Die große Homeoffice-Debatte: Robert Habeck schreckt Unternehmen auf

Laptop auf Kinderspieltisch im Wohnzimmer Homeoffice

(Bild: Stephan Kelle, Pixabay)

Vizekanzler Habeck fordert einen Rechtsanspruch auf Homeoffice, stößt aber auf Widerstand der Wirtschaft. Die Debatte entfacht Diskussionen über Arbeitsflexibilität.

Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) will einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten prüfen. Mit diesem Vorschlag knüpft Habeck an die Erfahrungen während der Pandemie an.

Die Corona-Vorgaben des Bundesarbeitsministeriums sahen ein Antragsrecht der Beschäftigten auf Homeoffice zum Infektionsschutz vor. Einen dauerhaften Rechtsanspruch, wie ihn Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgeschlagen hatte, lehnten die Arbeitgeber ab.

Arbeitgeber gegen gesetzlichen Homeoffice-Anspruch

Das kategorische Nein der Unternehmensvertreter zu Habecks Vorstoß folgt auch jetzt. "Mobile Arbeit gehört für viele Beschäftigte seit Jahren zum Arbeitsalltag", sagte Steffen Kampeter, der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.

In der Regel werde das im guten Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt. Da brauche es kein Gesetz. Ein Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten gehe an der betrieblichen Realität vorbei.

Kampeter ignoriert die Situation in einigen Unternehmen, in denen Homeoffice pauschal und ohne nachvollziehbare Gründe abgelehnt wird. So berichten Beschäftigte, dass der Wunsch nach Homeoffice allein deshalb abgelehnt wird, weil ein Abteilungsleiter oder Geschäftsführer dies nicht wünscht.

Gesetzliche Grundlagen: Was würde sich ändern?

Ein Antrag auf mobiles Arbeiten, den das Unternehmen nur aus betrieblichen Gründen ablehnen kann, würde an die Logik des Teilzeit- und Befristungsgesetzes anknüpfen. Denn ein Anspruch auf Teilzeitarbeit besteht, wenn der Betrieb einen Antrag nicht aus nachvollziehbaren Gründen ablehnen kann.

Habecks Vorstoß ist nicht neu. Denn das Bundesarbeitsministerium verweist auf den Koalitionsvertrag der jetzigen Bundesregierung: Darin wurde vereinbart, dass Beschäftigte "in geeigneten Tätigkeiten einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice erhalten sollen. Arbeitgeber sollen dem Wunsch der Beschäftigten nur widersprechen können, wenn betriebliche Belange entgegenstehen. Das soll heißen, dass eine Ablehnung nicht sachfremd oder willkürlich sein darf".

Telearbeit oder Mobile Arbeit: Eine Frage der Kosten

Dabei kommt die Bundesregierung den Unternehmen mit dem Begriff "mobile Arbeit" weit entgegen. Der Begriff "Telearbeit" wird vermieden. Denn dieser ist bereits gesetzlich definiert.

Gesetzlich sind Telearbeitsplätze "vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten" (§ 2 Abs. 7 Arbeitsstättenverordnung). Dies setzt eine Ausstattung mit Arbeitsmitteln durch das Unternehmen am häuslichen Arbeitsplatz voraus. Um diese Auflagen zu umgehen, wird statt von Telearbeit von "mobiler Arbeit" gesprochen. Bei mobiler Arbeit bleiben die Kosten allein bei den Beschäftigten.

Karriere und Homeoffice: Ein Widerspruch?

Es gibt aber auch kritische Stimmen zum Homeoffice. Die fehlende Präsenz im Unternehmen kann der Karriereplanung schaden.

"Wenn ihr mich nach meiner Meinung fragt, wie ihr in eurer Karriere erfolgreich sein könnt, würde ich vier bis fünf Tage pro Woche im Büro sein", sagt Kevin Ellis, Chef der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PwC) in Großbritannien. Die persönliche Anwesenheit sei wichtig, weil künstliche Intelligenz Aufgaben übernehme, für die früher Nachwuchskräfte ausgebildet wurden.

Missbrauch von Homeoffice: Ein Einzelfall?

Kritiker des Homeoffice verweisen auf einen aktuellen Fall: In Rheinland-Pfalz soll ein leitender Beamter im Bereich Bauen und Planen bezahlt worden sein, ohne zu arbeiten.

"Der Mitarbeiter soll den Anschuldigungen zufolge in den vergangenen fünf Jahren im Homeoffice gewesen sein. Dort soll er nach Auskunft der Kommunalaufsicht jedoch keine Aufgaben zu erledigen gehabt haben. Dennoch soll der Mann sein volles Gehalt bekommen haben", meldet der SWR.

Der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain sei dadurch ein Schaden von mindestens 350.000 Euro entstanden. Ob dies nicht auch bei einer Anstellung im Amt möglich gewesen wäre, darüber schweigt sich die derzeit ermittelnde Behörde aus.

Mobiles Arbeiten als Chance für mehr Erwerbstätigkeit

Für den Bundeswirtschaftsminister steht dagegen fest: Der Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten könne insbesondere Frauen mit Kindern zu mehr Erwerbstätigkeit bewegen. Dies sei ein Mittel gegen den Fachkräftemangel: "Wir werden den Arbeits- und Fachkräftemangel nur bekämpfen können, wenn wir an mehreren Schrauben drehen", so Habeck.

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