EP will großangelegte elektronische Überwachung verbieten

Entwurf für eine Richtlinie zum Schutz der Privatsphäre bringt erfreuliche Neuigkeiten

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Im Richtlinien-Ping-Pong zwischen EU-Kommission und Europaparlament über einen "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation" wurden wesentliche Änderungsanträge eingebracht, die den Schutz der Privatsphäre verstärken. Insbesondere soll eine allgemeine elektronische Überwachung nach dem Staubsaugerprinzip künftig verboten werden.

Der Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten hatte im Vorjahr Marco Cappato als Berichterstatter ernannt. Dieser will flächendeckender elektronischer Überwachung einen Riegel vorschieben und hofft, dass der Bericht in der vorliegenden Fassung am Mittwoch vom Europaparlament verabschiedet wird. Unter Punkt 10 heißt es da:

"bei der Durchführung einer rechtmäßigen Überwachung des elektronischen Kommunikationsverkehrs, wenn diese für die genannten Zwecke notwendig ist, müssen die Mitgliedstaaten auf der Grundlage einer spezifischen Rechtsvorschrift handeln, und die Maßnahmen müssen in einer demokratischen Gesellschaft verhältnismäßig und notwendig sein. Eine großangelegte exploratorische oder allgemeine elektronische Überwachung ist verboten. (Hervorhebungen durch die Redaktion)

Derselbe Schutz soll nicht nur für Kommunikationsinhalte gelten, sondern auch für Verkehrs- und Standortdaten. Das Abhören von Verkehrs- und Standortdaten wird als "außergewöhnliche Maßnahme" bezeichnet, "die unter einer spezifischen Rechtsvorschrift erfolgen muß, welche für die allgemeine Öffentlichkeit verständlich abgefasst ist". Solche Maßnahemn sollten darüberhinaus von einem Richter oder einer entsprechenden Behörde autorisiert, zeitlich begrenzt, verhältnismäßig und notwendig sein. Flächendeckende "Fischzüge", wie sie in einigen europäischen Ländern, darunter Deutschland, praktiziert werden, wobei automatische Filtermethoden eingesetzte werden, in der Hoffnung, auf inkriminierendes Material zu stoßen, wären damit nicht mehr möglich. In Großbritannien ist die Analyse von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch die Polizei mit dem Zweck, Kommunikationsmuster und damit Netzwerke organisierten Verbrechens aufzuspüren, derzeit ohne richterliche Anordnung möglich. Auch alle Echelon-ähnlichen Systeme wären damit in der EU illegal.

Der Vorschlag kommt zu einem Zeitpunkt, als das Europaparlament einen Bericht des Untersuchungsausschusses über Echelon verabschiedet hat. Die darin enthaltenen Empfehlungen gehen einer Minderheit von Parlamentariern nicht weit genug. Cappato zählt zu dieser Minderheit ebenso wie die Grüne Ilka Schröder. Es ist zu erwarten, dass der Richtlinienvorschlag des Europaparlements, wenn er in dieser Form verabschiedet wird, mit dem Europäischen Rat auf Kollisionskurs geht, wo die Justiz- und Innenminister Pläne zur europäischen Polizeikooperation beraten.