sich zumindest vorsichtig von seinem Kollegen Schäuble. Im SWR sagte Beckstein, er habe "noch keine abgeschlossene Meinung" zu der Frage nach "gezielten Tötungen" von Terroristen, aber dies dürfe "auch im Regelfall des Terrorismus" nicht in Frage kommen.
Andere führende CDU-Politiker wie Roland Koch, Peter Müller oder Günther Oettinger stellten sich hingegen hinter Schäuble. Auch der CSU-Rechtsexperte Norbert Geis, der auch der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag ist, schloss sich Schäuble an und erklärte in einem Interview mit dem Deutschlandfunk, dass Schäuble mit seiner Forderung nach der rechtlichen Legitimierung einer gezielten Tötung von vermeintlichen Terroristen (also: Mord), der Einführung des vagen, der Prävention dienenden Straftatbestands der Verschwörung und der Einsperrung von mutmaßlichen Gefährdern oder Terroristen nach dem Stil von Guantanamo eigentlich nur schon bestehende Möglichkeiten durch eine Grundgesetzänderung zu erweitern.
Geis versucht, die Vorstöße von Schäuble zu verharmlosen, der nun auch direkt schwere Menschenrechtsverletzungen wie die weltweite Verschleppung, Folterung und Inhaftierung von Verdächtigen durch die CIA unterstützt und deckt. Er forderte, weil man auf die Zusammenarbeit mit dem amerikanischen Geheimdienst angewiesen sei, die von einem deutschen Gericht ausgestellten Haftbefehle für CIA-Agenten, die mit der Verschleppung von al-Masri zu tun hatten, wieder zurückzuziehen. Schäuble verfolgt das Prinzip, dass Recht und auch die Verfassung sich den jeweiligen Bedingungen fügen und sich der vermeintlichen Sicherheit untergeordnet werden müssen. So hebelt man den Rechtsstaat aus – und Politiker wie Geis unterstützen diese Bestrebungen durch ihre Verharmlosungen.
Interessant ist schon, wie die Politiker, die mit Sicherheit ihren Erfolg einernten wollen, argumentieren. Geis erklärt, dass mit dem finalen Rettungsschuss eine gezielte Tötung ereits gesetzlich verankert sei. Es müsse möglich sein, einen Terroristen, der das Land angreifen will, "auch, wenn es notwendig ist, mit Tötung abzuwehren". Bei dem, was Schäuble und Geis vorschwebt und was die USA oder Israel – allerdings stets außerhalb ihres Territoriums – schon länger praktizieren, geht es aber gerade nicht um "das einzige Mittel zur Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Lebensgefahr", sondern um eine auch im Hinterhalt oder ferngesteuerte Drohnen erfolgende Tötung eines Verdächtigen aus präventiven Zwecken. Daher findet Geis zwar den "Gedanken nicht neu", meint aber schon, dass es richtig sei, darüber nachzudenken, ob man dazu nicht die Verfassung ändern müsse, was ja nicht notwendig wäre, wenn es um die Situation einer unmittelbaren Bedrohung ginge. Der Gedanke ist also doch neu und eine gezielte Tötung ist bislang rechtlich nicht zu rechtfertigen.
Wir müssen darüber schon nachdenken, denn das will ja auch Schäuble, er will die Sache auf sichere verfassungsrechtliche und damit auf rechtliche Grundlagen stellen. Und er regt an darüber nachzudenken. Ich halte das für richtig, und jedes Gerede darüber, dass er nun den Mord rechtlich absichern will, halte ich für Unsinn. Wir müssen darüber nachdenken, es kommt unter Umständen eine große Bedrohung auf uns zu.
Norbert Geis
Das "Neue", nämlich statt unmittelbarer Lebensgefahr die potenzielle Bedrohung als Tötungslegitimation, macht Geis auch später ganz umstandslos deutlich:
Wenn Sie aber ganz konkret fragen, ich bin natürlich dafür, dass wir einen potenziellen Aggressor, einen Terroristen, der unser Land bedroht, dass wir den natürlich liquidieren können müssen, sonst setzen wir uns unnötig unter Umständen einem Anschlag aus. Wenn ich dadurch Anschläge verhindern kann, muss es möglich sein, solche Anschläge schon im präventiven Bereich abzuwehren.
Mit nicht allzuhohem argumentativen Aufwand weist Geis auch jede Möglichkeit von sich, dass die Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen die Freiheit einschränken könnte:
Wir brauchen die Sicherheit, um die Freiheit zu haben. Und wenn unsere Sicherheit angegriffen wird, wird damit auch im nächsten Schritt unsere Freiheit angegriffen. Sicherheit und Freiheit sind dieselbe Medaille. Und deswegen halte ich davon nichts zu sagen, indem wir unsere Sicherheit versuchen noch sicherer zu machen, als wir sie haben, würden wir damit unsere Freiheit beschädigen. Davon halte ich nichts.
