Dürfen Geimpfte und Ungeimpfte unterschiedliche Rechte haben?

Garant für Grundrechte? Covid-Impfstoff. Bild: Department of Defense, gemeinfrei

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags sieht in Lockerung von Einschränkungen für Geimpfte eine "Wiederherstellung des verfassungsgemäßen Zustands". Aber werden Nichtgeimpfte dann nicht diskriminiert?

Die Diskussion, ob gegen Covid-19 Geimpfte Grundrechtseinschränkungen aufgehoben werden sollen, müssen oder können, die für die Nicht-Geimpften weiterhin gelten, rumort seit einiger Zeit (Spanien legt ein "Register" für Impfverweigerer an). Verbunden ist damit die ebenfalls schon länger herumspukende Frage nach der Einführung eines (digitalen) Impfpasses, der für Geimpfte Türen öffnen soll, die Nicht-Geimpften verschlossen bleiben (Keine Reisefreiheit für Impfgegner). So könnten Geimpfte, sofern sie gesichert niemanden anstecken können, in den Urlaub fahren, Restaurants, Kultur- oder Sportveranstaltungen, Frisöre, Bordelle oder was auch immer besuchen.

"Es ist keine Diskriminierung, wenn man Grundrechtseinschränkungen aufhebt", sagt die Bundestagsabgeordnete Canan Bayram von den Grünen. Sie verweist dabei auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags (WD). Das sagt auf die Frage nach den "verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Ungleichbehandlungen von geimpften gegenüber ungeimpften Personen", dass "es sich bei der Aufhebung von Maßnahmen gegenüber geimpften Personen lediglich um eine Wiederherstellung des verfassungsmäßigen Zustandes handelt". Bayram lehnt deswegen "auch die Begriffe 'Sonderrechte' und 'Privilegien' ausdrücklich ab".

Der WD argumentiert aus der Sicht der Geimpften und der Frage, ob Einschränkungen gegenüber Geimpften zulässig wären. Die seien nur gerechtfertigt, wenn von Geimpften keine Ansteckungsgefahr mehr ausgehe, was derzeit noch nicht der Fall ist.

Aber es gibt noch eine weitere Gruppe, von der womöglich keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, worauf der WD gar nicht eingeht, nämlich die Menschen, die bereits ein Infektion hinter sich und Antikörper ausgebildet haben. Dazu kommen natürlich auch Nicht-Geimpfte, von denen keine Gefahr ausgeht, die das aber nicht durch eine Impfung, sondern nur aktuell durch einen Schnelltest belegen können.

Wenn es das Kriterium sein sollte, denjenigen größere Freiheiten zu gewähren, von denen keine Ansteckungsgefahr ausgeht, dürften nicht nur Geimpfte darunter zählen. Überdies wären Geimpfte möglicherweise auch eine Gruppe der "Nichtstörer", die nach dem Infektionsschutzgesetz wie "Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider" von Schutzmaßnahmen betroffen sein können.

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