Die sinnlose Quarantänepflicht

Seite 2: Quarantänehotels und Versorgungsdienste

Wenn eine infizierte Person in einer Familie oder in Wohngemeinschaft lebt, muss sie da raus. Dazu hat Susanne Johna, Vorsitzende der Landesärztekammer Hessen und des Marburger Bundes, bereits im letzten November vorgeschlagen, kostenlose Hotelunterbringung anzubieten. Ein Vorschlag, der auf gute Erfahrungen in Fernost zurückgeht, und zudem eine Win-win-Situation für Betroffene und die darbende Hotelbranche wäre.

Da die meisten Infektionsverläufe grippeähnlich und relativ mild sind, gelingt die Hotelunterbringung mit vergleichsweise wenig medizinischen Vorkehrungen. Ein Beispiel hierfür ist das AWA Hotel in München, das schon seit November eine gut durchorganisierte Quarantäne-Unterbringung anbietet, aber keineswegs kostenlos, sondern für zahlungskräftige Gäste. Ein Programm wird daraus erst, wenn diese Unterbringung von den Gesundheitsämtern als kostenloser Service angeboten wird. Die Kommunen hatten es für Asylsuchende geschafft, für Quarantäne-Unterbringungen sollte es also ebenfalls organisierbar sein.

Für alle anderen, die allein in ihren Apartments leben und da auch bleiben wollen, muss ein öffentlicher Versorgungsdienst organisiert werden. Denn sonst ist ein Verlassen der Wohnung von Zeit zu Zeit unumgänglich, wie ich ja nun aus eigener Erfahrung weiß. Da es fast überall eine eingespielte Altenbetreuung mit häuslicher Versorgung gibt, müsste auch für die Gruppe der quarantänepflichtig zu Hause lebenden Singles eine entsprechende Erweiterung gut einzurichten sein.

Quarantäne ist wirksam

Vieles spricht dafür, dass die geringe Beachtung einer konsequenten Quarantäne mitverantwortlich ist für den starken Corona-Ausbruch im Herbst. Gerade in Zeiten mit schwacher Inzidenz ist die Isolation der "Störquelle" das logischste Gebot. Betroffen ist dabei nur ein kleiner Teil der Bevölkerung. Die Zahlen von zehntausenden täglicher Neuinfektionen mögen erschrecken, sind aber bei einer Nation von 80 Millionen weit unter einem Prozent der Bevölkerung. Diesen betroffenen Kreis nicht auszugrenzen, sondern ihn vielmehr mit Angeboten für Unterbringung und Versorgung zu umhegen, ist ein soziales Gebot.

Die Unvernünftigen in Zusammenarbeit mit den Telekomanbietern an die Gesetzeslage und ihre Verantwortung zu erinnern, ist ein weiteres Gebot. Beides zusammen könnte die Wirksamkeit des Quarantänegebots deutlich steigern und wäre vermutlich eine der wichtigsten Komponenten, um wieder Phasen niederer Inzidenz zu erreichen und diese Normalität auch zu erhalten.

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