Norbert Geis
Das ist zirkuläres Denken in Schablonen und soll verdecken, dass Sicherheit und Freiheit unterschiedliche Dimensionen sind, die nicht so eng zusammenhängen, wie dies Geis suggerieren möchte. Er scheint nahezulegen, dass eine Verminderung der Sicherheit auch eine Verminderung der Freiheit nach sich ziehen würde, was ebenso wenig zutrifft wie der Umkehrschluss, dass eine Verstärkung der Freiheit auch eine höhere Sicherheit mit sich bringt. Sicherheit ist auch für totalitäre Staaten und ihre Machtelite wichtig, hier geht sie aber eindeutig auf Kosten der Freiheit der Restbevölkerung. Und wachsende Sicherheit bringt auch in demokratischen Staaten nicht gleichmäßig allen Einwohnern wachsende Freiheit, zumindest für einige Bevölkerungsschichten – beispielsweise jene, die unter Generalverdacht stehen – führt dies zu Einschränkungen der Freiheit.
Für Geis als Stellvertreter der Sicherheitspolitiker ist allerdings Sicherheit – ganz allgemein und in diesem Fall eben auch die, au Verdacht hin eine Person töten zu können - geradezu die Grundlage der Freiheit:
Die Sicherheit ist die Voraussetzung für die Freiheit. Und deswegen ist die Sicherheit logisch der erste Schritt, den man tun muss. Aber damit will ich ja die Freiheit nicht ausbremsen, im Gegenteil, ich will sie erst ermöglichen, dass auch in einer gefährdenden Lage die Menschen sich hier frei bewegen können. Dazu brauchen wir die Sicherheit.
Norbert Geis
Ganz ähnlich argumentiert Gaus auch beim Thema der präventiven, zeitlich unegrenzten Inhaftierung von "Gefährdern", die nicht einmal "feindliche Kämpfer" sind. Wieder kommt zuerst die verharmlosende Begründung, dass man ja jetzt schon beispielsweise Hooligans unter bestimmten Bedingungen zeitweise in Unterbindungsgewahrsam nehmen könne. Das ist bekannt, also harmlos. Daher wäre es, so die unterstellte Logik, ja wohl auch nicht besonders schlimm, wenn man die bestehende Praxis ein wenig erweitert und jemanden auch auf Dauer und ohne Prozess in Sicherheitsverwahrung nehmen kann. Da aber sind aber wieder grundlegende Gesetze des Rechtsstaats im Wege, weswegen diese beseitigt werden müssen, die allerdings vor allem deswegen eingeführt wurden, um die Willkürlichkeit der Staatsmacht gegenüber dem Einzelnen zu begrenzen. Dass Menschen, die inhaftiert werden, dies nur dürfen, wenn ein unabhängiges Gericht in einem fairen Prozess die Schuld festgestellt und ein entsprechendes Urteil gefällt hat, ist das Fundament des Rechtsstaats, aus dem er historisch (habeas corpus) entstanden ist.
Geis, Schäuble und Co. wischen das schlicht vom Tisch und geben sich davon überzeugt, dass die Einführung einer weitgehend willkürlichen staatlichen Macht dem Bestehen eines demokratisch-freiheitlichen Rechtsstaates keinerlei Schaden zufügt. Kann man ihnen diese Naivität 60 Jahre nach dem Ende des Nazistaates und erst 20 Jahre nach dem Ende der DDR wirklich glauben? Immerhin räumt Geis nach der überschwänglichen Befürwortung, mutmaßliche "Gefährder" ohne Prozess wegzusperren, ein, dass man dann irgendwie "rechtsstaatlich" auch die Inhaftierung überprüfen müsse. Doch wenn man seine Ausführungen erst einmal hört, fragt man sich schon, wer eigentlich die Gefährder des Rechtsstaats und der demokratischen Freiheiten sind:
Geis: Aber ich glaube, dass dann, wenn der Gefährder wirklich erkannt ist, ich halte es für unverantwortlich, diesen Gefährder weiter unter uns ganz zwanglos leben zu lassen. Also da bin ich schon eher für die Sicherheit und würde sagen oder sage, dann muss der Gefährder auch hinter Schloss und Riegel, er muss also in Sicherungsverwahrung gebracht werden.
Heckmann: Ohne Prozess?
Geis: In diesem Fall ohne Prozess. Das geht schwer runter, das sage ich Ihnen, das fällt einem nicht leicht, vor allen Dingen dann, wenn man, so wie ich auch, immer wieder sagt, dass wir die freiheitlichste Grundordnung haben, die wir je hatten. Aber es geht ja uns darum, diese freiheitliche Grundordnung zu schützen. Und deswegen wehren wir uns gegen die Gefährder. Und wir können nicht warten, bis die Gefährder zuschlagen.